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Wie viele Tabletten müssen in einer Packung enthalten sein?
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Jeder, der häufig Tabletten einnehmen muss, kann feststellen, dass eine
Packungsgröße, z. B. N1, nicht immer die gleiche Anzahl von Tabletten enthält. Bei
einem Medikament enthält die kleinste Packungsgröße 10 Tabletten, bei einem anderen
sind es 20 Tabletten. Jeder, der dauerhaft Medikamente benötigt, möchte gerne so selten
wie möglich neue Medikamente erwerben, um die Zuzahlung zu begrenzen. |
Eine Packungsgröße muss für eine bestimmte Zeitdauer ausreichend
viele Tabletten enthalten.
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Für die Packungsgrößen gibt es gesetzliche Vorgaben. Die
Packungsgrößen sind nach dem Arzneimittelgesetz in drei Gruppen eingeteilt. Im
Arzneimittelgesetz AMG 1976 § 12 Ermächtigung für die Kennzeichnung, die
Packungsbeilage und die Packungsgrößen heißt es in Abschnitt (3): "Das
Bundesministerium wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des
Bundesrates zu bestimmen, dass Arzneimittel nur in bestimmten Packungsgrößen in den
Verkehr gebracht werden dürfen und von den pharmazeutischen Unternehmern auf den
Behältnissen oder, soweit verwendet, auf den äußeren Umhüllungen entsprechend zu
kennzeichnen sind. Die Bestimmung dieser Packungsgrößen erfolgt für bestimmte
arzneilich wirksame Bestandteile und berücksichtigt die Anwendungsgebiete, die
Anwendungsdauer und die Darreichungsform. Bei der Bestimmung der Packungsgrößen ist
grundsätzlich von einer Dreiteilung auszugehen:
- Packungen für kurze Anwendungsdauer oder Verträglichkeitstests,
- Packungen für mittlere Anwendungsdauer,
- Packungen für längere Anwendungsdauer."
Hier ein Link mit dem vollständigen Gesetzestext: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/amg_1976/
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In klinischen Tests wird herausgefunden, welche Dosis am wirksamsten
ist.
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Die Packungsgrößen werden entsprechend der Gesetzesvorgabe mit N1, N2,
oder N3 bezeichnet. Die Einteilung erfolgt durch den pharmazeutischen Unternehmer, der die
Anwendungsdauer, die Dosierungen usw. anhand der Ergebnisse der klinischen Test vor der
Zulassung des Arzneimittels bestimmt. Bei Arzneimitteln, die für mehrere
Anwendungsgebiete bestimmt sind, richtet sich die Zuordnung nach dem hauptsächlichen
Anwendungsgebiet. Diese Bestimmung ist beschrieben in der "Verordnung über die
Zuzahlung bei der Abgabe von Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen
Versorgung" des Bundesministeriums für Gesundheit. (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s4409.pdf
(.pdf-Datei) ). |
Zum Schluss wird gerechnet.
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Jedes Arzneimittel kann unterschiedlich lange angewendet werden. Zu
unterscheiden ist auch, wie viel Wirkstoff z. B. in einer Tablette enthalten ist. Muss man
davon eine täglich einnehmen, oder vielleicht sogar 6 oder 8 Tabletten täglich, um einen
wirksamen Blutspiegel aufrecht zu erhalten. Das wird dann entsprechend auf die
Anwendungsdauer umgerechnet. So ist ersichtlich, dass nicht jedes Arzneimittel in der
Packungsgröße N1 die gleiche Anzahl von Tabletten enthalten kann. Geht man z. B. von
einer Anwendungsdauer von 10 Tagen aus, so braucht man bei einer Tablette täglich eine
Packungsgröße von 10 Tabletten. Bei einer täglichen Einnahmemenge von 3 Tabletten, muss
die gleiche Verpackung aber eine Menge von 30 Tabletten enthalten.
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