Die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
und der Verband der Angestellten-Krankenkassen/ der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
(VdAK/AEV) sahen und sehen die Notwendigkeit der Entwicklung eines spezifischen
Zertifizierungsverfahrens für Krankenhäuser, das die bewährten Prinzipien und Methoden
anderer Verfahren sinnvoll integriert. Vor diesem Hintergrund haben die Vertragspartner
die "Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus" (KTQ) initiiert.
Der Deutsche Pflegerat (Spitzenorganisation der Pflegeverbände) und Vertreter der
konfessionellen Krankenhäuser beteiligen sich an den Beratungen der KTQ.
Ziele der Zertifizierung
Die Zertifizierung zielt auf eine Förderung des
Qualitätsbewußtseins und des Qualitätsmanagements ab. In diesem Zusammenhang wird
deutlich, daß die Zertifizierung nicht am Anfang stehen kann. Vielmehr stellt die
Zertifizierung eine autorisierte Bestätigung für das Krankenhaus dar, daß in dem
betroffenen Krankenhaus Qualitätsmanagement erfolgreich betrieben wird. Hierbei
funktioniert die Zertifizierung als Beratungsinstrument für das Management. Im Idealfall
führt die Zertifizierung, wie auch schon die vorgeschaltete Selbstbewertung des
Krankenhauses dazu, daß fehlerträchtige Prozesse ausgeschaltet werden, ausreichend
kompetentes Personal zur Verfügung gestellt wird sowie geplantes Verhalten die
Versorgungskette prägt. Klare Schnittstellen in der Versorgung sind also zu definieren
und die jeweiligen Zuständigkeiten zu beschreiben und abzugrenzen.
Krankenhäuser, die eine Zertifizierung anstreben, benötigen eine
Führungsstruktur, die es ermöglicht, alle Mitarbeiter für diese Aufgabe zu gewinnen.
Aus Sicht des Qualitätsmanagements sind Mitarbeiter eine Ressource zur
"Wertschöpfung, deren Nutzen zu optimieren ist und nicht ein Kostenfaktor den es zu
minimieren gilt". Unabhängig hiervon geht es auch um die Zufriedenheit des
Mitarbeiters am Arbeitsplatz als Wert an sich ("Humanisierung der Arbeitswelt").
Qualitätsmanagementmaßnahmen bedürfen selbst hinsichtlich ihrer
Durchführung und Wirkung der Transparenz. Erfolg oder Mißerfolg dieser Maßnahmen ist
primär den beteiligten Personen und Institutionen (nach Innen) transparent zu machen, um
damit Qualitätsmanagement zu sichern oder fortzuschreiben. Diesem Zweck dient vorrangig
auch die Selbstbewertung in der Vorbereitungsphase zur Zertifizierung.
Zertifizierung kann "Transparenz nach außen" herstellen:
Informationen über die Leistungsqualität einer medizinischen Versorgungsinstitution
werden so Außenstehenden (z.B. Konsumenten, Patienten, überweisende Ärzte,
Krankenkassen) zugänglich. Diese Transparenz kann bei gegebener Wahlfreiheit und unter
wettbewerblichen Bedingungen leistungsstarke Vertragspartner fördern und damit zur
Ergebnisorientierung medizinischer Versorgungsleistungen beitragen. Um Transparenz gezielt
im Sinne der Sicherung und Wahrung von Ergebnisqualität einzusetzen, müssen
Perspektiven, Anforderungen und Bedeutungen für Transparenz der Akteure des
Gesundheitswesens berücksichtigt werden. Der Umfang an Transparenz, der im
Gesundheitswesen zu erreichen ist, darf nicht überschätzt werden.
Konzept der Zertifizierung
Das Zertifizierungskonzept ist an bewährten internationalen
Vorbildern ausgerichtet, zu denen im wesentlichen folgende zählen: Joint Commission on
Accreditation of Healthcare Organisations (USA), Canadian Council on Health Services
Accreditation (Kanada) sowie Australian Council on Healthcare Standards (Australien).
Ausgehend vom Ansatz eines internen Qualitätsmanagements wird der Zertifizierung eine
strukturierte Selbstbewertung des Krankenhauses vorangestellt, die dem Krankenhaus bei der
Suche nach Schwachstellen und deren Beseitigung helfen soll. Sie zeigt den
Krankenhäusern, ob eine Zertifizierung im "ersten Anlauf" erreicht werden kann
oder ob Veränderungen im Krankenhaus notwendig sind. Die anschließende Fremdbewertung
wird von beruflich gleichgestellten Visitoren in Anlehnung an das angloamerikanische
Vorbild der "Peers" durchgeführt. Visitoren müssen neben ärztlicher bzw.
pflegerischer oder ökonomischer Qualifikation über umfassende Kenntnisse im
Qualitätsmanagement basierend auf einer Schulung analog den Anforderungen des
"Curriculum Qualitätsmanagement" der Bundesärztekammer verfügen. Visitoren
sind somit beruflich aktive und erfahrene Persönlichkeiten aus der ärztlichen,
pflegerischen und verwaltenden Ebene des Krankenhauses, die eine Leitungsfunktion
innehaben.
Erprobung der Zertifizierung
Derzeit befindet sich das Verfahren im ersten Schritt der
praktischen Erprobung. Hierbei soll der erarbeitete Bewertungskatalog von einigen
Krankenhäusern hinsichtlich seines Umfanges, seiner Verständlichkeit und seiner
Praktikabilität eingeschätzt werden.
Als nächstes soll:
- Nach Einarbeitung der Ergebnisse wird der überarbeitete Bewertungskatalog einem
größeren Kreis von Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen und
Trägerschaften zur Erprobung der Selbstbewertung vorgelegt.
- Danach soll der wiederum überarbeitete Bewertungskataloges für die Fremdbewertung
getestet werden.
Für die wissenschaftliche Begleitung konnte das Institut für Medizinische
Informationsverarbeitung der Universität Tübingen gewonnen werden. Das Bundesministerium
für Gesundheit fördert das Projekt. Das Zertifizierungsverfahren soll im Praxistest bis
zum 31.08.2001 geprüft werden. Erst nach diesem Zeitpunkt kann über eine Überführung
in die Routine entschieden werden.