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Eine lokale Impfreaktion ist erwünscht

Impfempfehlungen bestehen nur für Impfstoffe, bei denen Komplikationen durch die Erkrankung deutlich häufiger sind, als die sehr selten auftretenden Impfkomplikationen. Doch kein Impfstoff kann trotz intensiver Überwachung völlig nebenwirkungsfrei sein. Eine lokale Impfreaktion ist sogar erwünscht, da sie als Zeichen für eine gute Immunantwort gilt. Als "Impfreaktion" kann an der Injektionsstelle eine Rötung und schmerzhafte Schwellung auftreten. Auch leichtes Fieber über 2-3 Tage, Abgeschlagenheit, Kopf und Gliederschmerzen sind nicht besorgniserregend.

 

Selten kommt es zu einer schweren Impfreaktion

In seltenen Fällen können Lebendimpfstoffe zu einem Ausbruch der Krankheit führen, gegen die geimpft wurde. Beispielsweise treten die so genannten Impfmasern in 3-5 Prozent der Impfungen gegen Masern auf. Die Symptome von Masern (Ausschlag, Fieber) treten aber zumeist in leichterer Form als bei der richtigen Erkrankung auf.

 

Allergische Reaktionen gegen Inhaltsstoffe

Sehr selten kann es auch zu einem allergisch-anaphylaktischen Schock gegen die Inhaltsstoffe einer Impfdosis kommen, z.B. gegen Konservierungsstoffe oder Stoffe, die mit der Herstellung des Impfstoffs in Verbindung stehen, z.B. Hühnereiweiß. Jeder impfende Arzt muss deshalb über eine entsprechende Ausrüstung und Übung verfügen, um lebensbedrohliche allergische Reaktionen behandeln zu können. 

 

Meldeverpflichtung bei Impfreaktionen

Meldeformulare des PEI hier abrufbar

Seit dem 01.01.2001 gilt für Ärzte in Deutschland die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhobene "Meldeverpflichtung eines Verdachts einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung". Gemeldet werden soll jeder Verdacht, unabhängig davon, ob ein Zusammenhang zwischen Impfung und mutmaßlicher Reaktion besteht. Jeder Verdachtsfall auf Impfkomplikationen wird im Paul-Ehrlich-Institut in einer Nebenwirkungsdatenbank registriert.

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