Der Arzt muss gründlich aufklären
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Vor der Impfung kommt dem Arzt die Pflicht zu, über die Impfung und alle
ihre Risiken, auch wenn sie selten sind, aufzuklären. Kommt er dieser Pflicht nicht nach
oder begeht er einen anderen schwerwiegenden Fehler bei der Impfung, so haftet er bei
einem eventuellen Schaden. Die Aufklärung darf dabei per Merkblatt erfolgen. Im Rahmen
der Grundimmunisierung ist bei einer zweiten Immunisierung mit demselben Impfstoff keine
erneute Aufklärung erforderlich.
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