|
Generika
|
Patentschutz dauert 20 Jahre
|
Ein Generikum (Plural: Generika) ist die Kopie eines Medikamentes, das den
gleichen Wirkstoff enthält, wie das Originalpräparat. Das Origninalpräparat unterliegt
als neues Arzneimittel 20 Jahre lang dem Patentschutz. In dieser Zeit hat der Hersteller
ein Exklusivrecht auf die Nutzung des Arzneimittels. Allerdings ist schon ein großer Teil
dieser Zeitspanne für Forschung und Entwicklung, medizinische Test und Zulassung
verbraucht, bevor das Arzneimittel in den Handel gelangt. |
Medikamente werden kopiert
|
Läuft der Patentschutz ab, so können andere Hersteller ein
Nachahmerpräparat mit der gleichen Zusammensetzung auf den Markt bringen, wie das
Originalpräparat. Diese Medikamente werden Generika genannt. |
Die Kosten sind deutlich geringer
|
Generika sind in der Regel kostengünstiger, als die Originalpräparate,
weil die Entwicklungskosten für den Hersteller entfallen. Generika können andere Hilfsstoffe als das Originalpräparat enthalten.
Deshalb ist es möglich, dass sie eine unterschiedliche Bioverfügbarkeit aufweisen. Die
Wirksamkeit und Sicherheit mus aber dem Originalpräparat entsprechen. Da in der
Zwischenzeit (während des Patentschutzes) oft neue Erkenntnisse gewonnen wurden, können
Generikahersteller diese bei der Herstellung des Nachahmerproduktes nutzen. |
|
Generika werden häufig nach dem Wirkstoff benannt und enthalten dann noch
den Zusatz des Herstellers. Beispiel:
- Original: Aspirin (Bayer)
- Generikum: ASS-Ratiopharm, ASS-Stada, ASS-Hexal
|