Ein Verbundprojekt gefördert vom Bundesminister für Gesundheit
Teilprojekt 2 (TP2): "Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9000ff im Bereiche der
vertragsärztlichen ambulanten Medizin"
1. Sinn, Durchführung und Ziel des Teilprojektes 2
(Einführung von DIN EN ISO 9000ff) im Verbundforschungsprojekt QMA
Der Sinn des Teilprojektes 2 war ein Beitrag zur
Fragestellung, ob Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff ein
geeignetes Verfahren im Bereiche der niedergelassenen Medizin ist, um Struktur und
Prozeßqualität (Management der Praxisorganisation) zu verbessern. Hierzu wurden
schrittweise die Instrumente des DIN EN ISO 9002, Ausgabe 1994, unter Berücksichtigung
von DIN EN ISO 9004 Teil 2, Ausgabe 1992 in der Arztpraxis Prof. Hesch (Seestr. 1, 78464
Konstanz) umgesetzt. Als Ziel wurde angestrebt, nach Realisierung sämtlicher Elemente der
Norm in der ärztlichen Praxis eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystem (QMS)
durchzuführen, um dabei kritisch die Forderungen der Norm daraufhin zu prüfen, (1) ob,
in welchem Umfange, unter welchen Voraussetzungen und (2) zu welchem Ende eine
Übertragung der Norm im ärztlichen Bereich empfohlen werden kann, sowie (3) welcher
mögliche Nutzen für 3.1 Praxis, 3.2 Ratsuchenden/Patienten und 3.3. Kostenträger,
respektive Gesellschaft erwartet werden kann.
Qualitätsdefinitionen: Die im Forschungsprojekt
verwirklichten Qualitäten waren:
- Prozeßqualität. Hierbei wurden sämtliche Ablaufprozesse
der ärztlichen und nicht-ärztlichen Vorgänge definiert und in Verfahrens- respektive
Arbeitsanweisungen umgesetzt.
- Strukturqualität. Definition des Aufbaus und der
Einrichtung der Praxis sowie Verwaltung und Anwendung der Instrumente des QMS.
Nur in eingeschränktem Umfange, da dies auch nicht
Gegenstand des TP2 war, wurde untersucht die:
- Ergebnisqualität. Unter Ergebnisqualität verstehen wir
die metrische Analyse der meß- und bewertbaren Ergebnisse ärztlicher Handlungen. Hierzu
zählen wir Zufriedenheit der Ratsuchenden und Patienten, meßbares Ergebnis von
Lebensqualität, Gesundsein, Verbesserung von Kranksein und Individualität.
Darüber hinaus bezieht sich Ergebnisqualität auf eine
meßbare Verbesserung wissenschaftlich-metrischer Parameter (Krankheitszeit,
Berufsunfähigkeit) sowie technische Untersuchungsparameter und Kosten. Als metrische
Parameter dienten uns:
Arztbriefe als Qualitätsbericht (Zeitvorgabe)
Stationäre Einweisung von Patienten
Krankenhausaufenthaltsdauer ausgewählter Patienten
(Operationen von Morbus Basedow, Operationen von Hirnanhangsdrüsentumoren)
Langzeithormonersatzbehandlung bei der Frau
Evaluation von Laborfehlern und Industriemängel
Patientenzufriedenheit.
Wenig untersucht wurde im Forschungsprojekt die
"ärztliche Kunst".
Unter "ärztlicher Kunst" versteht man
einerseits die Ausübung des Arztberufes unter der jeweilig gültigen ärztlichen Ethik
der betroffenen Gesellschaft. Andererseits entsteht "ärztliche Kunst" aus der
Erfahrung (empirische Medizin) und in der Verwirklichung des gegenwärtig gültigen
wissenschaftlichen Kenntnisstandes (Evidenz-basierte Medizin) deren Festschreibung in den
Berichten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften realisiert ist. Die individuelle
ärztliche Kunst des einzelnen Arztes ist ein am einzelnen Ratsuchenden und Patienten
nicht vorhersehbares Gemisch aus empirischer Medizin und Evidenz-basierter Medizin da sich
in der Interaktion mit dem Betroffenen die beiden oben beschriebenen Elemente
unterschiedlich entwickeln. Meßbar ist die "ärztliche Kunst" an der
Patientenzufriedenheit sowie an der Ergebnisqualität.
- Vorgehensweise, Beschreibung und Einführung der Elemente
Das QMS nach DIN ISO 9002 (Methodik)
Über einen Zeitraum von 3 Jahren wurden die Elemente von
DIN EN ISO 9002 in den laufenden Betrieb der Praxis eingebunden.
2.1 Was fordert die Norm?
Soll in einer Praxis ein Qualitätsmanagementsystem (QMS)
implementiert werden, so stellt sich zuerst die Frage, mit welcher Zielsetzung ein QMS
eingeführt werden soll und welche eigenen Anforderungen dieses System erfüllen soll.
Innerhalb des Verbundprojektes wurde die Entscheidung
getroffen, für die Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) in einer Arztpraxis
nach der Norm DIN EN ISO 9002, Ausgabe 1994 unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 9004
Teil 2, Ausgabe 1992 vorzugehen.
Die Normenreihe DIN EN ISO 9000ff "Normen zum
Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung/QM-Darlegung" wurde ein
Verbundprojekt ausgewählt, da sie "vom Charakter her eine Zertifizierungsnorm
ist" und dadurch an die Anwender ganz formale Anforderungen stellt, die im Vergleich
mit anderen Anwendern der Norm betrachtet und gewertet werden können.
Die Normen DIN EN ISO 9001, 9002 und 9003 sind die Normen,
nach denen ein Unternehmen zertifiziert werden kann. Die Norm DIN EN ISO 9004-2 hingegen
ist keine Zertifizierungsnorm sondern ein Leitfaden für Dienstleistungen.
Mit ausschlaggebend für die Wahl der ISO-Norm war auch
der Bekanntheitsgrad der Norm gegenüber anderen QM-Modellen, die zu Projektbeginn in
Industrie und Handel im Gespräch waren (z.B. European Foundation for Quality Management).
Zudem bildet die Dokumentation nach DIN EN ISO 9000 für fast alle weiterführende
QM-Modelle die Basis.
Durch den Bekanntheitsgrad der Norm ( im Nachfolgendem
auch oft nur kurz ISO genannt) wird in der Bevölkerung ein gewisser Wiedererkennungswert
erzielt. Dem Patienten und Kunden ist die Bezeichnung "Zertifiziert nach DIN EN ISO
9001" zunehmend vertrauter. Dies erleichtert die Akzeptanz des angewendeten
Dokumentationssystems durch die Patienten, da auch zunehmend in deren eigenen
Arbeitsbereichen Gespräche und Überlegungen dahingehend stattfinden, ob demnächst eine
Dokumentation nach ISO erfolgen soll oder nicht. D.h., ISO ist in kaum einen
Arbeitsbereich noch völlig unbekannt.
(Dies bedeutet aber nicht, dass ISO allein aufgrund seines
Bekanntheitsgrades schon als geeignet einzustufen ist. Aber es erleichtert den Umgang. Die
natürliche Scheu vor Unbekanntem und Neuem ist bei den Patienten nicht mehr so groß.
Und, bei den Mitarbeitern auch nicht.
Dieser Bekanntheitsgrad darf jedoch nicht dahingehend
genutzt werden, um dem Kunden eine "Ergebnisqualität", die mit dieser Norm
nicht nachgewiesen wird, "vorzutäuschen". Diesem Eindruck muß vor allem auch
bei der Bekanntgabe einer erfolgten ISO-Zertifizierung vorgebeugt werden.)
Der ursprüngliche Ansatz, die Norm DIN EN ISO 9001 als
Grundmodell für die Projektpraxis zu nutzen, wurde relativ schnell revidiert, da die
Designentwicklung in der Projektpraxis zur Zeit keine Anwendung findet und somit auch
nicht die Möglichkeit gegeben war, eine geplante Sollvorstellung mit dem Istzustand zu
vergleichen.
Findet in einer Arztpraxis die Designentwicklung, worunter
man die Neueinführung von neuen Untersuchungen verstehen könnte, eine Anwendung, würde
für eine Zertifizierung die DIN EN ISO 9001 in Frage kommen. Unter Designentwicklung
könnte in einer Arztpraxis auch der Erwerb einer zusätzlichen Facharztbezeichnung
gerechnet werden. Der erforderliche Zeit- und Arbeitsaufwand zur normgerechten
Designentwicklung ist nach unserer Kenntnis unter Berücksichtigung eines angemessenen
Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht gegeben und auch mit den verfügbaren Mitteln einer
Standardarztpraxis nicht erreichbar.
Die sehr weite Auslegung der Designlenkung im
Dienstleistungsbereich, wonach bereits die Behandlung eines jeden neuen Patienten zur
Designentwicklung gezählt werden würde, da jeder Behandlungsfall individuell verläuft,
wurde nicht geteilt.
Ein Beispiel für die Erfordernisse einer
Designentwicklung nach DIN EN ISO 9001:
Bei der Erlangung einer zusätzlichen Facharztbezeichnung
bzw. einer zusätzlichen Aufnahme von anerkannten und abrechnungsfähigen Leistungen durch
den Arzt, die einen besonderen Qualifikationsnachweis erfordern, sollte folgendes
ermittelt werden.
Bedarfsermittlung: Ist der Bedarf zur Anbietung der
Leistung bei den Kunden vorhanden? Verbessert sich die Versorgung des Patienten durch die
zusätzlich angebotene Leistung? Oder wird diese durch ortsnahe Kollegen bereits
ausreichend abgedeckt und wäre eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Kollegen
ökonomischer? Wie wird der Bedarf voraussichtlich sein, bis der entsprechende
Qualifikationsnachweis durch den Arzt erbracht ist? Wie wird der Bedarf voraussichtlich in
einigen Jahren sein?
Qualifikation und Kompetenz: Ärztliche Tätigkeit sollte
durch 3 meßbare Kriterien bestimmt werden:
- Qualität (dies ist der Projektinhalt von TP2)
- Qualifikation: dies betrifft Ausbildung, permanente
Weiterbildung, "Fehlerkorrekturen ärztlichen Handelns" (bisher nicht
verwirklicht)
- Kompetenz: Nachweis klinisch-ärztlicher und
wissenschaftlicher Zuständigkeit
Kostenermittlung (Honorar (EBM): In welchem
Kosten-Nutzen-Verhältnis steht die zusätzlich zu erbringende Leistung? Wird die
Effektivität und die Effizienz gewahrt, sowohl beim Leistungserbringer als auch beim
Kostenträger? Kann durch die erforderlichen Investitionen für Weiterbildungsmaßnahmen,
Geräte, Räumlichkeiten und Personal noch kostendeckend gearbeitet werden, oder muß zur
Wirtschaftlichkeit eine "Mengenausweitung" erfolgen? Ist der eigene
Patientenstamm, für die diese Leistungen in Frage kommen, ausreichend groß genug?
Diese Frage sollten aufgrund der gebotenen und geforderten
Wirtschaftlichkeit, zu der jeder Arzt jetzt schon aufgefordert ist, zwar auch beantwortet
werden, wenn keine Zertifizierung beabsichtigt ist bzw. sollte generell von jedem Arzt vor
einer entsprechenden Aktivität geprüft werden. Dieses Beispiel ist aber trotzdem dazu
geeignet, den erforderlichen Dokumentations- und Arbeitsumfang für eine Designentwicklung
nach DIN EN ISO 9001 zu verdeutlichen.
Um einiges umfangreicher wäre der Arbeitsumfang, wenn
beabsichtigt wird, bisher noch nicht anerkannte Methoden neu einzuführen, wobei dann auch
die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden müßte durch entsprechende
wissenschaftliche Studien.
2.1.1 Welche Elemente der Norm wurden in der Projektpraxis
schwerpunktmäßig eingeführt?
Die Projektbearbeitung erfolgte in einer Facharztpraxis
für Endokrinologie, Rheumatologie und Molekularmedizin, mit einem eigenem Hormon-,
Rheuma- und Genlabor. In diesem Labor werden auch für andere Ärzte Untersuchungen als
Auftragsleistung durchgeführt. Zur Größe der Praxis ist anzumerken, dass neben dem
Praxisinhaber noch ein Assistenzarzt und zur Zeit 6 Vollzeitkräfte und 5 Teilzeitkräfte
beschäftigt sind.
Nicht unerwähnt bleiben sollte ferner, dass zwei gesamte
Komplexe bei der Dokumentationserarbeitung und Projektarbeit vollständig
unberücksichtigt blieben. (1) Dies ist einmal der Komplex, der das Personal und die
Buchhaltung/Rechnungsabteilung/Wirtschaftlichkeit betrifft. Die Bearbeitung dieses
Bereiches hätte das Ausmaß der Projektarbeit gesprengt und wird zur Zeit von externen
Fachkräften bearbeitet. Die Einbeziehung und Zusammenführung dieser Arbeiten ist zu
einem späteren Zeitpunkt geplant.(2) Zum anderen wurde der Bereich "Ärztliche
Kunst", also die nach gegenwärtig gültigem Wissenstand "richtige Medizin"
nicht evaluiert, weil hierfür die Instrumente im Normenwerk nicht vorhanden sind.
Im Folgenden werden einzelne Elemente der DIN EN ISO 9002
beschrieben, die bei der Projektarbeit schwerpunktmäßig bearbeitet wurden. Hierbei
werden die behandelten Norm-Elemente in der Reihenfolge ihrer Bearbeitung angesprochen und
der Bezug zu gesetzlichen Vorgaben aufgezeigt. Die Forderungen der DIN EN ISO 9004-2
wurden beim Aufbau berücksichtigt, es wird aber nicht speziell in diesem Artikel auf die
Norm verwiesen (Fett gedruckt sind die Elemente, welche für die Erfüllung gesetzlicher
Auflagen umgesetzt werden sollten).
4.9 Prozeßlenkung
Da der Prozeßablauf der zentrale Punkt eines Unternehmens
ist und sämtliche Aktivitäten daraus resultieren, wurde bei der Projektarbeit mit diesem
Element gestartet.
Für die Bearbeitung des Elementes Prozeßlenkung wurde
der Praxisablauf in verschiedene handhabbare und überschaubare Einzelprozesse aufgeteilt.
Der gesamte Praxisablauf wurde durch interviewen der
Mitarbeiter und teilweise auch durch eine aktive Mitarbeit vor Ort aufgenommen. Diese
Gesamtaufnahme wurde dann in sieben Einzelprozesse, aufgeteilt und die Schnittstellen
zwischen diesen Prozessen für die Mitarbeiter kenntlich gemacht und als potentielle
Schwachstellen hervorgehoben. Zum genauen Vorgehen der Istaufnahme und der
Schwachstellenanalyse sei hier auch die Ausführungen im Kapitel von TP1 verwiesen. Auf
die eingesetzten Werkzeuge wie z.B. die Fehlersammelliste oder das Fischgrätdiagramm wird
dort genauestens eingegangen werden.
Die Aufteilung des gesamten Praxisablaufes in die
Einzelprozesse erfolgte unter Einbeziehung der Mitarbeiter.
Bei der Aufteilung entstanden drei größere
"Bereiche", die die Hauptprozesse darstellen und jeweils einen Prozeßablauf
durch die gesamte Praxis durchlaufen. Diese drei Bereiche sind "Der Weg des Patienten
durch die Praxis", "Der Weg der Einsendung durch die Praxis" und "Der
Weg der Patientenakte durch die Praxis". Die vier weiteren "Bereiche"
stellen Abschnitte dar, die jeweils eine oder auch mehrere Schnittstellen zu diesen drei
Hauptprozessen aufzeigen.
Drei weitere Arbeitsbereiche (Blutabnahme, Labor,
Verwaltung) wurden nicht jeweils einzeln in einer Verfahrensanweisung beschrieben, da
diese durch viele einzelne Teilbereiche in den anderen Verfahrensanweisungen erfasst sind,
und eine separate Bündelung nicht nur eine Wiederholung sondern auch zusätzliche
doppelte Arbeit bedeutet hätte. Doppelte Arbeit nicht nur bei der Erstellung, sondern
auch bei der Aktualisierung der Dokumentation. Dies würde dann bei der Pflege der
Dokumentation eine Fehlerquelle erzeugen, die dann bei der praktischen Organisation
negative Auswirkungen hat. (Sind die Verfahren in vielen Dokumenten erneut beschrieben und
enthalten, kann es bei der Überarbeitung leicht passieren, dass ein Dokument vergessen
wird und der Überblick nicht mehr vorhanden ist. Zudem ist es sicherlich nicht sehr
sinnvoll, ein und dasselbe Verfahren immer wieder leicht abgewandelt in zahlreichen
Dokumenten neu zu beschreiben. Es sollte ausreichen, dass ein Verfahren einmal beschrieben
ist und in den übrigen Dokumenten, in denen darauf Bezug genommen wird, auf diese
verwiesen wird. Siehe auch Anmerkung zur Softwarenutzung zur Dokumentenverwaltung)
Allgemeingültige Abläufe und Regelungen zum
Praxisgeschehen, die nicht einem einzelnen Prozess betreffen, sondern für jeden
Mitarbeiter gültig sind, wie z.B. die Kleiderordnung, wurden in einer
bereichsübergreifenden Verfahrensanweisung zusammengefasst.
Bei der Bearbeitung der Prozessabläufe ist ein wichtiger
Punkt die Zuordnung der Verantwortlichkeiten. Ein weiterer wichtiger Punkt hierbei ist,
die Wege der Informationsweiterleitung für die Mitarbeiter deutlich sichtbar zu
gestalten. Dies erfolgte überwiegend durch eine sogenannte Verantwortungsmatrix, die
beispielhaft in der Abbildung 1 dargestellt ist.
|
Aktion |
Arzt |
MA Emp |
MA Blu |
MA Lab |
MA Ver |
MA Sch |
Pat. |
Bemerkungen |
1 |
Terminvereinbarung |
|
V, D |
|
|
|
|
M |
A090205X |
2 |
Empfang |
I |
V, D |
I |
I |
|
|
M |
A090202X A090207X
F090201X
P160101X |
3 |
Patientenakte anlegen |
|
V, D |
|
|
|
|
|
A090201X, A090206X |
4 |
Wartezimmer |
|
V |
|
|
|
|
D |
WV auch gleich zur SZI, DEN ,
BLU |
5 |
Untersuchungszimmer/ Sprechzimmer |
V, D |
M |
|
|
|
|
|
B090202X B090209X
F090202X |
6 |
Sonographie |
V, D |
|
|
|
|
|
|
PUD, Arcos |
7 |
Empfang |
V, D |
M |
I |
I |
|
|
I |
PUD-Weiterleitung A090204X |
8 |
Knochendichte |
I |
I |
|
V, D |
|
|
|
V0906X |
9 |
Szintigraphie |
I |
I |
M |
V, D |
|
|
|
V0907X |
10 |
EKG |
I |
V, D |
|
|
|
|
|
A100126X |
11 |
Blutentnahme |
|
|
V, D |
I |
|
|
|
A090501X F090202X |
12 |
Labor |
|
|
|
V, D |
|
|
|
Prüfungen |
13 |
Arzt |
V, D |
M |
|
|
|
|
|
V0906X (Ausweis) V0907X |
14 |
Empfang |
|
V, D |
|
|
|
|
M |
Rezept / UE Neutermin
A090204X, A090205X |
15 |
UE-Ablage |
|
V, D |
|
|
|
|
|
UE-Ablage |
16 |
Datenerfassung |
|
V, D |
|
M |
|
M |
|
A090104X, A090203X V0904X |
17 |
offene Datei / Diktatkasten |
I |
|
|
|
V, D |
|
|
V0903X |
18 |
Diktat |
V, D |
|
|
|
|
I |
|
|
19 |
Arztbrief |
M |
|
|
|
I |
V, D |
|
Versand V0901X |
20 |
Abrechnung |
M |
|
M |
M |
V, D |
M |
|
V0904X |
21 |
Quartalsdatei |
|
V, D |
|
|
|
|
|
|
22 |
Altkartei |
|
V, D |
|
|
|
|
|
|
Abkürzungen zur Verantwortungsmatrix:
BLU |
Blutabnahme |
PAT |
Patient |
DEN |
Knochendichtebestimmung |
PUD |
Patientenuntersuchungsdokumente |
D |
Durchführung |
SCH |
Schreibbüro |
EMP |
Empfang/Anmeldung |
SZI |
Szintigraphie |
I |
Information |
UE |
Überweisungsschein |
LAB |
Labor |
V |
Verantwortung |
M |
Mitarbeit |
VER |
Verwaltung |
MA |
MitarbeiterIn |
|
|
Abbildung 1: Der Weg des Patienten durch
die Praxis
In dieser Matrix sind die einzelnen Stationen und
Arbeitsschritte in der Reihenfolge ihres Ablaufes aufgeführt. Aus der Matrix ist
ersichtlich, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wie der Informationsfluß
zwischen den Abteilungen verläuft und welche Dokumente bei der Durchführung zu
berücksichtigen sind. In der Verfahrensanweisung, aus der diese Matrix entnommen ist,
werden die einzelnen Punkte, zusätzlich zu dieser Kurzform, noch ausführlicher
erläutert.
Durch die Kenntlichmachung der einzelnen Arbeitsabläufe
wurde den Mitarbeitern bewußt, wie entscheidend es ist, Informationen an die zuständigen
Kollegen rechtzeitig weiterzugeben, hierbei jeweils einen konkreten Ansprechpartner zu
haben und eindeutig zu wissen, was bei der Durchführung alles zu beachten ist.
Die einzelnen Prozessabläufe wiederum setzen sich aus
vielen detaillierten Arbeitsschritten zusammen. Diese einzelnen Arbeitsschritte wurden in
Arbeitsanweisungen beschrieben, auf die in der Verfahrensanweisung und in der Matrix
ebenfalls verwiesen wird (siehe Abbildung 1, Spalte Bemerkung).
Bei der Erstellung der Arbeitsanweisungen wurde Wert
darauf gelegt, dass diese von den bearbeitenden Mitarbeitern vollständig selbst erstellt
und auch fachlich geprüft wurden. Dadurch, dass die Mitarbeiter sich ihre eigenen
Arbeitsanweisungen erstellt haben, konnte sichergestellt werden, dass diese nicht nur
verstanden werden, sondern auch der Istdurchführung entsprechen. Diese Annahme wurde
zusätzlich durch die Mitarbeiter bestätigt, die innerhalb der Projektphase ihre Arbeit
in der Praxis neu aufnahmen und sich während ihrer Einarbeitungszeit bei der
Arbeitsausführung wesentlich sicherer fühlten. Durch die vorhandenen Arbeitsanweisungen
war es den neuen Mitarbeitern möglich, bei auftretenden Problemen ihre Arbeit
selbständig fortzuführen, ohne das sie wegen jeder "Kleinigkeit" ihre Kollegen
bei deren Arbeit unterbrechen mußten.
Neben den Arbeitsanweisungen werden die Arbeiten der
Mitarbeiter aber auch zum Beispiel durch Anlagen der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
erleichtert. Als Beispiel sei hier die Anlage B0902041 genannt (Abbildung 2). Die Anlage
macht deutlich, wie leicht den Mitarbeitern die für sie erforderlichen Informationen aus
anderen Arbeitsbereichen zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund der Tatsache,
dass die Terminvergabe durch die Mitarbeiter am Empfang erfolgt, diese mit den speziellen
Einzelheiten der einzelnen Funktionsteste, die durch die Mitarbeiter der Blutabnahme
durchgeführt werden, jedoch nicht allzu vertraut sind, muß sichergestellt sein, dass
alle erforderlichen Informationen am Empfang vorliegen. Anhand der Angaben in der Tabelle
der Anlage B0902041 sind die Mitarbeiter am Empfang in der Lage, den Patienten bei der
Terminvergabe auf alle wichtigen Besonderheiten zu dem beabsichtigten Test hinzuweisen,
ohne jedesmal mit den Mitarbeitern in der Blutabnahme vorher Rücksprache halten zu
müssen.
Id.Code: A1001XXX.DOC |
Funktionstest |
Dauer |
Besonderheiten |
Rezept |
Medikament aus dem Vorrat |
021 |
Arginin-Test |
3 Stunden |
nüchtern; etwas zur
Beschäftigung (Lesen, Walkman etc.) mitbringen |
500 ml phys. NaCl Infusionsbesteck
Arginin |
Arginin |
031 |
Clonidin-Test
(Catapresan-Test) |
3 Stunden |
|
Catapresan |
|
041 |
CRH-Test, kurz |
1 Stunde |
|
1 Ampulle CRH |
|
051 |
Dexamethason-Suppresions-Test
(Hirsutismus) |
2 Tage |
|
|
Fortecortin 2 mg |
061 |
Dexamethason-Test, kurz |
2 Tage |
|
|
Fortecortin 2 mg |
071 |
Durstversuch bei Diabetes
insipidus und Desmopressions-Test |
4 - 5 Stunden |
|
|
Minimumspray |
081 |
GH-RH-Test |
1 Stunde |
|
1 Ampulle GHRH |
|
091 |
Glukose-Suppressions-Test
von Wachstumshormonen |
3 Stunden |
nüchtern |
|
Dextro-O.G.T. |
101 |
HCG-Test |
3 Tage |
|
Predalon, falls nichts
mehr vorhanden |
Predalon 5000 i. E. |
111 |
Hunger-Test |
5 Stunden Kassenpatient 6 Stunden Privatpatient |
nüchtern |
|
|
121 |
Hypophysenfunktions-Test |
1 Stunde |
|
1 Ampulle GHRH |
LHRH/TRH |
131 |
Insulin-Hypoglykämie-Test |
2 Stunden |
|
Insulin |
|
141 |
Langer
Dexamethason-Brems-Test (Liddle-Test) |
4 Tage |
|
|
Fortecortin 0,5 mg |
151 |
LH-RH-Test |
30 Minuten |
|
|
LHRH |
161 |
Lactose-Toleranz-Test |
2 Stunden |
nüchtern |
|
50 g Lactose |
171 |
Oraler
Glukose-Toleranztest mit Insulinbestimmung |
2 Stunden |
nüchtern |
|
Dextro-O.G.T. |
181 |
Pentagastrin-Test |
ca. 30 Minuten |
Patient darf nach dem
Test nicht mehr selber Auto fahren |
evtl. Peptavlon |
Peptavlon |
191 |
Schellong-Test
(Orthostase-Test) |
ca. 30 Minuten |
|
|
|
211 |
Synacthen-Test (AGS) |
1 Stunde |
|
Synacthen 0,25 mg/ml |
|
221 |
Synacthen-Test (NN-Unterfunktion) |
1 Stunde |
|
Synacthen 0,25 mg/ml |
|
Abbildung 2: B0902041
Durch die Dokumentation der Prozessabläufe in den
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, wurde die Basis zur Optimierung der Abläufe bereitet.
Alleine durch die schriftliche Darstellung und Auseinandersetzung mit der Ablaufstruktur
wurde die Möglichkeit zur Entdeckung von Schwachstellen bereitgestellt und eine
Überarbeitung und Neustrukturierung konnte durch die Mitarbeiter geplant, befürwortet
und umgesetzt werden.
Weiterhin wurden durch die Dokumentationen den
Mitarbeitern die Arbeitsbereiche und Arbeitsabläufe ihrer Kollegen klarer und somit auch
deren Verständnis für auftretende Stress-Situationen, die dadurch leichter aufgefangen
werden konnten.
Zusätzlich hat die schriftliche Dokumentation der
Prozeßabläufe den Vorteil, dass bei einem Personalwechsel das Wissen in der Praxis
bleibt. Und nicht, wie auch in der Projektpraxis zu Beginn der Projektarbeit geschehen,
mit dem Weggehen langjähriger Mitarbeiter auch deren Wissen die Praxis verläßt, welches
dann von den verbliebenen Mitarbeitern wieder neu erarbeitet werden muß.
Durch die eindeutige Übertragung und Festlegung der
Verantwortlichkeiten der einzelnen Prozeßschritte konnte somit auch ermittelt werden, an
welchen Stellen die Schwachpunkte für die auftretenden Fehler waren, die bislang oftmals
erst bei der Endprüfung entdeckt wurden. Durch eine entsprechende Korrekturmaßnahme
konnte anschließend die Fehlerhäufigkeit reduziert werden.
Dadurch konnte auch in der Projektpraxis der immer wieder
feststellbare Effekt, der Reduzierung der Reibungsverluste, beobachtet werden.
2.11 Prüfmittelüberwachung
Die Norm fordert "Der Lieferant muß
Verfahrensanweisungen erstellen und aufrechterhalten, um die durch ihn zur Darlegung der
Konformität von Produkten mit der festgelegten Qualitätsforderung benutzten Prüfmittel
(eingeschlossen Prüfsoftware) zu überwachen, zu kalibrieren und instandzuhalten."
Daraus folgt, dass zuerst festgestellt werden muß, welche
Prüfmittel in der Praxis überhaupt vorhanden sind und diese Anforderungen erfüllen
müssen.
Die in der Praxis vorhandenen Geräte wurden gelistet und
zur eindeutigen Identifizierung mit einer Inventarnummer versehen. Im Anschluß daran
wurde in Zusammenarbeit mit dem Praxisinhaber festgelegt, welche dieser Geräte als
Prüfmittel eingesetzt werden und somit einer regelmäßigen Überwachung unterliegen. Die
allgemeine Gerätewartung, die alle in der Praxis eingesetzten Geräte betrifft, wurde
nicht unter dem Element Prüfmittel bearbeitet, sondern dem allgemeinen Praxisablauf,
unter dem Element Prozesslenkung, zugeordnet.
Bei der Bearbeitung dieses Elementes werden also vor allem
die Geräte, die bei der Patientenbehandlung eingesetzt werden und geeicht werden müssen,
berücksichtigt. Den Prüfmitteln wurden ebenfalls die Geräte zugeordnet, die zwar nicht
der Eichpflicht unterliegen, die aber aufgrund der Tatsache, dass mit ihnen
Untersuchungswerte bestimmt werden, die für die Diagnose und Behandlung ausschlaggebend
sind (z.B. Kolbenhubpipetten im Hormonlabor), regelmäßig überprüft werden sollten. Die
Liste der Prüfmittel enthält alle Geräte, für die ein regelmäßiger Prüfintervall
festgelegt wurde.
Die Prüfmittel sind in einer Prüfmittelkartei
aufgenommen, sind durch ihre Inventarnummer identifizierbar und ihre Funktionstüchtigkeit
wird in der Prüfmitteldokumentation aufgezeigt. Aus der Prüfmitteldokumentation geht
auch jeweils der nächste Prüftermin hervor. Der nächste Prüftermin ist zusätzlich
durch einen Aufkleber (ähnlich einer TÜV-Plakette), der an jedem Prüfmittel angebracht
wird, sichtbar. Dies stellt sicher, dass vor jedem Einsatz des Gerätes von dem Anwender
problemlos geprüft werden kann, ob das Gerät noch den Anforderungen entspricht.
Gleichzeitig mit der Dokumentationserstellung wurde das
beschriebene Verfahren auch in den praktischen Arbeitsalltag umgesetzt, so dass die
gelisteten Prüfmittel der Praxis regelmäßig kontrolliert und überprüft werden und
ihre Funktionstüchtigkeit sichergestellt ist.
Die Prüfungsergebnisse werden dokumentiert und durch den
Prüfer abgezeichnet. Bei externen Überprüfungen, werden die erhaltenen Prüfberichte
und Messprotokolle der Prüfmitteldokumentation beigefügt.
Mit der Umsetzung des Elementes Prüfmittel werden nicht
nur gesetzliche Auflagen (z.B. MedGV) berücksichtigt, sondern es zeigte sich auch, dass
die regelmäßige Prüfung der Geräte mit keiner nennenswerten Mehrarbeit für die
Mitarbeiter verbunden ist. Die regelmäßige Prüfmittelüberwachung ließ sich problemlos
von den Mitarbeitern in ihren Arbeitsalltag integrieren.
2.5 Lenkung der Dokumente und Daten
Unter Lenkung der Dokumente und Daten versteht man, dass
für jedem Mitarbeiter jederzeit unmißverständlich deutlich ist, von welchem Dokument
die Rede ist. D.h., wenn in einer Vorgabe zur Arbeitsdurchführung z. B. ein ganz
bestimmtes Formular eingesetzt werden muß, weiß jeder Mitarbeiter, woran er erkennt,
dass er das richtige Formular benutzt. Diese Erkennbarkeit sollte auch jederzeit für
einen Externen möglich sein. Um dieses zu gewährleisten und sicherzustellen, wurden
sämtliche Dokumente mit einer Identifizierungsnummer versehen.
Hierfür wurden als Erstes alle Formulare,
Patientenausweise und Patienteninformationen, die in der Praxis zum Einsatz kommen,
zusammengetragen und gesammelt.
Die Unterlagen, die in der Praxis gedruckt bzw. von der
Praxis aus in eine Druckerei in Auftrag gegeben werden, wurden ihren Einsatzbereichen
zugeordnet und erhielten eine entsprechende interne Identifizierungsnummer. Die Vergabe
der Identifizierungsnummer erfolgte entsprechend der Festlegungen durch die Beschreibung
des Element 4.2 Qualitätsmanagementsystem. Diese Identifizierungsnummer ist z.B. für die
oben erwähnte Anlage die Bezeichnung B0902041. Aus dieser Bezeichnung geht die
Kennzeichnung des Dokumentes als Anlage (B) hervor. Es ist die 1.Version (1) der 4. Anlage
(04) innerhalb der zweiten Verfahrensanweisung (02) im Element Prozeßlenkung (09). Wird
diese Anlage überarbeitet, verändert sich nur die Versionsnummer in der Bezeichnung.
Allgemeingültige Formulare und Unterlagen, die vom
Hersteller bezogen werden, erhielten keine praxisinterne Nummer, da diese z.T. bereits
durch die KBV vorgegeben sind, wie z.B. die Überweisungsscheine (Muster 6) und die
Rezeptvordrucke (Muster 16).
Die Nummerierung und Kennzeichnung der praxisinternen
Dokumente war/ist erforderlich, da ihr Umfang sehr groß ist und diese dadurch gerade auch
nach einer Aktualisierung und Überarbeitung für die Mitarbeiter unübersichtlich wird.
Dies kann natürlich auch bei einer kleinen Dokumentenmenge erfolgen.
Durch die Nummerierung können die Mitarbeiter leicht
erkennen, ob sie die aktuelle Ausgabe des entsprechenden Formulars einsetzen oder nicht
und vor allem aber, ob überhaupt das richtige Formular benutzt wird. Dies ist besonders
wichtig bei der parallelen Verwendung der Papiervorlagen und der EDV-Vorlagen.
Werden alle aktuellen Formularvorlagen zur internen
Vervielfältigung in einem Ordner beim Kopierer gesammelt und aufbewahrt und konsequent
von allen Mitarbeitern eingesetzt, ist auch sichergestellt, dass die Mitarbeiter, die bei
der Überarbeitung und Ausgabe einer Neuversion nicht anwesend waren, die erforderliche
Information erhalten und nur die aktuelle Vorlageversion einsetzen. Die gesammelten
Kopiervorlagen verhindern auch eine zunehmende Verschlechterung der eingesetzten Vorlagen
und Formulare durch das Kopieren von Kopierkopien.
Weiterhin wurde bei der Bearbeitung dieses Elementes
festgelegt, wer der Verteiler der einzelnen Dokumente ist. Hierdurch wird sichergestellt,
dass die MA wissen, welche Dokumente für sie gültig sind. Bzw. sie können auch prüfen,
ob sie versehentlich ein Dokument nicht erhalten haben und dieses dann entsprechend
anfordern. Weiterhin gibt die Auflistung sämtlicher gültiger Dokumente den Mitarbeitern
problemlos die Möglichkeit, sich auf den Verteiler setzen zu lassen, wenn sie der Ansicht
sind, sie benötigen ein bestimmtes Dokument ebenfalls für ihre Arbeitsdurchführungen.
Neben den bereits erwähnten Dokumenten erhalten auch die
Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und das Qualitätsmanagementhandbuch zur Lenkung
Identifizierungsnummern, die gleichzeitig mit der Erstellung vergeben wurden. Verweise
innerhalb der Dokumentation auf Verfahrens- und Arbeitsanweisungen erfolgen in der Regel
anhand dieser Identifizierungsnummern.
2.7 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der anfallenden
Daten bei der Patientenuntersuchung ist ein unbedingtes Muß, welches jederzeit
gewährleistet sein muß. Bei der Patientenuntersuchung durch den Arzt, bei der
Blutabnahme, im Labor und bei den weiteren technischen Untersuchungen fallen zahlreiche
Daten an, die für die richtige Behandlung und Diagnose erforderlich sind. Durch den
Bundesmantelvertrag § 57 hat "Der Vertragsarzt... die Befunde, die
Behandlungsmaßnahmen sowie die veranlaßten Leistungen einschließlich des Tages der
Behandlung in geeigneter Weise zu dokumentieren." Er muß daher sicherstellten, dass
jedem Patienten die ihm zugehörigen Daten zugeordnet werden. Auch muß gewährleistet
sein, dass sämtliche Patientendaten über den geforderten Aufbewahrungszeitraum jederzeit
zugänglich und leicht verfügbar sind (siehe auch Ausführungen zu Element 4.16 und
Querverweis auf die Arbeit von TP5).
Bei der täglichen Routinearbeit wurde sehr deutlich, wie
bedeutend und wichtig eine eindeutige Rückverfolgbarkeit der Patientendaten für die
Patientenbehandlung ist. Werden die Vorgaben nicht von jeden Mitarbeiter konsequent
eingehalten, ist die ständig anwachsende Datenfülle, gerade in der EDV, kaum noch zu
bearbeiten.
Dies zeigte sich sehr deutlich bei telefonischen
Patientenrückfrage. Diese können, wenn die Daten nicht leicht zugänglich sind, nicht
ohne zusätzliche Mehrarbeit durch aufwendige Datensuche und Datenzuordnung von den
Mitarbeitern bearbeitet werden.
Aber auch die von anderen Praxen erfolgten Bitten und
Anfragen, ihnen einen bereits mitgeteilten Befund erneut zu schicken, da die erste
Befundmitteilung in deren Patientenunterlagen nicht mehr auffindbar war, zeigten, dass
hier noch einiger Nachholbedarf bei der Praxisorganisation in den Arztpraxen vorhanden
ist. Diese Bitten und Anfragen waren nicht so selten, wie man hätte annehmen können.
Dies erfordert auch einen sehr verantwortungsvollen Umgang
der Mitarbeiter mit der EDV, vor allem bei der Dateneingabe in die Patientenkarteikarten.
Zu schnelles Anwählen eines Patienten aus der Vorschlagsliste der EDV kann dazu führen,
dass Daten und Werte unter einem falschen Patienten erfasst werden. Hier ist also
besondere Sorgfalt beim Abgleichender Patientennamen und Geburtsdaten erforderlich, vor
allem wenn, wie in der Projektpraxis üblich, für Patienten mehr als eine EDV-Nummer
vorhanden ist.
Zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit gehört auch,
dass nachvollzogen werden kann durch welchen Mitarbeiter welche Daten erfasst wurden und
welche Untersuchungen in welchem Fremdlabor bzw. durch welchen Arzt durchgeführt wurden.
Da der Projektpraxis ein Einsendelabor angeschlossen ist,
muß auch der Auftraggeber einer Auftragsleistung in der Patientenkartei einwandfrei
rückverfolgbar sein. Dies ist natürlich auch bei Patienten, die persönlich mit einer
Überweisung in die Praxis kommen, erforderlich.
Mit der Einführung dieses Elementes wurde die notwendige
Neustrukturierung der eingesetzten Praxissoftware erkannt und deutlich. Dies betraf vor
allem die optimale Handhabung der einzelnen Softwaremodule zur Gestaltung der
EDV-Patientenkarteikarte. Hier mußte z.B. die Entscheidung getroffen werden, welche
Textbausteine müssen, aufgrund der Anfragehäufigkeit, bei Patientenrückfragen gemeinsam
mit einem einzigen Tastenbefehl aufrufbar sein?
2.8 Lenkung der vom Kunden beigestellten Produkte
Bei der Bearbeitung dieses Elementes wurde definiert, was
unter der Bezeichnung "vom Kunden beigestelltes Produkt" in einer Arztpraxis zu
verstehen ist und wie mit diesen verfahren werden sollte. Zu den beigestellten Produkten
zählen z. B. Röntgenbildern und Fremdbefunden, die die Patienten mit in die Praxis
bringen. Gerade in einer Arztpraxis, die viel mit anderen Ärzten und Laboren
zusammenarbeitet, sind die vom Kunden (Patient, mitbehandelnde Ärzte) beigestellten
Produkte zahlreich vorhanden und müssen dem Kunden jederzeit im Originalzustand
zurückgegeben werden können.
Die Vorgaben dieses Elementes sind sehr eng mit den
Vorgaben der Elemente 8 und 16 verknüpft. Durch diese enge Verknüpfung, die dadurch
gegeben ist, dass mit den beigestellten Produkten verfahren wird wie mit den eigenen,
wiederholen sich die Vorgaben zur Handhabung bei der Bearbeitung des Elementes 4.7.
Befunde, die aufgrund einer eigenen Auftragsleistung
extern erstellt wurden, wurden nicht zu den beigestellten Produkten gezählt. Diese
Unterlagen gehören zu dem Element Beschaffung, da für die Erbringung der Leistung ein
Unterlieferant hinzugezogen wurde.
4.16 Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen
Die Vorgaben, die durch diese Normforderung gestellt
werden, werden an und für sich bereits von jeder Arztpraxis angewendet. Die Anforderungen
entsprechen den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der ärztlichen Schweigepflicht, dem
Datenschutz, der Dokumentation der Patientendaten (siehe hierzu auch die Ausführungen zu
Element 4.8), der Aufbewahrung der Patientendaten und der Vernichtung der Patientendaten
nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. (siehe auch Vorgabe aus MBO-Ä 1997 § 10)
Bei der Bearbeitung dieses Elementes wurden die
existierenden Vorgaben schriftlich festgehalten und dokumentiert und dadurch für die
Mitarbeiter handhabbarer. Es wurde festgehalten, über welchen Zeitraum die
Patientenunterlagen aufbewahrt werden, auch für die, für die es keine gesetzliche
Vorgabe gibt, und wo sich der Aufbewahrungsort befindet (hierzu beispielhaft einen
Ausschnitt aus der Dokumentenmatrix: Qualitätsaufzeichnungen, B1601011, Abbildung 3).
Ausschnitt aus der Dokumentenmatrix:
Qualitätsaufzeichnungen (unvollständig)
Qualitätsaufzeichnung |
Aufbewahrungszeit am
Arbeitsplatz |
Archivierungsort |
Archivierungszeit |
Verantwortlich |
Patientenakte |
1,5 Jahre |
Keller |
30 Jahre |
MA Empfang |
Überweisungsscheine |
0,25 Jahre |
Keller |
1 Jahr |
MA Empfang |
Privatabrechnungen |
1 Jahr |
Keller |
10 Jahre |
MA Verwaltung |
Kassenabrechnungen |
1 Jahr |
Keller |
3 Jahre |
MA Verwaltung |
Dosimeter-Auswertungen |
2 Jahre |
Keller |
30 Jahre |
MA Verwaltung |
Densobefunde Ausdruck |
2 Jahre |
Keller |
30 Jahre |
MA Technik |
Densobefunde Diskette |
ständig |
Arbeitsplatz |
30 Jahre |
MA Technik |
Densitometriebuch |
1 Jahr |
Keller |
30 Jahre |
MA Technik |
Einsendungen: Befunde +
Anforderungen |
0,25 Jahre |
Keller |
10 Jahre |
MA Labor |
Labor-Arbeitslisten |
1 Jahr |
Keller |
10 Jahre |
MA Labor |
ACS-Ausdrucke |
1 Jahr |
Keller |
10 Jahre |
MA Labor |
ACS-Disketten |
ständig |
Arbeitsplatz |
30 Jahre |
MA Labor |
Abbildung 3: B1601011
In der Verfahrensanweisung wurde dieser Auflistung
hinzugefügt, wie mit den Qualitätsaufzeichnungen umgegangen wird, die bei der
Patientenuntersuchungsdokumentation anfallen. Hierunter fällt auch die Handhabung bei
erforderlichen Korrekturen der Qualitätsaufzeichnungen. Bei der Korrektur von
Qualitätsdaten wurde sich an die GLP orientiert, wodurch z.B. der Einsatz von
Korrekturhilfsmittel wie TippEx, oder aber auch die Protokollierung der Qualitätsdaten
mit Bleistift, nicht gestattet ist. Die Lesbarkeit der korrigierten Daten stellt sicher,
dass die Ursache zur Korrektur jederzeit wieder nachvollzogen werden kann.
Auch wurde in diesem Element beschrieben, wie in der
Praxis der Datenschutz gewahrt wird, der zudem den Patienten schriftlich zugesichert wird
(siehe Abbildung 4: P1601011).
Weiterhin wurde beschrieben, wie mit Unterlagen verfahren
wird, deren Aufbewahrungszeit abgelaufen ist. D.h., wie diese vernichtet werden müssen
und wer für die Vernichtung zuständig und verantwortlich ist.
Professor Dr. med. Rolf-Dieter Hesch
Arzt für Innere Medizin -
Endokrinologie - Rheumatologie - Molekularmedizin |
Patienteninformation
Zusicherung des Datenschutzes
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
ich versichere Ihnen hiermit, daß alle Daten Ihrer
ärztlichen Untersuchung in unserer Kartei und in der Datenverarbeitungsanlage unserer
Praxis nach den Richtlinien der europäischen Gemeinschaft über "Good Clinical
Practice" und den gültigen allgemeinen Bestimmungen über den Datenschutz in der
Bundesrepublik Deutschland aufbewahrt und vor jedwedem Zugriff geschützt werden.
Wir sollten beide darin übereinstimmen, daß Ihre Daten
nur auf Ihr eigenes schriftliches Verlangen an Dritte weitergegeben werden dürfen, sowie
in der Praxis an meine vertraglich verpflichteten ärztlichen und nichtärztlichen
Mitarbeiter resp. Vertreter/Nachfolger.
Als Patientin/Patient bin ich damit einverstanden, daß
Sie mich an Termine für eine erneute Untersuchung zur Verlaufskontrolle oder an einen
periodischen Check Up erinnern.
Datum, Unterschrift: Datum, Unterschrift:
Patientin/Patient Prof. Dr. med. R.-D. Hesch |
Abbildung 4: P1601011
2.6 Beschaffung
Neben der Beschaffung von Verbrauchsmaterial und dem
Sprechstundenbedarf, wird in einer Arztpraxis das Hinzuziehen von Arztkollegen und
medizinischen Laboratorien verstanden.
Da für die ausreichende Behandlung des Patienten mitunter
Untersuchungen erforderlich sind, die nur von einem entsprechenden Facharzt durchgeführt
werden können bzw. für die kein eigenes Untersuchungslabor zur Verfügung steht, muß
der Patient bzw. sein Untersuchungsmaterial an eine zuständige Fachkraft überwiesen
werden. (gesetzliche Vorgabe, Verweis auf MBO-Ä 1997, C Verhaltensregel, Nr.2
Behandlungsgrundsätze)
Diese in Auftrag gegebene Leistung wird durch sogenannte
"Unterauftragnehmer" erbracht. D.h., zur Erbringung der Dienstleistung wird dem
Arzt von einem anderen Arzt oder einem Labor eine Leistung (Produkt) bereitgestellt. Bei
der Auswahl der Unterauftragnehmer (Labor, Facharzt) ist der Arzt nicht frei in seiner
Entscheidung. Dies betrifft vor allem das Hinzuziehen von Arztkollegen, wobei der Patient
letztendlich durch sein Recht auf freie Arztwahl entscheidet, wer dieses sein wird.
Wohingegen bei der Auswahl des Unterauftragnehmers Untersuchungslabor die Entscheidung von
dem Arzt getroffen wird.
Für die Auswahl der Unterauftragnehmer muß der Arzt
Auswahlkriterien erstellen, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind. Solche
Auswahlkriterien könnten z.B. Zuverlässigkeit und Lieferzeit sein, d.h., wie schnell
wird das angeforderte Untersuchungsergebnis bereitgestellt.
Dieses Verfahren wird bislang nur ungenügend genutzt, ist
aber von grosser Bedeutung. Hierzu ist es erforderlich, daß Anbieter ihre Qualifikation
metrisch nachweisen können, was bislang nicht gegeben ist.
2.12 Prüfstatus
Die Feststellung des Prüfstatus auch einer Dienstleistung
ist zur Fehlerreduzierung erforderlich.
Unter Prüfstatus versteht man den Bearbeitungsstand der
Dienstleistung. D.h., es wird festgestellt, in welchem Bearbeitungsstadium sich die zu
erbringende Leistung befindet und mit welchem Ergebnis. Im Zusammenhang vom Prüfstatus
werden die Begriffe "Frei" und "Gesperrt" benutzt.
Unter "Frei" ist dabei jeweils zu verstehen,
dass ein Bearbeitungsschritt abgeschlossen ist und die Qualitätsanforderungen erfüllt
wurden. Ein freies Produkt ist für den anschließenden Bearbeitungsschritt
uneingeschränkt einsetzbar bzw. kann an den Kunden weitergegeben werden.
Unter "Gesperrt" hingegen versteht man das
Gegenteil. D.h., das Produkt ist für den nächsten Arbeitsschritt nicht einsetzbar. Sei
es, weil es noch nicht auf Erfüllung der Qualitätsanforderungen geprüft wurde oder
aber, weil es die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt. Ein gesperrtes Produkt darf für
die Weiterverarbeitung nicht eingesetzt werden und es darf vor allem nicht an den Kunden
ausgeliefert werden.
Der Prüfstatus des Produktes (Stadium der Dienstleistung)
sollte für jedes Mitglied der Organisation eindeutig erkennbar sein. Nur so kann
verhindert werden, dass unbeabsichtigt fehlerhafte Produkte weiterbearbeitet oder gar an
den Kunden ausgeliefert werden. Der Prüfstatus kann an dem Produkt selbst angebracht
sein. Die Kennzeichnung des Prüfstatus kann, gerade bei einer Dienstleistung, aber auch
durch eine Notiz in der EDV bzw. in den Papierunterlagen erfolgen oder durch einen
bestimmten Standort.
In einer Arztpraxis wird z.B. durch den Standort der
Patientenakte der "Prüfstatus des Patienten" gekennzeichnet.
Da bei einer Dienstleistung die Durchführung und
anschließende Prüfung oftmals durch ein und dieselbe Person erfolgt, erfolgt auch die
Freigabe als sogenannte Selbstprüfung. Hieraus resultiert, dass die nachfolgenden
Bearbeiter gehalten sind, für ihren Arbeitsschritt jeweils eine Art
"Eingangsprüfung" durchzuführen um eventuell nicht erfüllte Anforderungen
rechtzeitig erkennen und beheben zu können.
Beispiel:
In der Projektpraxis werden die eingehenden
Laboreinsendungen von den Mitarbeitern der Blutabnahme in der EDV erfasst und die Proben
entsprechend der Auftragsleistung für das Hormonlabor vorbereitet. Wird nun von den
Mitarbeitern der Blutabnahme versehentlich vergessen, einen Parameter zur Untersuchung in
der EDV zu erfassen und auch keine entsprechende Probe vorzubereiten, wird das Produkt
fehlerhaft an die nächste Abteilung weitergegeben. Die Mitarbeiter des Hormonlabors sind
daher gehalten, bei der Probenbearbeitung anhand des Auftragsscheines zu prüfen, ob die
EDV-Erfassung des Auftrags vollständig erfolgte. Sollte der Fehler auch von den
Mitarbeitern des Hormonlabors übersehen werden, ist die Fehlerfeststellung mit
Fehlerbeseitigungsmöglichkeit nur noch durch den Arzt beim Labordiktat möglich. Die
fehlende Anforderungserfassung und -bearbeitung kann zwar bei der abschließenden
Abrechnungskontrolle noch bemerkt werden, allerdings ist zu diesem Zeitpunkt eine
Fehlerbeseitigung aufgrund des zu alten Untersuchungsmaterials bzw. des nicht mehr
verfügbaren Untersuchungsmaterials, oftmals nicht mehr möglich. Dadurch wird dann ein
fehlerhaftes Produkt, weil unvollständig erfüllter Auftrag, an den Kunden geliefert.
Das Element 4.12 Prüfstatus ist sehr eng mit dem Element
4.10 Prüfungen verbunden. Bei der Projektbearbeitung wurde das Element 4.12 in den
Vordergrund gestellt, da die einzelnen Prüfungen wie oben beschrieben oftmals als
"Selbstprüfung" erfolgen und die Prüfungsdurchführungen in den
Arbeitsanweisungen und den Verfahrensanweisungen zur Prozeßlenkung ausführlich
dokumentiert sind. Auf eine Wiederholung anhand eines Prüfplanes, aus dem hervorgeht, an
welcher Stelle welche Prüfung und durch wen zu erfolgen hat, wurde verzichtet.
2.1.2 Welche Elemente müssen für die Erfüllung
gesetzlicher Auflagen umgesetzt werden? (unabhängig von einer Zertifizierung)
Im obigen Kapitel wurden die Normelemente, deren
Erfüllung auch den gesetzlichen Auflagen entsprechen, bereits ausführlich beschrieben
(Überschriften fett gedruckt). Dies sind vor allem die Elemente
- 4.6 Beschaffung
- 4.8 Rückverfolgbarkeit
- 4.11 Prüfmittel
- 4.16 Datenschutz/Qualitätsaufzeichnungen/Dokumentation.
2.20 Statistische Methoden
Werden in der Arztpraxis eigene Laboruntersuchungen
durchgeführt, muß beachtet werden, dass für einige Untersuchungen eine
Qualitätsprüfung durchgeführt werden muß. Die Häufigkeit der Qualitätsprüfungen
richtet sich nach dem zu bestimmenden Parameter und wird durch die Rili-BÄK vorgegeben.
Das praxisinterne Verfahren zur Durchführung dieser Qualitätskontrollen kann entweder
unter dem Element 4.11 Prüfmittel oder aber auch unter dem Element 4.20 Statistische
Methoden beschrieben werden.
Werden diese Qualitätskontrollen dem Element 4.11
Prüfmittel zugeordnet, wäre das zu prüfende Prüfmittel in diesem Fall der
"prüfungsdurchführende Laborant".
In der Projektpraxis wurden die Qualitätskontrolle jedoch
dem Element 4.20 Statistische Methoden zugeordnet. Das aus dem Grunde, da bei jedem
Untersuchungslauf interne Kontrollen mitlaufen, die anschließend statistisch ausgewertet
werden. Diese internen Kontrollen erfolgen auch für Parameter, die nicht der Rili-BÄK
unterliegen. Da in diesem Element auch beschrieben wird, mit welchen Methoden die
statistische Auswertung erfolgt und warum diese Methoden ausgewählt wurden, wurden die
internen und externen Kontrollen und die Qualitätsprüfungen, für die diese Methoden
Gültigkeit haben, ebenfalls diesem Element zugeordnet. Die durch die Rili-BÄK
erforderlichen Qualitätskontrollen werden bei dieser statistischen Auswertung
berücksichtigt.
2.2 Welche Normeninhalte sind nur unter einem großen
Zeit- und Arbeitsaufwand zu erfüllen?
Welche Normeninhalte können nur sehr
unzureichend/unzulänglich umgesetzt werden?
(Dies findet nur Berücksichtigung, wenn eine
Zertifizierung angestrebt wird)
Im Folgenden werden die Elemente der Norm DIN EN ISO 9002
aufgeführt, die nicht unter Absatz 2.1 beschrieben wurden. Diese Elemente binden zum Teil
zur Erfüllung der Anforderungen erhebliche Arbeitskapazitäten und müssen in die
Praxisorganisation neu eingeführt werden. Es werden aber auch die Elemente aufgeführt,
die bei der Projektarbeit zwar jeweils in einer eigenen Verfahrensanweisung beschrieben
sind, die aber zweckmäßigerweise zu den Verfahrensanweisungen anderer Elemente
zugeordnet werden könnten.
4.15 Handhabung, Lagerung, Verpackung, Konservierung und
Versand:
Die Norm fordert, dass für die Handhabung, Lagerung,
Verpackung, Konservierung und Versand des Produktes Verfahrensanweisungen erstellt und
aufrechterhalten werden. Da das Produkt Dienstleistung weder gelagert, noch verpackt noch
konserviert werden kann, ist die Normforderung nur unzureichend zu erfüllen. Die
Handhabung des Produktes und der Versand bezieht sich vorwiegend auf die
Qualitätsaufzeichnungen. Die entsprechenden Vorgaben hierzu wurden jedoch schon in
anderen Verfahrensanweisungen (4.7, 4.8, 4.16) ausreichend beschrieben, so dass eine
Wiederholung nicht zweckmäßig ist.
In der Projektarbeit wurde dieses Element genommen, um auf
die einzuhaltenden Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften beim Umgang mit
Körperflüssigkeiten und radioaktiven Materialien hinzuweisen. Ferner wurde in dieser
Verfahrensanweisung für die Mitarbeiter der Projektpraxis beschrieben, wie die Verpackung
und der Versand von Untersuchungsmaterial für ein Fremdlabor erfolgt und welche
Untersuchungen in welchem Fremdlabor durchgeführt werden.
Diese Punkte hätten aber auch unter den Elementen
Beschaffung (Unterauftragnehmer Fremdlabor) und Prozeßlenkung (Hygiene- und
Unfallverhütungsvorschriften) beschrieben werden können.
4.10 Prüfung:
Die Norm fordert, dass der Lieferant Verfahrensanweisungen
für Eingangsprüfungen, für Zwischenprüfungen, für Endprüfungen und für
Prüfaufzeichnungen erstellt und aufrechterhält.
Auch diese Forderungen werden durch bereits erstellte
Verfahrensanweisungen zu weiteren Elementen der Norm erfüllt. Wie schon oben erwähnt,
liegen viele dieser Tätigkeiten in einer Hand und erfolgen als sogenannte Selbstprüfung.
Durch die Verfahrensanweisungen zum Element 4.9 Prozeßlenkung und 4.12 Prüfstatus werden
die Vorgaben zu den Prüfungen (Eingangs-, Zwischen- und Endprüfung) und die
Prüfungspunkte ausreichend beschrieben.
Die Vorgaben zur Eingangsprüfung bei
Verbrauchsmaterialien beziehen sich auf eine Sichtprüfung und könnten auch bei 4.6
Beschaffung beschrieben werden. Die Eingangsprüfung von Fremdbefunden ist ebenfalls
ausreichend in den Verfahrensanweisungen zu 4.9 und 4.8 beschrieben.
Die Prüfaufzeichnungen zählen zu den
Qualitätsaufzeichnungen und sind zum großen Teil mit den
Patientendokumentationsunterlagen identisch und wurden bereits an anderen Stellen
ausführlich beschrieben (4.16, 4.9).
4.19 Wartung:
Die Erstellung und Aufrechterhaltung einer
Verfahrensanweisung zu diesem Element wird von der Norm nur dann gefordert, wenn Wartung
eine festgelegte Forderung an den Lieferanten ist. Da eine Dienstleistung jedoch nicht
gewartet werden kann, entfällt diese Element.
Bei der Projektarbeit wurde dieses Element trotzdem
bearbeitet und in Patientendienst umbenannt, da dieses Verfahren bereits in der
Projektpraxis eingeführt war. In der entsprechenden Verfahrensanweisung wird beschrieben,
welche besonderen Servicedienste die Praxis ihren Patienten anbietet.
Zu diesen Servicediensten gehört z.B. eine
Informationsmappe, die den Patienten über das spezielle Fachgebiet (in diesem Falle
Endokrinologie, Rheumatologie, Molekulare Medizin) der Arztpraxis informiert. Weiterhin
werden auf Wunsch des Patienten Terminvereinbarungen mit Ärzten vorgenommen, an die der
Patient überwiesen wurde. Ein weiterer Servicedienst, der den Patienten angeboten wird,
ist der schriftliche Untersuchungsbefund, der an die Patienten geschickt wird. Dieser
versteht sich als die logische Abschlußarbeit einer qualitätsgemanagten Medizin, er ist
die abschließende Qualitätsberichterstattung und Dokumentation. Wir legen Wert darauf,
daß jeder Vorgang am Patienten in einem Bericht an der Arzt oder den Patienten
dokumentiert wird. Dies ist ein enormer Aufwand, aber nur dieser stellt sicher, daß die
zur Anwendung gekommene Qualität metrisch nachzuvollziehen ist.
Dies sind nur einige Beispiele dafür, welche
Zusatzdienste eine Arztpraxis ihren Patienten bieten kann, resp. auch muß.
4.18 Schulung:
Die Norm fordert, daß der Lieferant "geschultes
Personal ... bestellt" (4.1.2.2 Mittel) und zur Ermittlung des Schulungsbedarfs
Verfahrensanweisungen erstellt und aufrechterhält.
Zur Erfüllung dieser Normforderung muß in der Arztpraxis
ein neues Verfahren eingeführt werden, da in den wenigsten Fällen eine gezielte Schulung
der Mitarbeiter langfristig geplant wird. Um dieses Verfahren einzuführen, muß
festgelegt werden, wie der Schulungsbedarf festgestellt und ermittelt wird und wer dafür
verantwortlich ist. Mit diesen Informationen kann dann ein Schulungsplan für das kommende
Jahr bzw. einen anderen festgelegten Zeitraum erarbeitet werden. In diesem Schulungsplan
müssen auch die Termine für vorgeschriebene Schulungen aufgenommen werden, wie z.B. die
halbjährlichen Strahlenschutzbelehrungen nach § 39, Strahlenschutzverordnung.
Festgelegt werden muß z.B. auch, welche Mittel für
externe Schulungen bereitgestellt werden bzw. verfügbar sein werden. Es muß festgelegt
werden, ob die Schulungen extern oder intern durchgeführt werden, oder eine Kombination
aus beidem (1 Mitarbeiter wird extern geschult und schult anschließend seine Kollegen
intern) möglich ist.
In der für die Projektpraxis erstellte
Verfahrensanweisung wurde unter anderem auch beschrieben, wie neue Mitarbeiter
eingearbeitet werden und auf welche Punkte bei der Einweisung zu achten ist. Ein Beispiel
für ein Einweisungsprotokoll ist der Abbildung 5 zu entnehmen.
Professor Dr. med. Rolf-Dieter Hesch
Arzt für Innere Medizin -
Endokrinologie - Rheumatologie - Molekularbiologie |
Schulung von neuen
Mitarbeitern
Neue Mitarbeiter, die ihre Arbeit in der Blutabnahme oder
im Labor aufnehmen, werden vor Beginn ihrer Tätigkeit in die folgenden
Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen.
- Umgang mit infektiösem Material (Blut, Serum, Urin und
andere)
- Tragen von Schutzhandschuhen
- Handhabung von Kanülen und Spritzen (Schutzkappe,
Entsorgung)
- Herrichten von Material für Spritzen, Infusionen und
Punktionen
- Mündliche und schriftliche Einweisung in die
Strahlenschutzverordnung (Auslage der Strahlenschutzverordnung am Meßgerät und im
Laborordner "Aktivitätsmessungen")
- Möglichkeit der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen
Am [DATUM] habe ich [NAME] mündlich in die
Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen.
(Unterschrift)
Am [DATUM] wurde ich [NAME] mündlich in die
Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen. Die angebotenen Schutzimpfungen nehme ich in
Anspruch/nehme ich nicht in Anspruch. Die erforderlichen Impftermine werde ich
selbständig organisieren.
(Unterschrift)
Id. Code: F1801031 Stand:25.03.1997 |
Abbildung 5: Einweisungsprotokoll für neue
Mitarbeiter
4.3 Vertragsprüfung:
Das Element Vertragsprüfung gehört zu den
Normforderungen, die nur sehr unzureichend erfüllt werden kann.
Bei der Vertragsprüfung tauchen einige Probleme auf, die
in einem Industrieunternehmen nicht vorhanden sind.
- Das Regulativ der Qualitätsprüfung, der
Kosten-Nutzen-Betrachtung, wo der Kunde entscheidet, ob er mit der gelieferten
Leistungsqualität zu dem geforderten Preis einverstanden ist, entfällt im
Gesundheitswesen. Ein Patient, der mit der Qualität (Anspruchsklasse) nicht zufrieden
ist, kann allenfalls den Leistungserbringer wechseln. Er kann aber nicht entscheiden, mit
der Qualität zu einem anderen Preis einverstanden zu sein. (z.B. kann eine zu lange
Wartezeit die Leistungsqualität aus Sicht des Patienten mindern, mit deren Minderung er
aber zu einem anderen Preis einverstanden wäre.) Es ist somit kein echter Wettbewerb
vorhanden. Die freie Wahl entfällt für den Patienten auch dann, wenn aufgrund der
örtlichen Struktur kein anderer Arzt zur Auswahl steht.
- Bei der Vertragsprüfung in der Arztpraxis sind die
Vertragspartner teilweise nur indirekt an der Vertragsprüfung beteiligt. Zumindest bei
den Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kassenpatienten nehmen eine
Leistung in Anspruch, haben jedoch keine Möglichkeit, nachzuvollziehen, ob die
Kostenerstattung der Leistungen mit den in Anspruch genommenen Leistungen übereinstimmt.
Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung ist für den Leistungsempfänger und Leistungsbezahler
nicht möglich, zumal zwischen beiden im Normalfall auch keine Kommunikation darüber
stattfindet. Und diese Informationen dürfen den Kostenträgern auch nicht zur Verfügung
gestellt werden .
- Bei den Privatpatienten hingegen ist dieser Teil der
Vertragsprüfung (im gewissem Umfang) durchaus gegeben und möglich, da die
Privatpatienten in ihrer Rechnung aufgelistet bekommen, welche Leistungen sie in Anspruch
genommen haben und welche Leistungen berechnet werden. Auch müssen Privatpatienten vor
der Inanspruchnahme von Leistungen, die nach einem erhöhten Gebührensatz berechnet
werden (über dem Begründungssatz liegend), hierauf mit einer ärztlichen Begründung
hingewiesen werden und sich damit schriftlich einverstanden erklären.
- Der Teil der Vertragsprüfung, bei dem es um die Klärung
geht, ob die gewünschten Leistungen des Patienten von dem Arzt erfüllt werden können
oder nicht, sind jedoch bei Privat- und Kassenpatienten nur unvollständig erfüllbar.
Zumal diese Aufgabe von dem Arzt zum größten Teil an seine Mitarbeiter am Empfang
delegiert wird (bei der Terminvereinbarung) und diese in einigen Fällen noch weniger als
der Arzt selbst in der Lage dazu sind, anhand der Informationen des Patienten zu
entscheiden, ob die gewünschte Leistung erbracht werden kann. Dies beruht auf der
besonderen Leistungsanbietung "Medizin", die mit einem Produkt eines
Produktionsbetriebes bzw. auch eines anderen Dienstleistungszweiges nicht vergleichbar
ist. Auch ist diese Leistung nicht mit einer anderen Dienstleistung vergleichbar, die
ähnlich erbracht wird wie ein technisch hergestelltes Produkt.
- Dies kann höchstens für technische Arztleistungen wie die
Aufnahme eines Röntgenbildes, der Knochendichte, eines EKG`s oder Szintigramms erfolgen.
Hier hat der Patient ganz konkrete Anforderungen, die er auch klar und eindeutig benennen
kann und die mit einem standardisiertem Arbeitsverfahren abgearbeitet werden können.
- Unklare und nicht spezifizierte Patientenangaben können
jedoch erst durch den Arzt im Behandlungsgespräch geklärt und geprüft werden, womit
dann allerdings bereits ein Behandlungsvertrag zustande gekommen ist. Auch dann, wenn die
Leistungserbringung in keinster Weise den Kundenanforderungen entspricht. (Und dies steht
im Widerspruch zur Norm, zumindest bei einer sehr strenger Normauslegung. Siehe auch
Anmerkung unten)
- Die Leistungsqualität eines Arztes wird nicht im
Verhältnis zur Leistungsvergütung gesetzt. D.h., unabhängig davon welchen Arzt der
Patient in Anspruch nimmt und wie unterschiedlich deren
Leistungsqualität/Ergebnisqualität ist, muß der Patient bzw. seine Versicherung immer
die gleichen Kosten tragen, in Analogie dazu erhält jeder Arzt unabhängig davon wie hoch
seine Qualifikation ist immer dieselbe Bezahlung für eine Leistung, die sich naturgemäß
in ihrer Qualität zwischen zwei Ärzten erheblich unterscheiden kann.
Natürlich kann, gerade im Hinblick auf eine
Zertifizierung, eine Vorgabe für eine "grobe" Vertragsprüfung beschrieben
werden. Diese bleibt aber immer aus den genannten Gründen unzulänglich. (Und aufgrund
der bisher erfolgten Zertifizierungen ist davon auszugehen, dass die Zertifizierer mit
dieser "groben" Auslegung im Gesundheitswesen übereinstimmen.
Aus dieser Tatsache rührt auch die zunehmende Kritik an
der Anwendung der Norm im ärztlichen Bereich, weil deren Realisierung durch solche
"terrible simplificateurs" in ihrem Wert verkommen ist.)
4.3.2 Prüfung
Vor ... der Annahme eines Vertrages ... muß ... der ...
Auftrag durch den Lieferanten geprüft werden, um sicherzustellen, daß ... c) der
Lieferant die Fähigkeit zur Erfüllung der Forderungen des Vertrages oder des
angenommenen Auftrags besitzt." (DIN EN ISO 9002)
4.13 Lenkung fehlerhafter Produkte:
In der Verfahrensanweisung zu diesem Element muß
festgelegt werden, wie mit Produkten verfahren wird, die die Qualitätsanforderungen nicht
erfüllen. Ein Großteil dieser Forderungen wurde bereits in dem Element 4.12 Prüfstatus
beschrieben unter dem Punkt "Gesperrte Produkte". Die weiteren Forderungen
werden durch die Verfahrensanweisung zu Element 4.14 Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
unter dem Punkt Korrekturmaßnahmen (siehe unten). In einem Produktionsunternehmen mag es
sinnvoll sein, die Handhabung fehlerhafter Produkte gesondert zu beschreiben. In einem
Dienstleistungsunternehmen, welches zudem noch recht klein ist, so wie eine Arztpraxis,
ist es zweckmäßiger, diese Forderungen bei den Korrekturmaßnahmen mit zu erfassen.
Vielen Ärzten und auch Mitarbeitern ist die Tatsache,
dass jede Arbeit, die aufgrund eines Fehlers doppelt verrichtet werden muß, produzierter
Ausschuß ist, nicht bewußt. Dies ist ein Begriff, der bislang in Arztpraxen (und
vermutlich auch anderen Dienstleistungsbereichen) sicherlich nicht genutzt wird. Und bei
der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird dieser "Fehlerkostenpunkt" vermutlich
auch nicht berücksichtigt.
4.14 Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen:
4.14.1 Allgemeines
Der Lieferant muß zur Verwirklichung von Korrektur- und
Vorbeugemaßnahmen Verfahrensanweisungen erstellen und aufrechterhalten.
4.14.2 Korrekturmaßnahmen
Die Verfahren für Korrekturmaßnahmen müssen
einschließen
a) die wirksame Behandlung von Kundenbeschwerden und
Berichten von Produktfehler;
4.14.3 Vorbeugemaßnahmen
Die Verfahren für Vorbeugemaßnahmen müssen
einschließen
a) den Gebrauch geeigneter Informationsquellen wie ...
Kundenbeschwerden, um potentielle Fehlerursachen zu entdecken, zu analysieren und zu
beseitigen;" (DIN EN ISO 9002)
Die Norm fordert also, dass die vorhandenen Schwachstellen
korrigiert und den potentiellen Schwachstellen vorgebeugt wird. Hierzu gehört die
Erkennung und die Feststellung der Schwachstellen sowohl durch den Lieferanten als auch
durch den Kunden.
Für die Feststellung durch den Lieferanten ist das
interne Audit (à siehe unten) ein Hilfsmittel, welches eingesetzt werden kann. Die
Feststellung und Beurteilung durch den Kunden gestaltet sich etwas schwieriger.
6.3.3 Beurteilung der Dienstleistungsqualität durch den
Kunden
...Kunden teilen der Dienstleistungsorganisation selten
freiwillig ihre Beurteilung der Dienstleistungsqualität mit. Unzufriedene Kunden stellen
oft den Gebrauch oder den Kauf der Dienstleistungen ein, ohne etwas bekanntzugeben, was
das Ergreifen einer Korrekturmaßnahme erlauben würde. Der Verlaß auf Kundenbeschwerden
als Maßstab für die Kundenzufriedenheit kann zu Fehlschlüssen führen. ... Es sollte
ein Vergleich angestellt werden zwischen der Beurteilung der erbrachten Dienstleistung
durch den Kunden und der eigenen Ansicht und Beurteilung des Lieferanten, um die
Vereinbarkeit der zwei Qualitätsmaßstäbe und um einen Bedarf für geeignete Maßnahmen
zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität zu bewerten." (DIN EN ISO 9004-2)
6.4.2 Datensammlung und -analyse
Daten sind erhältlich aus Messungen des
Dienstleistungsvorganges mittels
- Beurteilung durch den Lieferanten (einschließlich
Qualitätslenkung);
- Beurteilung durch den Kunden (einschließlich
Kundenreaktionen, Kundenbeschwerden, erbetene Rückmelde-Informationen);
- Qualitätsaudits.
.... Die Identifikation systematischer Fehler, ihrer
Ursache und ihre Verhütung sollte ein fundamentales Ziel der Analyse sein." (DIN EN
ISO 9004-2)
D.h., um zu erfahren, wie der Patient (Kunde) die
angebotenen Dienstleistungsqualität beurteilt, wie zufrieden er mit der Leistung ist und
an welchen Punkten er unzufrieden ist, muß die Organisation aktiv an den Patienten
herantreten. Innerhalb des Verbundprojektes sollten durch das Teilprojekt 3 Fragebögen
entwickelt werden, um die Patientenzufriedenheit, besser gesagt Patientenunzufriedenheit,
um die es ja eigentlich geht, zu ermitteln. Im Verlaufe der Arbeit stellte sich heraus,
daß die Fragebögen nicht den gestellten Anforderungen genügten. Eine Korrektur der
TP3-Fragebögen erfolgte nach entsprechender Intervention nicht, so daß endgültig in
unserem Forschungsprojekt ein Instrument von Herrn Dr. G.Viethen, Marburg, verwendet
wurde.
In der Verfahrensanweisung zu diesem Element muß von der
Organisation Arztpraxis festgelegt werden, wer die Patientenfragebögen erstellt und
auswertet, mit welcher Häufigkeit die Patientenumfragen durchgeführt werden und wieviele
Patienten über welchen Zeitraum befragt werden sollen. Weiterhin muß ein Arbeitsteam
eingesetzt werden, welches die Ergebnisse der Umfrage analysiert und die daraus
resultierenden Maßnahmen durchführt. In der Verfahrensanweisung muß ebenfalls
festgelegt werden, wie die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahme geprüft wird und wer
dafür verantwortlich ist. Gleiches (Arbeitsteam einsetzen, Ergebnisanalyse,
Wirksamkeitsprüfung der Maßnahme) muß mit der internen Beurteilung der
Leistungsqualität erfolgen.
Vorrangiges Ziel eines Qualitätsmanagementsystems nach
ISO ist jedoch nicht nur die Einleitung von Korrekturmaßnahmen, sondern die
Fehlervermeidung bevor dieser das erste Mal in Erscheinung tritt. D.h., das Augenmerk
liegt auf die Vorbeugemaßnahmen. Im Prinzip wird bei den Vorbeugemaßnahmen genauso
vorgegangen wie bei den Korrekturmaßnahmen. Der einzige Unterschied ist, daß bei dem
Verfahren zur Korrekturmaßnahme ein ganz konkreter Fehler der Ausgangspunkt ist. Bei den
Vorbeugemaßnahmen muß dieser Ausgangspunkt erst einmal gefunden sein. Hierzu muß der
Prozeßablauf genauestens analysiert werden und die Aufmerksamkeit auf die Stellen im
Ablauf gerichtet sein, die anfällig für Fehler sind. An diesen Punkten sollte vor allem
die Frage gestellt werden, welcher Fehler könnte an dieser Stelle auftreten, auch wenn
die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten nahezu Null ist.
Für beides (Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen) muß die
entsprechende Arbeitskapazität bereitgestellt werden. An dieser Stelle können sich die
Mitarbeiter aber selbst sehr aktiv in den Prozeßablauf einschalten und viel Einfluß auf
die Gestaltung nehmen. Gleichzeitig müssen sie aber auch lernen, aus Fehlern zu lernen
und diese als Chance zu begreifen.
4.17 Internes Qualitätsaudit:
Dieses Element fordert, dass der Lieferant für die
Planung und Verwirklichung von internen Qualitätsaudits Verfahrensanweisungen erstellt
und aufrechterhält.
Diese Vorgaben ermöglichen es der Organisation, sich
selbst auf die Erfüllung der eigenen Qualitätsansprüche hin zu prüfen. D.h., dies ist
das zentrale Werkzeug der Organisation, den Istzustand mit dem Sollzustand zu vergleichen
und die Abweichungen festzustellen. Gleichzeitig ist dies aber auch das Element der Norm,
welches mit die größte Arbeits- und Zeitkapazität einfordert.
Die Norm fordert, dass die internen Auditoren für ihre
Aufgabe entsprechend qualifiziert sind (à 4.18 Schulung) und unabhängig von dem zu
auditierendem Bereich sind. Und mit dieser Forderung der Unabhängigkeit taucht das erste
Problem auf. Gerade in sehr kleinen Organisationen sind meistens nicht genügend
Mitarbeiter vorhanden, um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten. Einmal wird ein
Kleinstunternehmen aus Kostengründen nicht jeden Mitarbeiter als internen Auditor
ausbilden, zu anderen sind die Grenzen der Bereiche aber auch nicht genügend voneinander
zu trennen. Wie bereits geschildert, werden viele Arbeitsschritte von ein und derselben
Person durchgeführt, für die sie auch die Verantwortung trägt. Mitunter ist dieser
Mitarbeiter sogar der einzige im Unternehmen, der diese Tätigkeit durchführt. Und diese
Situation ist fast in jeder Abteilung eines Kleinstunternehmen vorhanden. Mitunter ist
dieser Mitarbeiter aber auch noch für die Tätigkeiten einer weiteren Abteilung
verantwortlich. Und gerade diese mehrfache "Abteilungsverantwortung" bereitet
bei der Unabhängigkeit der Auditoren Probleme.
(Zusätzliches Problem: Je enger die persönliche
Verflechtung der einzelnen Mitarbeiter untereinander ist, und das ist sie, je kleiner das
Unternehmen ist, desto schwieriger gestalten sich die Durchführungen der internen Audits,
da ab einem bestimmten Punkt die Objektivität und Distanz einfach nicht mehr gewahrt ist
zwischen dem Auditor und dem auditierten Mitarbeiter. Werden zur Lösung Externe für die
interne Auditierung herangezogen, besteht die Gefahr, dass die notwendige Offenheit zur
Entdeckung der Schwachstellen nicht ausreichend gegeben ist. Und gerade dies soll aber
durch die interne Auditierung erfolgen.)
Problematisch gestaltet sich auch die Prozeßauditierung.
Da die Qualität der rein ärztlichen Leistung nicht durch die Mitarbeiter beurteilt
werden kann, muß sich der Arzt quasi selbst auditieren. In Gemeinschaftspraxen, in denen
mehrere Ärzte tätig sind, könnten diese sich gegenseitig auditieren. Dies ist aber
nicht möglich, wenn nur ein Arzt in der Praxis tätig ist.
Im Verbundprojekt wurde hierfür durch das TP4 ein
Auditmodul entwickelt. Leider hatten wir keine Gelegenheit bekommen, dieses Modul in
unserer Praxis in den komplexen Ablauf der Audits einzubauen, da eine konstruktive
Kooperation im Verbundforschungsprojekt durch Führungsmangel nicht zustande kam. Gerade
das TP", welches ja, um normgerecht arbeiten zu können, innere Audits durchführt
und solche auch durchgeführt hat und für die Zukunft durchführen wird, wäre ein
geeigneter Platz gewesen, Auditmodule einzubauen.
4.1 Verantwortung der Leitung:
Die Verantwortung der obersten Leitung, also der
Praxisinhaber, ist der zentrale Punkt des Qualitätsmanagements. Der Praxisinhaber ist
gefordert die Qualitätspolitik der Praxis und die Qualitätsziele festzulegen. Weiterhin
muß von dem Praxisinhaber die Verantwortung und Befugnis für alle qualitätsrelevanten
Tätigkeiten festgelegt werden. Dies kann durch ein Organigramm und den
Verantwortungsmatricen erfolgen.
Ebenfalls muß die oberste Leitung "ein Mitglied des
lieferanteneigenen Führungskreises benennen, ... um a) sicherzustellen, daß ein
QM-System festgelegt, verwirklicht und aufrechterhalten ist in Übereinstimmung mit dieser
internationalen Norm." (DIN EN ISO 9002)
Und, die oberste Leitung muß in regelmäßigen
Zeitabständen das QM-System bewerten, um eine ausreichende Erfüllung und Wirksamkeit der
festgelegten Qualitätspolitik und -ziele sicherzustellen. Die Aufzeichnungen über diese
Bewertung zählen zu den Qualitätsaufzeichnungen und müssen aufbewahrt werden.
4.2 Qualitätsmanagementsystem:
"Der Lieferant muß als ein Mittel zur
Sicherstellung, daß ein Produkt die festgelegte Qualitätsforderung erfüllt, ein
QM-System einführen, dokumentieren und aufrechterhalten." (DIN EN ISO 9002)
Diese Forderung wird durch den Praxisinhaber erfüllt
durch die Erstellung des QM-Handbuches, durch die bereits mehrfach erwähnten
Verfahrensanweisungen und den Dokumenten, die den Verfahrensanweisungen zugeordnet sind.
Also den Arbeitsanweisungen, den Anlagen, den Formularen und den Patienteninformationen.
Aber auch durch die Qualitätsaufzeichnungen, die den Nachweis für die Erfüllung der
Qualitätsanforderungen erbringen.
2.3 In welchen Punkten müssen die Inhalte anderer Normen oder
anderer Prüfmodelle zusätzlich berücksichtigt werden?
Ergebnisqualität:
Bei der Einführung eines QM-Systems nach DIN EN ISO 9000
ff wird die Ergebnisqualität der erbrachten Dienstleistung nur wenig berücksichtigt (s.o
und Kapitel 3).
Aufgrund der Tatsache, dass diese zur Zeit nur durch den
Arzt selbst beurteilt werden kann, ist hier ein großer Nachholbedarf. Auch andere
Modelle, wie z.B. die Selbstbewertung nach E.F.Q.M. (European Foundation for Quality
Management) bieten hier noch nicht die optimale Lösung. Zumindestens nicht, wenn diese
Selbstbewertung durch den Leistungserbringer für sich alleine vorgenommen wird. (siehe
auch 4.17 internes Audit)
Eine Möglichkeit besteht darin, den abschließenden
Arztbericht daraufhin zu überprüfen, ob er bezüglich der dargestellten Befunde und
Ratschlägen für den Ratsuchenden oder Erkrankten dem gültigen wissenschaftlichen
Kenntnisstand genügt. Dieser wird von Fachgesellschaften vorgegeben und niedergelegt.
Abweichungen von diesem Kenntnisstand müssen bezüglich ihrer Konsequenz für Rat und
Therapie begründet werden. Dies wäre zu nächst eine einfache Möglichkeit der
Evaluierung ärztlichen Handelns, wie setzt aber immer einen schriftlichen Bericht voraus,
den wir im übrigen für jede ärztliche Handlung fordern. Wir werden im Kapitel
"Ergebnisse" einige metrische Daten zur Ergebnisqualität aus unserem QMS
aufführen (Kapitel 3).
Mitarbeiterzufriedenheit:
Die Mitarbeiterzufriedenheit ist gerade in einem
Dienstleistungsunternehmen ein nicht zu unterschätzender Qualitätspunkt. Der Kunde einer
Dienstleistung konsumiert das Produkt überwiegend in dem Moment der Erbringung und
beurteilt die Qualität auch zu diesem Zeitpunkt. Sind die Mitarbeiter unzufrieden mit dem
Umfeld ihrer Tätigkeit, wirkt sich dies nachteilig auf ihr Verhalten gegenüber dem
Kunden aus, der dieses spürt und als Minderung der Leistungsqualität wertet.
Um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen und auch
langfristig zu erhalten, muß der Stellenwert dieses Elementes im QM-System höher
bewertet werden als dies durch ISO vorgegeben ist. Hier gehen die Forderungen vom TQM bzw.
UQM, um den im Gesundheitswesen inzwischen vorherrschenden Begriff zu nutzen, wesentlich
weiter.
Die Möglichkeiten und Ansatzpunkte zur Steigerung und den
Erhalt der Mitarbeitermotivation sind den Ausführungen in Kapitel 3 zu entnehmen.
Der Mitarbeiter sollte dazu gebracht werden, seine
Bedürfnisse und Anforderungen an seine Kollegen und Vorgesetzte zu konkretisieren und
diese auch von seinen Kollegen und Vorgesetzten anfordern. Klare und konkrete
Anforderungen erhöhen die Arbeitsqualität, da Mißverständnisse, die die häufigste
Fehlerursache sind, seltener sind. Auch kann durch eine klare Vorgabe viel leichter
erkannt werden, ob die vorgegebene Qualitätsanforderung erfüllt wurde.
Kunden-/Patientenzufriedenheit:
Möglichkeiten zur Ermittlung der Patientenzufriedenheit
wurden in den obigen Abschnitten bereits erwähnt. An dieser Stelle soll aber noch einmal
auf diesen Punkt eingegangen werden, da im Umgang mit den Kunden und Patienten ein Umbruch
der überholten Struktur erforderlich ist.
Der Arzt, sein medizinische und nichtmedizinische
Personal, die Patienten und die Kostenträger müssen als gleichwertige Partner betrachtet
werden, die auf einer Stufe stehen. Das angestrebte Ziel sollte daher in Richtung UQM
gehen. Es muß anerkannt werden, dass der Patient sich immer mehr zu einem
"Kunden" entwickelt und dieser Verhaltensänderung muß bei der
Leistungserbringung durch den Arzt und durch sein Personal Rechnung getragen werden.
Auf der anderen Seite sei hier auch ein kritisches Wort zu
dieser Entwicklung in der westlichen Industriegesellschaft angemerkt. Dort wo die
erwartete ärztliche Handlung gelegentlich den Bereich der reinen ärztlichen
Dienstleistung verläßt und zu "Heilkunst" wird, ist der Ratsuchende und
Erkrankte kein "Kunde" im wirtschaftlichen Sinne mehr, sondern Empfänger einer
besonderen menschlichen Leistung, die ihn in seinem Leben positiv in einer sonst nicht
erzielbaren Weise weiterbringt.
Dieser wichtige Teil der ärztlichen Kunst, der von
Vielen, weil er nicht metrisch erfassbar ist, zu Recht kritisch gesehen wird, stellt
indessen in einer zunehmend sinnentleerten Welt wieder einen unmeßbaren aber geschätzten
Wert dar. Seine Honorierung muß frei sein, er unterliegt keiner außer der
zwischenmenschlichen Qualität und ist nicht meßbar, sondern nur mitteilbar als Erlebnis.
Dort, wo sich ärztliche Kunst auf der Ebene einer meßbaren Qualität entwickelt,
entsteht menschliche Medizin in ihrem höchsten Anspruch. Dies setzt oft eine speziell
geschulte Interaktion zwischen Ratsuchendem /Patienten und Arzt voraus.
Patienten, die noch nicht als mündiger Kunde auftreten,
sollten trotzdem sowohl von dem Arzt als auch von seinem Personal als mündiger Kunde
behandelt werden. Fast jeder EDV-Laie weiß bzw. kann nachvollziehen, wie das Gefühl ist,
wenn man mit einem Experten zu tun hat, der einem deutlich zeigt, wie "dumm" man
doch auf diesem Gebiet ist. Diese Erfahrungen sollten die Ärzte und das medizinische
Personal vielleicht nutzen, um einen "unwissenden und unsicheren" Patienten
entsprechend kundenfreundlicher begegnen zu können.
Die Verinnerlichung der Kunden-Lieferanten-Beziehungen,
die sowohl extern als auch intern bestehen, ist ein sehr langwieriger Prozeß. Oftmals
werden Patienten nicht als Kunden, für die man etwas leisten will und ohne deren
Bedürfnisse die gesamte Arbeit überflüssig wäre, betrachtet. Vorherrschend ist oft
noch die Einstellung "Der Patient darf froh sein, dass ich etwas für ihn tue.".
Hier muß ein aktiver Veränderungsprozeß stattfinden, der nur von den Mitarbeitern
ausgehen kann, aber durch die Führung aktiv gefördert werden muß.
Ebenfalls muß von den Mitarbeitern akzeptiert werden,
dass es auch interne Kunden, nämlich die eigenen Kollegen und die Ärzte, gibt, die
ebenfalls Anforderungen an die Arbeitsqualität stellen. Gleichfalls ist der Mitarbeiter
selbst auch interner Kunde, der Anforderungen stellt und diese auch präzisieren sollte.
(siehe auch Mitarbeiterzufriedenheit)
Natürlich können sich diese Prozesse nur in einer
permanenten Bildung und Fortbildung von Ratsuchendem/Patienten einerseits und Arzt
andererseits entwickeln, Medizinische Qualität ist also ein Gesellschaftsprozess.
3. Ergebnisse
Ergebnisqualitäten, die sich aus dem QMS ergeben haben
3.1
Verantwortung der obersten Leitung
Die Deklaration des Qualitätszieles des Praxisinhabers
führte sowohl bei diesem selbst, als auch bei den Mitarbeitern zu einem schriftlich
formulierten Bewußtsein von Qualität, das fortan den Alltag in der Praxis begleitet. Die
Öffentlichkeit der Deklaration wurde eine Verpflichtung zu einem Kodex, der nur um den
Preis des Verlustes von Glaubwürdigkeit und Prestige sowohl bei den Mitarbeitern, als
auch bei den Patienten verletzt werden kann und dies überlegt man sich jeden Tag neu.
Qualitätsziele der Praxis sind im Wartezimmer aufgeführt und damit jedem Patienten als
Verpflichtung der Praxis unmittelbar zugänglich (Abbildung 6).
Qualitätsleitlinien der Praxis Prof.
Hesch
- Die Praxis Prof. Hesch verpflichtet sich gegenüber
Ratsuchenden, Patienten, Mitarbeitern und Unternehmenspartnern zu einem menschlich
zugewandten Umgang; Unwahrheit, vorsätzlich falsches Handeln und unsauberes
unternehmerisches Vorgehen soll unter allen Umständen vermieden werden.
- Oberste Leitlinie ist eine dem Menschen verpflichtete
ethische Medizin, die dem jeweilig gültigen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen
soll. Der Maßstab für die Qualität unserer Dienstleistung wird durch die Patienten, die
mitbehandelnden Ärzte und den Kostenträgern bestimmt. Das Urteil der Patienten, der
Ärzte und der Kostenträger ist für uns entscheidend.
- Unser Ziel ist es, unsere Patienten und Kunden mit einer
fehlerfreien Dienstleistung zu beliefern.
- Wir sind bestrebt, unser Qualitätsmanagement
kontinuierlich zu verbessern.
- Durch unser Qualitätsmanagementsystem wollen wir Vertauen
in der Öffentlichkeit schaffen.
Der Praxisinhaber
Konstanz, den |
Abbildung 6
3.2 Leben mit der Norm
Die Einübung der Elemente der Norm und ihr tägliches
Praktizieren stellen für den Praxisinhaber und die Praxismitarbeiter eine alltägliche
Anstrengung dar. Fehlermeldungen und Fehlerkorrekturmaßnahmen sind ein
selbstverständliches Instrument arbeitstäglichen Handelns, die Frequenz solcher
Maßnahmen variiert zwischen 0-3 mal pro Woche. Die sofortige Entdeckung, Bekanntgabe und
Behebung von Fehlern (Fehlerkorrekturteam) ist eine der Haupterrungenschaften des QMS, die
zugleich Befriedigung über ein "Good Medical Practice (GMP)" bei den
Mitarbeitern hat entstehen lassen.
3.3 Zertifizierung
Die Zertifizierung (Kopie des Zertifizierungsdokumentes
anbei) wurde von allen in der Praxis Tätigen als Gratifikation für die geleistete Arbeit
und Anstrengung gewertet, danach entstand das Gefühl "besser geworden" zu sein,
welches seither in der Praxis anhält und ein ständiger Ansporn zu neuem Bemühen ist.
Die Kooperation unter den Mitarbeitern ist deutlich verbessert, ebenso ihr
Vertrauensverhältnis. Die Patienten "loben" das Personal vergleichsweise
ungewöhnlich oft, so daß diese die "Wirkung" der Zertifizierung offenbar
selbst erleben können.
3.4 Meßbare
Einzelergebnisse
Arztbriefe: Die Arztbriefe der Praxis sind modular so
aufgebaut, daß sie als "Qualitätsbericht" funktionieren. Dieser Bericht
reportiert lückenlos und komplett über alle ärztlichen und nicht-ärztlichen
Tätigkeiten, am Schluß werden die bisherigen Untersuchungen interpretiert und es ergeht
eine Therapieempfehlung.
Chirurgische Interventionen bei Patienten der Praxis: Die
Vollständigkeit der Arztbriefe wird von Ratsuchenden und Patienten hoch geschätzt und
von Kliniken honoriert. Unsere Patienten werden von Kliniken, die unsere Arbeitsweise
kennen und schätzen, bei der stationären Aufnahme besonders berücksichtigt. So werden
z.B. Patienten zur totalen Schilddrüsenresektion bei Morbus Basedow mit unserem
Arztbericht aufgenommen und sofort ohne weitere Voruntersuchungen operiert. Hierdurch
werden die sonst nahezu üblichen Doppeluntersuchungen, welche Geld und zusätzliche
Krankenhaustage erfordern, vermieden. Die stationäre Aufenthaltsdauer bei totaler
Schilddrüsenentfernung liegt im Mittel bei 3 Tagen, bei Operationen von Tumoren der
Hirnanhangsdrüse bei 4-5 Tagen. Dies liegt deutlich unter der sonst üblichen
stationären Aufenthaltsdauern von mindestens 1-3 Wochen. Bei der Bewertung dieser
Ergebnisse wird eine sogenannte Kosten-Nutzen-Analyse besonders evident.
Hormonersatztherapie: Nach internationalen Statistiken
nehmen von allen Frauen, welche mit einer Hormonersatzbehandlung beginnen, nach 2-3 Jahren
nur noch etwas 15 % ihre Substitution. Die Evaluation in unserer Praxis ergibt, daß über
60 % der Frauen die nach unserer Methodik und Beratung mit einem Hormonersatz beginnen,
diesen nach 3 Jahren noch verwenden.
(Untersuchungen zur Effektivität einer
Osteoporosetherapie sind nur in Studien möglich. Untersuchungen zur Vergleichbarkeit von
Therapieprinzipien lassen sich nur im Vergleich zwischen anderen Praxen durchführen,
solche Studien gibt es bisher im internistisch-medizinischen Bereich nicht, im
chirurgischen Bereich liegen solche Untersuchungen vor.)
Laborqualität ("GLP" Good Laboratory Practice):
Durch die intensive interne, externe und tägliche Plausibilitätskontrolle von
Laboruntersuchungen in unserem QMS haben sich mehrere wichtige Konsequenzen ergeben. Zum
einen besteht in der alltäglichen Patientenversorgung eine hohe Sicherheit über die
Richtigkeit der Laboruntersuchungen und dies zeigt sich in dem permant guten Abschneiden
unserer Laboruntersuchungen bei den entsprechenden Ringversuchen (mehrfach das Prädikat
"Bravo").
Zum anderen ergeben sich Konsequenzen die weit über die
Praxis hinaus Auswirkung zeigten:
Eine renommierte Industriefirma mußte aufgrund unserer
QMS-Beobachtungen die Bestimmung für Estradiol aus dem Markt zurückziehen und durch eine
verbesserte Methode ersetzen. Neuere Untersuchungen unseres Labors zeigen, daß die
überwiegende Zahl kommerzieller Bestimmungen von Estradiol im niedrigen Bereich nicht
brauchbar ist. Täglich werden tausende Analysen von zirkulierenden Estradiolspiegeln bei
Frauen im Klimakterium, unter Substitution und bei Männern durchgeführt, unsere Erhebung
zeigt aber eindeutig, daß fast keines der im Markt befindlichen Testbestecke dem Anspruch
an eine Qualitätsmessung gerecht wird. Im interessanten Meßbereich weisen die Mehrzahl
der im Handel befindlichen Testbestecke einen Variationskoeffizienten zwischen 30-50 % auf
und dies nun schon seit mehreren Jahren, ohne daß hier etwas unternommen wurde, auch
nicht von den Großlabors die in diesem Bereiche enorme wirtschaftliche Umsätze tätigen.
Ein weiterer großer Laborhersteller mußte eine
Bestimmung von Borrelienantikörpern aus dem Markt zurückziehen, nachdem unsere Analysen
die Unbrauchbarkeit der Testmethode gezeigt haben, wiederum war der Mangel von
Großlaboratorien nicht aufgedeckt worden.
Patientenzufriedenheit: Ein wichtiges Maß für die
Wirksamkeit eines QMS ist die Kundenzufriedenheit, wurde doch DIN EN ISO 9000 ff aus
diesem Grunde seinerzeit überhaupt entwickelt.
Die im Verbundprojekt QMA TP3 entwickelten
Befragungsinstrumente wurden versuchsweise eingesetzt, eine spezifische Evaluation zeigte,
daß sie für den angeforderten Zweck ungenügend sind, eine von uns geforderte
Umgestaltung ist nicht erfolgt, hierdurch haben wir etwa 2 Jahre Auswertungszeit verloren.
Wir haben dann ein Befragungsinstrument von Herrn Dr. Gregor Viethen von der Universität
Marburg verwendet. In dieser Untersuchung zeigte sich, daß unsere Patienten in einer
anonymen Befragung in allen Bereichen eine überdurchschnittliche Zufriedenheit aufweisen,
das QMS ist also für Ratsuchende und Patienten "spürbar" (s. Anlage Abb. 7)
Diskussion
Im Ergebnis hat unser Forschungsprojekt TP2 im
Verbundforschungsprojekt QMA ergeben, daß die Umsetzung eines QMS nach DIN EN ISO 9000ff
im niedergelassenen ärztlichen Bereich (1) prinzipiell möglich ist, (2) erfolgreich in
die Alltagsarbeit einer ärztlichen Praxis implementiert werden kann und (3) zu einer
Verbesserung der Strukturqualität, der Prozeßqualität, der Ergebnisqualität und soweit
ein QMS solches vom Prinzip her leisten kann, auch zu einer Verbesserung der
Randbedingungen führen kann, auf denen sich ärztliche Kunst entfalten kann. Es ist auch
erkennbar, daß ein QMS an sich zur Aufrichtigkeit innerhalb des ärztlichen
Dienstleistungsbetriebes erzieht, die Schwelle für unrechtes Handeln in jeder Hinsicht
ist deutlich höher gesetzt. An unseren Ergebnissen läßt sich zeigen, daß ein QMS die
organisatorischen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Medizinqualität und
Kosteneinsparungen auf allen Ebenen schaffen kann. Nach Beendigung des TP2 führen wir das
in diesem Teilprojekt aufgebaute und zertifizierte QMS alltäglich weiter und ich gehe
soweit zu sagen, daß Grundvoraussetzung für eine Verbesserung der Medizinqualität
überhaupt ein QMS allemal sein muß. Zu einem QMS, welches von seiner Natur her
vorzugsweise die organisatorischen Abläufe der Praxis managen soll müssen aber
hinzukommen (1) ein System welches für meßbare und prüfbare Qualifikation sowie für
wertbare Kompetenz sorgt und (2) ein freigegebenes Honorierungssystem, welches eine
Bezahlung nach Qualität, Qualifikation und Kompetenz erlaubt, wie dies sonst in allen
Bereichen unserer Gesellschaft üblich ist. Selbstverständlich kann der
"Sicherstellungsauftrag" auch in einem so gewandeten ambulanten Medizinsystem
gewährleistet werden. Ein Belassen von einheitlicher Bezahlung unterschiedlicher und
gerade auch schlechter Qualitäten auf allen Ebenen des Medizinsystems schafft keine
Motivation zu einer Organisation einer hoch qualifizierten und preiswerten Medizin.
Solange "schlechte" Medizin genauso bezahlt wird wie gute, bessere und
Spitzenmedizin bleibt das gegenwärtige System nicht erneuerungsfähig, und hier kann im
Prinzip dann auch die allfällige Einführung eines QMS nur mäßiges leisten, weil die
Incentives fehlen.
Unsere Untersuchung hat aber auch gezeigt, daß das DIN EN
ISO 9002-System mit seiner üblichen Zertifizierung nicht in seiner derzeitigen Form und
Ausprägung für kleinere und kleine Arztunternehmen brauchbar ist. Es ist erforderlich,
die Norm auf die je unterschiedliche Betriebsgröße einer ärztlichen Praxis
herunterzubrechen. Bedeutend in jedem QMS ist der Vorgang der Dokumentation wie z.B. im
DIN EN ISO 9000-1 (angesprochen in 5.3 Dokumentation als Unterstützung für
Qualitätsverbesserung).
Dokumentation ist wichtig für Qualitätsverbesserung.
Wenn Verfahren dokumentiert, geplant und verwirklicht sind, kann man verläßlich
feststellen, wie Dinge laufend getan werden, und man kann die laufende Leistung messen.
Dann ist auch eine verläßliche Messung der Wirkung einer Änderung verbessert. Darüber
hinaus sind dokumentierte gebräuchliche Arbeitsverfahren wesentlich für die
Aufrechterhaltung des Gewinns aus Qualitätsverbesserungsmaßnahmen."
Eine ausreichende Dokumentation ermöglicht eine laufende
Beobachtung und wird praktisch "meßbar" in ihren Auswirkungen.
Eine Dokumentation sollte jedoch den angemessenen Rahmen
nicht sprengen und eher so knapp wie möglich, dabei aber so ausführlich wie nötig sein.
Diesen Handlungsspielraum bietet die Norm (bei einer angestrebten Zertifizierung) jedoch
nicht immer, und er wird um so kleiner, je kleiner das Unternehmen selbst ist.
Wird vom Ansatzpunkt "Zertifizierung nach ISO 9000
ff" ausgegangen, wird die Ausarbeitung der gesamten Dokumentation entsprechend der 20
(19) Elemente der Norm ausgerichtet. Die Art und Weise der Umsetzung der Elemente ist
durch die Norm nicht vorgeschrieben, solange nachgewiesen werden kann, dass die gestellten
Anforderungen erfüllt werden. Die Norm ist in einigen Bereichen jedoch zum Teil sehr
ausführlich und weitgehend und bedarf einer gewissen Mitarbeiteranzahl und mitunter auch
einer gewissen "Hierarchie".
Wird keine Zertifizierung angestrebt, könnten die Inhalte
der Norm unserer Ansicht nach praxisgerechter umgesetzt werden, alternativ kann der
Zertifizierungsprozeß aber auch neu gestaltet werden, um den Bedürfnissen des
Medizinbetriebes spezifisch gerecht zu werden. Dies betrifft vor allem kleinere Praxen, in
denen viele Vorgänge und Arbeitsabläufe (Durchführung, Prüfung, Verantwortung,
Freigabe) in einer Hand liegen. Wird eine Zertifizierung angestrebt, erfordert dies eine
Umsetzung der Inhalte in einem Dokumentationsmaßstab, der den Rahmen einer Kleinpraxis
leicht sprengen kann.
Schon in unserer Praxis mit insgesamt ca. 15 Mitarbeitern,
die das QMS beachten müssen, treten Zuständigkeitsprobleme bei internen und externen
Audits auf, die durch besondere organisatorische Schritte gelöst werden mußten. Der
Maßstab hängt sicherlich auch von dem gewählten Zertifizierer abhängt, da hier
mitunter doch erhebliche Unterschiede bezüglich der Ansprüche bei der
Dokumentationsfülle vorhanden sind.
Für einige Verfahren ist jedoch eine Dokumentation nach
den Normelementen gerade in Kleinstbetrieben nicht sehr ökonomisch. Z.B. besteht die
Möglichkeit, wenn keine Zertifizierung angestrebt wird, die Elemente 4.7, 4.8 und 4.16 in
einem Dokument zusammenzufassen. Gerade was die Handhabung der beigestellten Produkte und
der eigenen Produkte betrifft (siehe auch obige Ausführungen). Und da in einer Arztpraxis
die Qualitätsaufzeichnungen oft mit dem Zwischenprodukt identisch sind bzw. Teil des
Endproduktes sind, sind die Verfahren auch zum größten Teil identisch.
Gleiches trifft z.B. auch für die Elemente 4.10 und 4.12
zu. Dadurch, dass die Prüfungen und die Festlegung des Prüfstatus durch ein und dieselbe
Person erfolgt, wäre eine Zusammenlegung dieser Dokumentation in eine einzige sinnvoller.
Die sich wiederholenden Abläufe würden dann einmal beschrieben und die wenigen
Elementunterschiede würde als Unterpunkte oder separate Anlagen in dem Verfahren
festgelegt.
Die Zusammenfassung der Normelemente bietet sich immer
dann an, wenn die Verfahren durch eine Person erfolgen und fast zeitgleich durchgeführt
werden.
Die Vorgaben würden sich in einem Dokument befinden, was
nicht nur Papier und Doppelarbeit bei der Erstellung spart, sondern auch die
anschließende Aktualisierung und Pflege der Dokumentation wird erleichtert.
Unabhängig davon, ob sich ein Unternehmen dafür
entscheidet, ein QM einzuführen, ob nach ISO oder nicht, ob mit oder ohne Zertifizierung,
bedeutet diese Entscheidung auch immer eine Entscheidung zu einer Dokumentation. Denn nur
anhand einer ausreichenden und verfügbaren Dokumentation kann sichergestellt sein, daß
die erforderliche Transparenz des QM für alle Mitglieder der Organisation gegeben ist.
Der dokumentierte Qualitätsstandard muß anschließend
auf dem Laufenden gehalten werden, da er relativ rasch an Wert verliert. Es sollte auch
allein, um die investierte Arbeit zu erhalten, ein kontinuierlicher Verbesserungsprozeß
(KVP) durchgeführt werden.
Für die Dokumentationspflege sind die in letzter Zeit
zunehmend auf dem Markt erscheinenden Softwareangebote zur Dokumentenverwaltung sicherlich
sehr hilfreich. Einige von diesen Softwarepakten erleichtern die Arbeiten, indem bei der
Dokumentenüberarbeitung gleichzeitig sämtliche Verweise in anderen Dokumenten mit
angezeigt werden.
Die Bearbeitung bei einer Vorgehensweise ohne
Zertifizierung gestattet einen größeren Spielraum bei der Dokumentation. Vor allem
können Elementinhalte zusammengefaßt werden und dadurch den Istzustand der Praxis
genauer widerspiegeln. Auch können Vorgabepunkte aus der Norm, die in der Praxis nicht
vorhanden sind, unberücksichtigt bleiben. Es besteht nicht die Notwendigkeit, nur um der
Normvorgabe gerecht zu werden, eine überflüssige Sonderdokumentation für diesen extra
aufgeführten Punkt zu erstellen. Die gesamte Ausgestaltung würde prozeßorientierter
erfolgen und nicht so sehr normorientiert. Die DIN EN ISO 9004-2 ist zwar wesentlich
prozeßorientierter als die DIN EN ISO 9002, bietet aber keine Vergleichbarkeit durch
unabhängige Dritte, da es keine Zertifizierungsnorm ist.
Wird eine Zertifizierung angestrebt, ist aufgrund der
Erfahrung innerhalb der Projektarbeit eine Mindestgröße der Praxis sinnvoll. Je kleiner
eine Praxis ist (< 10 Vollzeitkräfte), desto mehr Aufgaben und Funktionen werden
innerhalb der Organisation von einem einzigen Mitarbeiter übernommen. Die vorhandenen
Ressourcen sind entsprechend gering bis gar nicht verfügbar. Ein QM-System erfordert aber
zur Erstellung, Einführung und dauerhaften Implementierung gewisse Arbeitskapazitäten,
die gerade in der Anfangszeit beträchtlich sind.
Aus dem Gesagten ergibt sich, daß ein QMS nach DIN EN ISO
9002 die Zertifizierung benötigt, daß sie aber für die meisten Praxen nach der
Normvorgabe nicht sinnvoll ist. Ein prozeßgesteuertes QMS ist nun wiederum aber nicht
zertifizierbar. Wir selbst haben das Problem nur durch Präsenz des QMB aus dem
Forschungsprojekt TP2 und durch zeit- und kostenaufwendige Beteiligung des Praxisinhabers
und der Mitarbeiter lösen können. In jeder normalen Praxis wäre ein solcher Aufwand
sowohl organisatorisch als auch finanziell unmöglich, wobei einschränkend anzumerken
ist, daß keine vergleichbaren Unterlagen zuvor vorhanden waren, auf die wir hätten
rekurrieren können, so daß natürlich auch alles hat neu entwickelt werden müssen. Nach
Beendigung des TP2 sind wir in der Lage, die modulare Einführung von
Qualitätsmanagement-Inhalten in jeder Praxis zu unterstützen und können insoweit
externe Anbieter kompetent beraten, Beratung vor allen Dingen auch darin, daß ein QMS
nicht als "Etikette" eingeführt wird und als solche im Alltag
"verkommt".
Wir schlagen vor, für den Bereich des ambulanten
Medizinbetriebes eine Modifikation von DIN EN ISO 9002 und DIN EN ISO 9004-2 in der Weise
vor, daß praxisgerechte Module aus den Elementen der DIN EN ISO 9002 erstellt werden die
zertifizierbar sind und die jeder je anfallenden Betriebsgröße angepaßt werden können.
Je kleiner die Praxis, desto größer die Bearbeitungslast des Einzelnen, deswegen
empfehlen wir die Entwicklung und die Implementierung von arztpraxisspezifischen Modulen
der DIN EN ISO Norm 9000ff (ASM DIN ISO 9000) extern anfertigen und einrichten zu lassen.
Probleme bei der Auslagerung der besonders zeit- und
arbeitsaufwendigen Norminhalte auf Externe.
Die Verantwortung muß schrittweise auf die Mitarbeiter
übertragen werden, damit sie auch angenommen wird und die Mitarbeiter sich nicht
überfordert fühlen, wenn die Übergabe komplett als Ganzes erfolgt.
Die Einbeziehung von externen Beratern kann für die
Ausarbeitung und Einführung sehr hilfreich sein. Eine zu starke und häufige Anwesenheit
der Externen sollte jedoch vermieden werden, da sich dies nachteilig auswirken kann. (Die
Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiter erfolgt nicht im genügenden Maße bzw. die
Mitarbeiter nehmen die Verantwortung nicht an. ("Der Externe wird es schon regeln und
sich kümmern.") Die "Verinnerlichung" erfolgt somit zu wenig oder gar
nicht, besonders, wenn dies auch von der Praxisführung so gehandhabt wird. Dies wird vor
allem dann problematisch, wenn es Verfahren betrifft, die in den Praxisalltag erst noch
integriert werden müssen, wie z.B. die ISO-Elemente 14 (Korrektur- und
Vorbeugemaßnahmen) und 17 (Interne Qualitätsaudits). (siehe auch Einführung neuer
Verfahren).
Die genannten Elemente erfordern einen organisatorischen
und planerischen Ablauf der in einer normalen Arztpraxis kaum gegeben ist. Ihre
Einführung durch Externe wird durch Schulung an der Benutzung der Instrumente ermöglicht
werden, aber die aktive alltäglich Lebensfüllung ist eine interne Aufgabe die große
Disziplin in Motivation beim Praxisinhaber und bei den Mitarbeitern erfordert, sie setzt
daher unbedingt die entsprechende Ausbildung des Praxisinhabers voraus. Ohne
Qualitätswillen gibt es keine Qualität. Der im ambulanten Medizinbetrieb vorhandene
Mangel an Incentives läßt allerdings diesen Willen nur aufkommen durch entsprechende
Honorierung (s.o.).
Solche Schwierigkeiten zeigten sich auch in der
Projektpraxis, die gerade bei der Bearbeitung der Elemente 13, 14 und 17 aufgetreten sind.
Die Mitarbeiter waren anfangs nicht gewohnt, aus gemachten Fehlern ganz offen in
Zusammenarbeit mit den Kollegen einen Nutzen zu ziehen. Von daher konnte zu diesen
Elementen auch nur ein absolut theoretischer Sollzustand erstellt werden, der mit dem
Istzustand noch nicht übereinstimmt. Dieser Istzustand kann erst dann beschrieben werden,
wenn im Laufe der Umsetzung des QM-Systems sich ein Verfahren herausbildet, welches durch
die Mitarbeiter handhabbar ist.
Die Mitarbeiter müssen lernen, die Chance wahrzunehmen,
die sich aus gemachten Fehlern ergibt. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die
Mitarbeiter lernen, bei auftretenden Fehlern nicht als erstes einen "schuldigen"
Mitarbeiter zu suchen. Bei der Bearbeitung und Beseitigung von Schwachstellen im
Prozeßablauf sollte eine Schuldzuweisung vermieden werden. Der alltägliche Umgang mit
den Elementen 13, 14 und 17 zeigt zunehmend, daß die Mitarbeiter sich einer anderen
kommunikativen Dialektik bedienen, daß Prinzip "Verschweigen, Schuldzuweisung,
Herausreden" wird zunehmend ersetzt durch Vertrauen, Diskussion und offene
Fehlerbereinigung.
Bei der Umsetzung/Einführung von Normelementen, die
bisher im Praxisablauf noch nicht existierten, können Mitarbeiter schnell überfordert
werden, wenn sie zur "falschen" Zeit erfolgen. Ist man gerade an dem Punkt, an
denen die Mitarbeiter ihre Verhaltensweisen für bereits bestehende Verfahren ändern,
kann es sinnvoll sein, diesen Änderungsprozeß abzuwarten. Die Mitarbeiter haben ein
Erfolgserlebnis bezüglich der Realisierung der Anforderungen und können motiviert und
konzentriert an die nächste Aufgabe gehen. Vermutlich ist die Bereitschaft, sich aktiv an
der Ausgestaltung der neuen Verfahren zu beteiligen und eigene Ideen und Vorschläge für
die Umsetzung einzubringen, höher, als wenn ihnen sämtliche Aktivitäten zur gleichen
Zeit abverlangt werden. Berücksichtigen sollte man dabei auch, dass dieses alles
zusätzlich zu der bisherigen "eigentlichen" Arbeit geleistet werden muß. Eine
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist bis zur vollständigen Umsetzung immer
mit zusätzlicher Arbeit verbunden und kann nicht "mal so eben im Vorbeigehen"
mitgenommen werden. Der Erhalt der Motivation, vor allem auch das erreichen der inneren
Motivation bei den Mitarbeitern, die für die langfristige Umsetzung und Gestaltung
erforderlich ist, muß hierbei erreicht werden. Das Verhältnis Belastung - Entlastung
sollte ausgeglichen sein und nicht einseitig auf Seiten der Belastung liegen. Ferner
sollten die erreichbaren Ziele nicht zu weit gesteckt sein, damit die Mitarbeiter auch
Erfolgserlebnisse haben. Dies ist wichtig für die Steigerung der Motivation. Wesentlich
zum Motivationserhalt trägt auch bei, wenn von den Mitarbeitern nicht nur
Verbesserungsvorschläge eingefordert werden, sondern diese dann auch in die Realität
umgesetzt werden.
Fordert der Praxisinhaber seine Mitarbeiter dazu auf,
Verbesserungsvorschläge zu machen, gibt seinen Mitarbeitern hierzu jedoch kein Feedback,
werden zukünftig keine Vorschläge mehr kommen. Dem Mitarbeiter sollten daher immer die
Gründe für ein Nicht-umsetzen eines Vorschlages mitgeteilt werden. Nur so kann
langfristig ein kontinuierlicher Verbesserungsprozeß entstehen.
Kommen wir zum Abschluß noch einmal zur Zertifizierung:
Wir können eine Zertifizierung nur in einem "ASM DIN
EN ISO 9000ff" empfehlen. Dies stellen wir uns so vor, daß Unternehmen mit Kompetenz
bei der Gesaltung von QMS unter Mitarbeit von geeigneten Experten ein ASM DIN EN ISO
9000ff erstellen und schrittweise, unter Schulung von Praxisinhabern und Mitarbeitern in
die Praxis einführen. Hierbei darf der laufende Praxisbetrieb nicht gestört werden. Ein
solches QMS sollte in die bestehende Praxissoftware integriert werden. 6-12 Monate nach
Einrichtung von elementaren Modulen erfolgt zunächst eine externe Zertifizierung, das
System wird durch innere Audits und neue Versionen der Module weiter ausgebaut und durch
jährliche Zertifizierungen am Leben gehalten. Die Einführung und Pflege des QMS muß
honoriert werden, so daß der Praxisinhaber eine Motivation hat, ein QMS zu betreiben. Ein
QMS kann sich immer nur auf die Organisation der Praxis beziehen, sekundär liefert die
Zertifizierung der Organisation eine Verbesserung der Ergebnisqualität, der erbrachten
Medizin und einen Ansporn für die ärztliche Kunst.
Zertifizierung ist auch deswegen erforderlich, um endlich
eine Vergleichbarkeit ärztlicher Praxen zu ermöglichen. Eine "Bewertung" einer
Praxis ist anhand eines integrierten QMS und seines Berichtswesens möglich.
Eine Modellentwicklung sollte nicht an den
Intressensverbänden der Ärzte vorbei entwickelt werden, sondern in Zusammenarbeit mit
ihnen. Auch sollten die Zertifizierungsgesellschaften, die bereits im Gesundheitswesen
tätig sind, mit eingebunden werden, da dadurch eine Vergleichbarkeit erzielt werden kann.
Auch die Beratungsunternehmen, die zur Zeit im Gesundheitswesen tätig sind und
unabhängig arbeiten, könnten sinnvoll an der Modellentwicklung beteiligt werden. Eine
Einbeziehung des DIN ist keine notwendige Grundvoraussetzung, aber nach unseren
Erfahrungen und Ergebnissen ein sinnvoller Beginn. Die einzelnen Elemente der DIN lassen
sich aufgrund unserer Vorarbeit mühelos zu einem ASM DIN EN ISO 9000ff umgestalten.
Bedeutsam ist, daß Verbände und Organisationen die betroffen sind, einen gemeinsamen
Nenner finden und sich mit den Zertifizierungsgesellschaften einig sind. Die
Zertifizierungsgesellschaften können von den Intressensverbänden der Ärzte eine
Zulassung erhalten. Die Modelle müssen nicht als eine DIN-Norm herausgegeben werden, da
es keine Gesetzesvorgabe ist, sondern bislang eine Steuerung der Selbstverwaltung. (Analog
zu der Entwicklung der ISO 9000 und ähnlichen Vorgaben, die aufgrund der
Kunden-Lieferanten-Beziehungen entstanden und hierbei nach einer Vereinfachung und
Zeitersparnis gesucht wurde.) Hier dürfte es ausreichen, wenn die Vorgabe als Richtlinie
von der BÄK erscheint. Durch eine eigene Nomenklatur des ASM DIN EN ISO 9000ff umgeht man
auch die zahlreichen Ressentiments gegen die Norm. Die Normentstehung sollte aber nicht
das Hauptziel sein, da dadurch die Verwirklichung und Umsetzung stark verzögert wenn
nicht sogar ganz und gar verhindert wird. Die Normentstehung ergibt sich von selbst in der
Anwendung und im weiteren Ausbau eines ASM DIN EN ISO 9000ff.
Da vermutlich langfristig gesehen eine Leistungsvergütung
über einen Nachweis von Qualität, Qualifikation und Kompetenz geregelt wird, sollte eine
Modellentwicklung in Zusammenarbeit aller Beteiligter (Leistungserbringer,
Leistungsempfänger, Kostenträger) erfolgen. Dies würde eine spätere Anerkennung und
eine Vergleichbarkeit erleichtern, da keine erneute Abstimmung erforderlich wäre.
Hier muß allerdings auch der Gesetzgeber offener und
freier werden, damit Neuentwicklungen in der Leistungsvergütung und die Verbindung zur
Ergebnisqualität möglich sind. Erst dadurch kann ein realer Wettbewerb aller Beteiligten
unter einander stattfinden und nicht wie bisher ein "Pseudowettbewerb", dessen
Elemente "Selbstbedienung" bis hin zu Korruption und Betrug beinhalten, aber
nicht leistungsorientierten Wettbewerb des Guten und Besseren gegenüber dem
"Schlechten".
Bei der QM-Einführung in Arztpraxen kann die Bildung von
Arbeitskreisen nützlich sein, die aus den bereits bestehenden Qualitätszirkeln
hervorgehen bzw. ihr Arbeitsgebiet um diesen Bereich erweitern bzw. diese neu gründen.
Unterstützt werden können sie dabei durch begleitende professionelle Hilfe von bereits
tätigen Praxisberatern (Unternehmen, Organisationen) und den KVen. Die Gründung
arzteigener Unternehmen bietet sich hierzu in idealer Weise an. Nach der QM-Einführung
sollten die so gebildeten Arbeitskreise ein überregionales Benchmarking einführen.
Hierbei kann es sinnvoll sein, dass die Facharztpraxen, die sich zu einem Benchmarking
zusammengeschlossen haben, nicht aus dem gleichen regionalem Umfeld kommen.
Wird eine Zertifizierung von Arztpraxen angestrebt,
könnte es geradezu zweckmäßig sein, dass sich mehrere Kleinpraxen zu unternehmerischen
Einheiten zusammenschließen. Dies entspricht der Entwicklung von managed care Systemen
und Organsitationsformen, die Praxen mit besonderer Qualifikation zusammenschließen.
Diese würden einen gemeinsamen QMB beauftragen, die Dokumentation könnte zum größten
Teil gemeinsam erarbeitet werden, die internen Auditoren könnten gegenseitig genutzt
werden. Die Zertifizierungskosten könnten verringert werden, da ein Großteil der
Dokumentation gleich wäre und somit auch nur einmal geprüft werden müßte.
Jedem Praxisinhaber, der sich mit QM auseinandersetzen
will, sollte bewußt sein, dass dies eine zeitintensive Tätigkeit ist, bis ein QM
aufgebaut und implementiert ist. Anschließend können zwar auch Zeiten, vor allem
organisatorische, eingespart werden, es wird jedoch immer Zeit benötigt zur
Aufrechterhaltung und Pflege des QM.
Weiterhin sollte jedem Praxisinhaber bewußt sein, dass
ihm eine ganz besondere Verantwortung obliegt, die er nicht delegieren kann.
Die Schaffung von QM-Strukturen darf nicht dazu führen,
dass sich der Arzt aus seiner Verantwortung zurückzieht.
"Der größte Hemmschuh kann sich aus der Einstellung
der Führungskräfte ergeben, UQM von einem Beauftragten oder einer kleinen Gruppe
durchführen zu lassen. All das, was von der Führung nicht direkt vorgelebt wird, kann
sich in einem Unternehmen nicht durchsetzen." (siehe T. Werner in Umfassendes
Qualitätsmanagement für das Krankenhaus, pmi Verlagsgruppe 1996, S.25)
5. Ausblick und
Empfehlung
Insgesamt konnte unser Forschungsprojekt (TP2 im
Verbundprojekt) zeigen, daß die Verwendung von DIN EN ISO 9000ff im niedergelassenen
Medizinbetrieb als Ausgangsmaterial für ein geeignetes Regel- und Normenwerk zur
Verbesserung der organisatorischen Managementqualität verwendet werden kann. Seine
Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen der Qualitätsverbesserung wurde analysiert und es
konnte nachgewiesen werden, daß eine Qualitätsverbesserung meßbar zu erzielen ist. Es
konnte ferner an Einzelbeispielen auch eine Kostenreduktion von Medizin durch ein QMS
gezeigt werden. Das bisher vorliegende Normen- und Regelwerk muß jedoch für den
ambulanten Medizinbetrieb insoweit modifiziert werden, daß es (1) der besonderen
Dienstleistung "Medizin" und (2) der besonderen Betriebsgröße
"Arztpraxis" gerecht wird. Hierfür schlagen wir ein
"arztpraxisspezifisches modulares System" von DIN EN ISO 9000ff vor (ASM DIN EN
ISO 9000). Dieses sollte von besonders ausgewählten externen Unternehmen in einzelnen
Praxen, in Praxisgemeinschaften und in regionalen respektive überregionalen
Praxisverbundsystemen eingebaut werden. Hierdurch kann neben einer Verbesserung der
Medizinqualität auch die dringend erforderliche Vergleichbarkeit der Medizin im
ambulanten Medizinbetrieb erzielt werden. Wir sind ferner der Meinung, daß ein ASM DIN EN
ISO nur zu realisieren ist mit einem an Qualität, Qualifikation und Kompetenz angepaßten
EBM, einem sogenannten "qualifizierten Bewertungsmaßstab (QBM)", wobei
Qualität, Qualifikation und Kompetenz jeweils unterschiedlich honoriert werden müssen.
Ohne eine der freien Wirtschaft angepaßte Änderung der Honorierung, die
selbstverständlich den Sicherstellungsauftrag berücksichtigen muß, wird es zu keiner
Verbesserung der Qualität im ambulanten Medizinbetrieb kommen.
Basistext entworfen von B. Petermann und R.D. Hesch im
September 1997, Ausarbeitung des jetzt vorliegenden Schlußtextes von R.D. Hesch im Juni
1998
Für die Richtigkeit: Prof. Dr. med. R.D. Hesch
Honorarprofessor der Universität Konstanz (Biologie) |