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Einzelne Erkrankungen treten heute immer noch auf
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Die Pest wird durch das Bakterium Yersinia pestis ausgelöst. Die Zeit der
Pestseuchen ist zwar vorüber, dennoch treten gelegentlich Einzelfälle von
Pesterkrankungen auf, insbesondere im Westen der USA sowie in Südamerika, Süd- und
Ostafrika, Vorderasien, Indien, China und Südostasien. |
Die Pest wird durch Flöhe auf den Menschen übertragen
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Die Pest wird durch Flöhe auf den Menschen übertragen. Die Flöhe
wiederum nehmen die Pesterreger auf, wenn sie infizierte Ratten beißen. Nach der
Infektion siedeln sich die Pestbakterien zunächst in Zellen des Immunsystems an, und zwar
in weißen Blutkörperchen (Leukozyten)
und so genannten Fresszellen (Makrophagen).
Im weiteren Verlauf der Erkrankung sind hauptsächlich Lymphknoten von dem Bakterienbefall
betroffen, aber auch andere Organe. In den befallenen Lymphknoten und den anderen
betroffenen Organen bewirken die Pestbakterien die Zerstörung von Blutgefäßen und
Gewebe sowie Blutungen und Ödeme (Wassereinlagerungen im Gewebe). Die charakteristischen
Pestbeulen entstehen, indem die befallenen Lymphknoten sich vergrößern, ihre Struktur
verlieren, miteinander verbacken, aufbrechen und Fisteln (Verbindungsgänge, z.B. zur
Haut) bilden. In anderen befallenen Organen kann es zu vergleichbaren Vorgängen kommen. |
Beulenpest:
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Bei der Pest werden 3 verschiedene Krankheitsbilder unterschieden:
- Bei der Beulenpest beträgt die Zeit zwischen Ansteckung und Erkrankungsbeginn
(Inkubationszeit) 2 - 8 Tage. Wenn der Bakterienbefall auf einige wenige Lymphknoten
beschränkt bleibt, kann die Erkrankung sehr mild verlaufen. Häufiger kommt es allerdings
zu einem schweren Krankheitsbild mit hohem Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl,
Erbrechen, Durchfall, zunehmender Bewusstseinstrübung bis zum Delirium, Veränderungen in
der Zusammensetzung des Blutes und Störungen der Blutgerinnung. Nach einigen Stunden
werden schmerzhaft vergrößerte Lymphknoten bemerkt, und zwar im Bereich von Leisten,
Achseln und Nacken. Die über den vergrößerten Lymphknoten gelegene Haut ist gerötet,
gelegentlich werden Eiterbildung und/oder Gewebezerstörung beobachtet. Schließlich
brechen die vergrößerten Lymphknoten auf und bilden Fisteln. Selten kommt es zu einer
Veränderung, die der Pest auch den Namen "Schwarzer Tod" gegeben hat, nämlich
zu fleckigen, blutigen und mit einer Gewebezerstörung einhergehenden Hautveränderungen
und einem Gewebeuntergang an Armen und Beinen mit Schwarzfärbung der betroffenen
Regionen.
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Septikämische Pest:
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- Ausgehend von einer Beulenpest breiten sich bei der septikämischen Pest die Pesterreger
im gesamten Körper aus und führen so zum Krankheitsbild einer Sepsis (Entzündung, die
den gesamten Körper betrifft). Werden Betroffene mit septikämischer Pest nicht adäquat
behandelt, sterben sie innerhalb weniger Tage.
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Lungenpest:
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- Zu einer Lungenpest kann es durch Einatmen von Erregern nach Anhusten durch einen
bereits von einer Lungenpest betroffenen Patienten kommen. Eine zweite Möglichkeit der
Entstehung einer Lungenpest besteht darin, dass die Pesterreger im Rahmen einer
septikämischen Pest die Lunge erreichen. Die Lungenpest äußert sich in Form von Husten,
blutigem Auswurf und Brustschmerzen. Selbst bei rechtzeitig einsetzender Therapie ist die
Sterblichkeit der Lungenpest sehr hoch.
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Erregernachweis im Labor
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Bei Verdacht auf eine Pesterkrankung können die Pesterreger in
verschiedenen Körperflüssigkeiten nachgewiesen werden (Inhalt der Beulen bei Beulenpest,
Blut bei septikämischer Pest, Lungensekret bei Lungenpest). |
Strenge Isolation ist notwendig
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Die Therapie besteht in der 10-tägigen Gabe von Antibiotika, welche
die Pesterreger abtöten. Für gefährdete Menschen (z.B. Pflege- und Laborpersonal) steht
ein Impfstoff zur Verfügung, der allerdings nur einen eingeschränkten Schutz bietet.
Außerdem können gefährdete Menschen prophylaktisch Antibiotika einnehmen. Bei
Lungenpest sind strenge Isolations- und Desinfektionsmaßnahmen erforderlich, da die
Pesterreger bei Übertragung über die Atemwege (z.B. Anhusten) hochinfektiös sind. Die
Pest ist eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankung.
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