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Wie viele Tabletten müssen in einer Packung enthalten sein?

Jeder, der häufig Tabletten einnehmen muss, kann feststellen, dass eine Packungsgröße, z. B. N1, nicht immer die gleiche Anzahl von Tabletten enthält. Bei einem Medikament enthält die kleinste Packungsgröße 10 Tabletten, bei einem anderen sind es 20 Tabletten. Jeder, der dauerhaft Medikamente benötigt, möchte gerne so selten wie möglich neue Medikamente erwerben, um die Zuzahlung zu begrenzen.

 

Eine Packungsgröße muss für eine bestimmte Zeitdauer ausreichend viele Tabletten enthalten.

Für die Packungsgrößen gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Packungsgrößen sind nach dem Arzneimittelgesetz in drei Gruppen eingeteilt. Im Arzneimittelgesetz AMG 1976 § 12 Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen heißt es in Abschnitt (3):

"Das Bundesministerium wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Arzneimittel nur in bestimmten Packungsgrößen in den Verkehr gebracht werden dürfen und von den pharmazeutischen Unternehmern auf den Behältnissen oder, soweit verwendet, auf den äußeren Umhüllungen entsprechend zu kennzeichnen sind. Die Bestimmung dieser Packungsgrößen erfolgt für bestimmte arzneilich wirksame Bestandteile und berücksichtigt die Anwendungsgebiete, die Anwendungsdauer und die Darreichungsform. Bei der Bestimmung der Packungsgrößen ist grundsätzlich von einer Dreiteilung auszugehen:

  1. Packungen für kurze Anwendungsdauer oder Verträglichkeitstests,
  2. Packungen für mittlere Anwendungsdauer,
  3. Packungen für längere Anwendungsdauer."

Hier ein Link mit dem vollständigen Gesetzestext: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/amg_1976/

 

In klinischen Tests wird herausgefunden, welche Dosis am wirksamsten ist.

Die Packungsgrößen werden entsprechend der Gesetzesvorgabe mit N1, N2, oder N3 bezeichnet. Die Einteilung erfolgt durch den pharmazeutischen Unternehmer, der die Anwendungsdauer, die Dosierungen usw. anhand der Ergebnisse der klinischen Test vor der Zulassung des Arzneimittels bestimmt. Bei Arzneimitteln, die für mehrere Anwendungsgebiete bestimmt sind, richtet sich die Zuordnung nach dem hauptsächlichen Anwendungsgebiet. Diese Bestimmung ist beschrieben in der "Verordnung über die Zuzahlung bei der Abgabe von Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung" des Bundesministeriums für Gesundheit. (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s4409.pdf (.pdf-Datei) ).

 

Zum Schluss wird gerechnet.

Jedes Arzneimittel kann unterschiedlich lange angewendet werden. Zu unterscheiden ist auch, wie viel Wirkstoff z. B. in einer Tablette enthalten ist. Muss man davon eine täglich einnehmen, oder vielleicht sogar 6 oder 8 Tabletten täglich, um einen wirksamen Blutspiegel aufrecht zu erhalten. Das wird dann entsprechend auf die Anwendungsdauer umgerechnet. So ist ersichtlich, dass nicht jedes Arzneimittel in der Packungsgröße N1 die gleiche Anzahl von Tabletten enthalten kann. Geht man z. B. von einer Anwendungsdauer von 10 Tagen aus, so braucht man bei einer Tablette täglich eine Packungsgröße von 10 Tabletten. Bei einer täglichen Einnahmemenge von 3 Tabletten, muss die gleiche Verpackung aber eine Menge von 30 Tabletten enthalten.

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