Eine sichere Therapie steht an erster Stelle.
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Arzneimittel greifen auf vielfältige Weise in den Organismus des Menschen
ein. Sie lindern Beschwerden und können Leben retten. Sie können aber auch unerwünschte
Wirkungen haben, abhängig machen oder Beschwerden verschlimmern. Wissen und genaue
Kenntnisse der Wirkungsweise und der Dosierungen sind notwendig, damit ein Arzneimittel
entsprechend seiner Bestimmung angewandt werden kann. Zum Schutz des Verbrauchers
unterliegt der Handel bzw. die Abgabe von Medikamenten deshalb bestimmten Vorschriften,
die durch das Arzneimittelgesetz vorgegeben werden. Es wird festgelegt, welche
Arzneimittel für die Selbstmedikation geeignet sind und welche nur auf ärztliche
Verordnung (Rezept) erworben werden können. Diese Maßnahmen sollen dem Erkrankten eine
für ihn sichere medikamentöse Therapie gewährleisten. |
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Ob ein Arzneimittel rezeptpflichtig
ist oder ohne Rezept erworben werden kann, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die
alle gründlich untersucht werden müssen. Dazu gehört u.a.:
- Erkennen, welche Erkrankung den Beschwerden zugrunde liegt.
- Erkennen, ob Nebenwirkungen selbständig erkannt und behandelt werden können.
- Erkennen, ob die Therapie erfolgreich ist.
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Selbstmedikation bedeutet Eigenverantwortung.
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Um eine eigenverantwortliche Therapie durchführen zu können ist es
notwendig zu erkennen, welche Erkrankung den Beschwerden zugrunde liegt. Ob der Einsatz
z.B. eines Schnupfenmittels
erforderlich ist, lässt sich mit großer Sicherheit selbst feststellen. Dagegen ist eine
Diagnose auf z.B. Diabetes oder Bluthochdruck nicht ohne ärztliche Hilfe
möglich. Unter anderem aus diesem Grund sind Insuline
und blutzuckersenkende Mittel nur auf Rezept zu
erhalten und unter Anleitung bzw. genauen Dosierungsangaben anzuwenden. |
Nebenwirkungen sind nicht immer sofort zu erkennen.
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Auch hinsichtlich der eventuell zu erwartenden Nebenwirkungen muss
eindeutig geklärt sein, ob es für den Verbraucher möglich ist, sie selbständig zu
erkennen und zu behandeln (z. B. durch eine Reduzierung der Dosis). Oder machen es die zu
erwartenden Nebenwirkungen notwendig, die Therapie in Begleitung eines Arztes
durchzuführen. Es gibt bei bestimmten Medikamenten aufgrund der Wirkung auch mögliche
Nebenwirkungen, die nur durch eine regelmäßige Blutuntersuchung erkannt werden können.
Das ist z. B. dann der Fall, wenn sich aufgrund der Medikamenteneinnahme die Leberwerte
verschlechtern. Diese Verschlechterung verursacht zunächst noch keine körperlich
spürbaren Symptome. Dennoch ist eine Reaktion notwendig, die in diesem Fall nur durch
einen Arzt garantiert werden kann. |
Die Wirksamkeit muss kontrolliert werden.
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In vielen Fällen ist es außerdem erforderlich, den Erfolg der Therapie
anhand von Blutuntersuchungen zu kontrollieren und die Dosierung ständig an die
individuellen Erfordernisse anzupassen. In einem solchen Fall muss ein Medikament rezeptpflichtig
sein, denn diese Untersuchungen und Therapieanpassungen kann nur ein Arzt durchführen. |
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Neben weiteren Kriterien sind diese Fragestellungen sehr wichtig bei der
Entscheidung, auf welchem Wege ein bestimmtes Medikament für den Verbraucher zugänglich
gemacht werden soll. Insgesamt gibt es folgende Möglichkeiten der Arzneimittelabgabe an
den Verbraucher:
- apothekenpflichtige Arzneimittel
- einfach apothekenpflichtige Arzneimittel
- verschreibungspflichtige Arzneimittel
- freiverkäufliche Arzneimittel
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