Status Quo der Zertifizierung im Gesundheitswesen und Visitorenkonzept der Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus (KTQ) Hans Georg Krumpaszky (Dr. med.)
Vortrag

Die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Angestellten-Krankenkassen/ der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (VdAK/AEV) sahen und sehen die Notwendigkeit der Entwicklung eines spezifischen Zertifizierungsverfahrens für Krankenhäuser, das die bewährten Prinzipien und Methoden anderer Verfahren sinnvoll integriert. Vor diesem Hintergrund haben die Vertragspartner die "Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus" (KTQ) initiiert. Der Deutsche Pflegerat (Spitzenorganisation der Pflegeverbände) und Vertreter der konfessionellen Krankenhäuser beteiligen sich an den Beratungen der KTQ.

 

Ziele der Zertifizierung

Die Zertifizierung zielt auf eine Förderung des Qualitätsbewußtseins und des Qualitätsmanagements ab. In diesem Zusammenhang wird deutlich, daß die Zertifizierung nicht am Anfang stehen kann. Vielmehr stellt die Zertifizierung eine autorisierte Bestätigung für das Krankenhaus dar, daß in dem betroffenen Krankenhaus Qualitätsmanagement erfolgreich betrieben wird. Hierbei funktioniert die Zertifizierung als Beratungsinstrument für das Management. Im Idealfall führt die Zertifizierung, wie auch schon die vorgeschaltete Selbstbewertung des Krankenhauses dazu, daß fehlerträchtige Prozesse ausgeschaltet werden, ausreichend kompetentes Personal zur Verfügung gestellt wird sowie geplantes Verhalten die Versorgungskette prägt. Klare Schnittstellen in der Versorgung sind also zu definieren und die jeweiligen Zuständigkeiten zu beschreiben und abzugrenzen.

Krankenhäuser, die eine Zertifizierung anstreben, benötigen eine Führungsstruktur, die es ermöglicht, alle Mitarbeiter für diese Aufgabe zu gewinnen. Aus Sicht des Qualitätsmanagements sind Mitarbeiter eine Ressource zur "Wertschöpfung, deren Nutzen zu optimieren ist und nicht ein Kostenfaktor den es zu minimieren gilt". Unabhängig hiervon geht es auch um die Zufriedenheit des Mitarbeiters am Arbeitsplatz als Wert an sich ("Humanisierung der Arbeitswelt").

Qualitätsmanagementmaßnahmen bedürfen selbst hinsichtlich ihrer Durchführung und Wirkung der Transparenz. Erfolg oder Mißerfolg dieser Maßnahmen ist primär den beteiligten Personen und Institutionen (nach Innen) transparent zu machen, um damit Qualitätsmanagement zu sichern oder fortzuschreiben. Diesem Zweck dient vorrangig auch die Selbstbewertung in der Vorbereitungsphase zur Zertifizierung.

Zertifizierung kann "Transparenz nach außen" herstellen: Informationen über die Leistungsqualität einer medizinischen Versorgungsinstitution werden so Außenstehenden (z.B. Konsumenten, Patienten, überweisende Ärzte, Krankenkassen) zugänglich. Diese Transparenz kann bei gegebener Wahlfreiheit und unter wettbewerblichen Bedingungen leistungsstarke Vertragspartner fördern und damit zur Ergebnisorientierung medizinischer Versorgungsleistungen beitragen. Um Transparenz gezielt im Sinne der Sicherung und Wahrung von Ergebnisqualität einzusetzen, müssen Perspektiven, Anforderungen und Bedeutungen für Transparenz der Akteure des Gesundheitswesens berücksichtigt werden. Der Umfang an Transparenz, der im Gesundheitswesen zu erreichen ist, darf nicht überschätzt werden.

 

 

Konzept der Zertifizierung

Das Zertifizierungskonzept ist an bewährten internationalen Vorbildern ausgerichtet, zu denen im wesentlichen folgende zählen: Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organisations (USA), Canadian Council on Health Services Accreditation (Kanada) sowie Australian Council on Healthcare Standards (Australien). Ausgehend vom Ansatz eines internen Qualitätsmanagements wird der Zertifizierung eine strukturierte Selbstbewertung des Krankenhauses vorangestellt, die dem Krankenhaus bei der Suche nach Schwachstellen und deren Beseitigung helfen soll. Sie zeigt den Krankenhäusern, ob eine Zertifizierung im "ersten Anlauf" erreicht werden kann oder ob Veränderungen im Krankenhaus notwendig sind. Die anschließende Fremdbewertung wird von beruflich gleichgestellten Visitoren in Anlehnung an das angloamerikanische Vorbild der "Peers" durchgeführt. Visitoren müssen neben ärztlicher bzw. pflegerischer oder ökonomischer Qualifikation über umfassende Kenntnisse im Qualitätsmanagement basierend auf einer Schulung analog den Anforderungen des "Curriculum Qualitätsmanagement" der Bundesärztekammer verfügen. Visitoren sind somit beruflich aktive und erfahrene Persönlichkeiten aus der ärztlichen, pflegerischen und verwaltenden Ebene des Krankenhauses, die eine Leitungsfunktion innehaben.

 

 

Erprobung der Zertifizierung

Derzeit befindet sich das Verfahren im ersten Schritt der praktischen Erprobung. Hierbei soll der erarbeitete Bewertungskatalog von einigen Krankenhäusern hinsichtlich seines Umfanges, seiner Verständlichkeit und seiner Praktikabilität eingeschätzt werden.

Als nächstes soll:

  • Nach Einarbeitung der Ergebnisse wird der überarbeitete Bewertungskatalog einem größeren Kreis von Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen und Trägerschaften zur Erprobung der Selbstbewertung vorgelegt.
  • Danach soll der wiederum überarbeitete Bewertungskataloges für die Fremdbewertung getestet werden.

Für die wissenschaftliche Begleitung konnte das Institut für Medizinische Informationsverarbeitung der Universität Tübingen gewonnen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert das Projekt. Das Zertifizierungsverfahren soll im Praxistest bis zum 31.08.2001 geprüft werden. Erst nach diesem Zeitpunkt kann über eine Überführung in die Routine entschieden werden.

Informationen im WWW: http://www.ktq.de

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