Aufgaben eines Qualitätsmanagers (Dr. Walter Pries)
Workshop A5, Freitag den 15.10.99, 11.30 - 13.00 Uhr
Die Gesundheitsreform 2000 sieht eine deutliche Stärkung der Aspekte des Qualitätsmanagement vor. Im aktuellen Entwurf (Stand 9/99) heißt es dazu in § 136 Absatz (2) "Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136 a, 137 und 137 d verpflichtet," u.a. "einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln, ..."

Das bedeutet, daß zukünftig, wo noch nicht geschehen, personelle Voraussetzungen in den angesprochenen Einrichtungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen geschaffen werden müssen. Doch welche Aufgaben gehören denn zur Einführung eines Qualitätsmanagement und wie entwickelt man es weiter? Wie passen die vom Gesetzgeber gedachten Aufgaben mit dem tatsächlichen Aufgabenspektrum von "aktiven" Qualitätsmanagern zusammen?

Was soll in dem Workshop erarbeitet werden?

  1. Wie sollte das Aufgabenspektrum eines Qualitätsmanagers insbesondere an Krankenhäusern in Zukunft aussehen?
  2. Finden sich die gesetzlichen Anforderungen in den tatsächlichen Aufgabenbereichen wider? *
  3. Passen die Vorstellungen der Workshop- Teilnehmer über Ihre Aufgaben als Qualitätsmanager in die gesetzliche Systematik? (Wesentliche gesetzliche Vorgaben werden dargestellt).
  4. Welche Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen sind erforderlich?

* Hierzu werden Ergebnisse einer Umfrage vorgestellt

 

Um einen Eindruck über die tatsächlichen Aufgaben von Qualitätsmanagern zu erhalten wurde eine Umfrage mit folgenden Inhalten durchgeführt:

  • Art und Größe der Einrichtung,
  • Qualifikation,
  • Zuordnung der Stelle,
  • Hauptaufgabengebiete und Zeitaufwand,
  • zukünftige Aufgaben, die neu oder verstärkt bearbeitet werden sollen.

Die vorgestellten Auswertungen beziehen sich auf die Situation in Krankenhäusern.

Das Ziel des Workshops ist erreicht, wenn die Teilnehmer eine genauere Vorstellung über Kernaufgaben und geforderte Kompetenzen als Qualitätsmanager bekommen.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Deutsche Krebshilfe e.V., Berlin, die es unmittelbar und ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

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