Fachausschuss Qualitätssicherung in der Pflege gemäß
des Vertrages über die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung in Hessen
Die Verbände der Krankenkassen in Hessen und die Hessische
Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Landesärztekammer sowie der
Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe haben 1995 den Vertrag gemäß § 112 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 137 SGB V über die Qualitätssicherung in der
stationären Versorgung geschlossen. Bezüglich der Qualitätssicherungsmaßnahmen in der
stationären pflegerischen Versorgung bestand im Lenkungsausschuss nach § 4 des Vertrages
Einvernehmen, dass ein Fachausschuss Qualitätssicherung in der Pflege gebildet werden
soll. Der Auftrag an den Fachausschuss wurde im Februar 1997 wie folgt formuliert:
Nahziele:
- Analyse der Strukturqualität in Hessen. Das heißt die Erfassung bestehender
Pflegekonzepte, Leitlinien, Qualitätsmanagementsysteme, gegebenenfalls im Vergleich mit
Erkenntnissen aus anderen Bundesländern.
- Die Auswahl von praktikablen Qualitätsindikatoren zur Bestimmung der Qualitätslage.
Fernziel:
- Begleitung und Entwicklung von Maßnahmen für eine ergebnisorientierte
Prozessqualität.
Der Fachausschuss Qualitätssicherung in der Pflege nach § 5 des
Vertrages hat sich im Mai 1997 konstituiert. Nach entsprechender Beschlusslage des
Lenkungsausschusses wurden folgende Mitglieder benannt:
Mario Becker, Klinikum der Philipps-Universität, Marburg; Elke Blees,
Städtische Kliniken Offenbach; Matthias Bothe, Asklepios Paulinen Klinik, Wiesbaden; Vera
Buck, MDK in Hessen, Oberursel; Hiltrude Röckl, Berufsfortbildungswerk (bfw) Frankfurt;
Agathe Scherber, Evangelisches Krankenhaus GmbH, Darmstadt; Gesine Schumann, MDK in
Hessen, Oberusel; Gabriele Spies-Koch, Klinikum Weilmünster gGmbH; Dr. med. Georg
Steciuk, Kliniken des Hoch-Taunus-Kreises, Bad Homburg; Claudia Welz, Bürgerhospital
Frankfurt.
Darüber hinaus beteiligen sich aus dem Lenkungsausschuss Johanna
Achenbach, Krankenhaus Sachsenhausen, Frankfurt und Peter Ruf, Kliniken des
Main-Taunus-Kreises GmbH, Bad Soden an der ständigen Mitarbeit.
Die Leitung des Fachausschusses erfolgt durch Sabine Girts, Hessische
Krankenhausgesellschaft e.V., Eschborn, ebenso Mitglied im Lenkungsausschuss.
Durch den Lenkungsausschuss wurde im Februar 1997 der Auftrag zur
Strukturerhebung an den Fachausschuss Pflege erteilt. Es wurden umfangreiche Daten erhoben
und so eine Grundlage für eine Analyse der Situation der Krankenpflege und des
Pflegemanagements in Hessen erarbeitet. Bisher wurden keine entsprechenden Erhebungen in
Krankenhäusern der Bundesrepublik durchgeführt. Es erfolgte eine umfassende
Literaturrecherche zum Thema Pflegequalität in der stationären pflegerischen Versorgung.
Bei der Interpretation der statistischen Auswertung zeigte sich, dass keine ausreichende
Definition der pflegerischen Begrifflichkeiten vorlag. Daraus ergab sich die
Notwendigkeit, einen Leitfaden mit entsprechenden Definitionen zu entwickeln und eine
Basis für die zukünftige Perspektive der Pflege im stationären Bereich zu erstellen.
Der Leitfaden bildet Grundlagen für die Verbesserung der pflegerischen
Gesundheitsversorgung. Er gibt Anhaltspunkte zur Einschätzung der Qualität des gesamten
pflegerischen Leistungsspektrums. Es wurden Thesen aufgestellt, um die zukünftige
Entwicklung der Pflege zu gestalten.
Die Anfragen zur erstellten Broschüre Qualitätssicherung in der
stationären pflegerischen Versorgung und der zwischenzeitlich erfolgte Nachdruck
dokumentieren eindrucksvoll die überaus große Akzeptanz des Leitfadens in der gesamten
Bundesrepublik.
In einer Fachveranstaltung wurden die Ergebnisse der Erhebung der
Strukturqualität in hessischen Krankenhäusern und die Inhalte des entwickelten
Leitfadens vorgestellt, es wurde über die Weiterentwicklung der pflegerischen
Qualitätssicherung diskutiert. Als Fazit der Veranstaltung konnte der vielfach
geäußerte Wunsch der Teilnehmer, den Fokus auf bestimmte Patientengruppen zu legen,
gesehen werden. Insbesondere wurde die Qualitätsindikatorenentwicklung zur Durchführung
gesonderter prophylaktischer Maßnahmen hervorgehoben.
Aus diesem Grunde hat der Fachausschuss einen kundenorientierten
Fragebogen entwickelt, der die Erwartungen der hessischen Krankenhäuser in die weitere
Vorgehensweise der externen pflegerischen Qualitätssicherung einbindet. Dieser Fragebogen
wurde ausgewertet, an dem sich 98 von 176, d.h. 56% der Krankenhäuser beteiligt haben.
Die Auswertung wurde im Fachausschuss interpretiert. Darüber hinaus wurden im
Fachausschuss die Begriffe, die bei der theoretischen Einführung in das Thema vorgestellt
werden, definiert und es wurde sich auf die weitere Vorgehensweise und Konzeptentwicklung
verständigt.
Für das Jahr 2000 hat der Lenkungsausschuss die Projektplanung des
Fachausschusses mit dem Ziel "Qualitätssicherung in der stationären pflegerischen
Versorgung - Dekubitusprophylaxe" zur Kenntnis genommen. Es soll die Effektivität
und Effizienz der Dekubitusprophylaxe in der stationären pflegerischen Versorgung
dargestellt und verbessert werden. Ein Pretest soll durchgeführt werden.
Nach Erstellung, Erfassung, Auswertung und Interpretation der Erhebung
ist die Entwicklung eines standardisierten Erhebungsinstrumentes zur flächendeckenden
Einführung "Qualitätssicherung in der stationären pflegerischen Versorgung -
Dekubitusprophylaxe", voraussichtlich ab Januar 2001, vorgesehen.
Durch externe Vergleiche in der Dekubitusprophylaxe sollen interne
Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Pflege gefördert werden.
Workshop Session C
Samstag, den 16.10.1999, 12.00 bis 13.30 Uhr
C6: Fachausschuß Qualitätssicherung in der Pflege
- Sabine Girts, Hiltrude Röckl, Claudia Welz -
Qualitätssicherung in der stationären pflegerischen Versorgung
Dekubitusprophylaxe
Workshop-Ablaufplan
Die Veranstaltungsform des "Workshops" wurde gewählt, um
den vielfältigen inhaltlichen Fakten des Themas in einem Forum des Erfahrungs- und
Meinungsausstausches gerecht werden zu können. Die offene Form läßt keine
kleingliedrige Aufteilung, sondern lediglich eine grobe Strukturierung der Inhalte zu.
- Vorstellung des Fachausschusses
- Thematisierung des begrifflichen Hintergrundes stationäre Qualitätssicherung und
Darstellung relevanter Ansätze
- Einführung in die Gruppenarbeit. Ausloten der Möglichkeiten, einen Ansatz zu finden,
zur praktischen Qualitätssicherung, am Beispiel Dekubitusprophylaxe
- Auswertung der Gruppen, Zusammenfassung des Gruppenergebnisses, Perspektiven von der
Qualitätssicherung auf den Arbeitsprozeß
Dekubitusprophylaxe
Definition
Die Situation des Patienten ist gekennzeichnet durch die
Unfähigkeit, einem hautschädigenden Druck auszuweichen, sowie durch mangelnde Kenntnisse
über hautschädigende Einflüsse. Die Entstehung eines Gewebeschadens bedeutet für den
Patienten eine weitere Verschlechterung seiner Situation verbunden mit Schmerzen und
Infektionsgefahr. Ziel der Prophylaxe: Die Haut ist intakt.
Folgende Fragen sollen bearbeitet werden:
- Wie erfolgt die Erfassung des Pflegeprozesses in der Dokumentation?
- Mit welchem Instrument wird das Dekubitusrisiko eingeschätzt? z.B.: nach Waterlow,
Norten ...oder nach einem anderen Score?
- Wie wird auf das Ergebnis der Risikoeinschätzung reagiert?
- Gibt es einen Standard für Dekubitusprophylaxe?
- Beinhaltet dieser Dekubitusstandard bei Bedarf: Ernährungsstatus, Mobilitätsstatus,
Kontinenzstatus, Sonstiges?
- Wie wird dieser Dekubitusstandard nachvollziehbar für den individuellen Patienten?
- Wird der Dekubitusstandard, wenn erforderlich, individuell angepaßt?
- Werden die pflegerischen Ziele und Pflegemaßnahmen in der Dekubitusprophylaxe
durchgeführt?
- Wie werden die eingeleiteten Maßnahmen dokumentiert?
- Führt der Pflegestandard zum Erfolg? Wird dies eingeschätzt und bewertet?
- Wenn die Pflegeziele nicht erreicht werden, erfolgt die Neuanpassung in der
Dekubitusprophylaxe?
- Werden qualitätssichernde Maßnahmen durchgeführt? z.B.: Pflegevisite,
Pflegekonferenz, Pflegeaudit, Entlassungs- und Verlegungsbericht, Überleitungspflege,
Pflegeübergabe, Sonstiges?
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