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Nicht immer gibt es Heilung.
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Nicht immer kann eine Krebserkrankung geheilt werden. Das bedeutet aber
nicht, dass nichts mehr für den Betroffenen getan werden kann bzw. dass ihn nur noch
Schmerzen und Leid erwarten. Es gibt viele Möglichkeiten, bestehende Symptome zu
therapieren und Beschwerden zu lindern. Die Betreuung kann, je nach Wunsch des Betroffenen
und den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, im Krankenhaus, zu Hause oder in einem
Hospiz erfolgen. |
Schmerzen müssen nicht sein.
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Wichtiger Aspekt der Patientenbetreuung ist die Bekämpfung von Schmerzen.
Durch die Anwendung des so genannten Stufenschemas der
Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) ist Schmerzfreiheit in
der Regel immer erreichbar. Es wird nach 3 Stufen vorgegangen, wobei immer auf der
niedrigst möglichen Stufe begonnen wird. Gibt der Patient weiterhin Schmerzen an oder
nehmen diese an Intensität zu, wird auf die nächsthöhere Stufe übergegangen. Dabei
gibt es keine Höchstdosis für starke Schmerzmedikamente,
die Dosis richtet sich nach den Schmerzen des Betroffenen. Erhebliche Nebenwirkungen oder
eine Abhängigkeit sind nicht zu befürchten. |
Optimale Pflege orientiert sich an den Bedürfnissen des Betroffenen.
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Neben der Schmerzfreiheit steht eine optimale Pflege des Betroffenen im
Mittelpunkt der Bemühungen. Bei einer häuslichen Betreuung ist es in der Regel möglich,
dass die Angehörigen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten.
Insbesondere wenn Medikamente in Form einer Spritze verabreicht werden müssen, ist die
Hilfe einer Krankenschwester häufig erforderlich. Auch sind regelmäßige ärztliche
Hausbesuche notwendig. Die Pflege richtet sich nach den Wünschen und dem Wohlbefinden des
Betroffenen, muss aber auch einige wichtige medizinische Punkte beachten. |
Dekubitus entsteht bei mangelnder Durchblutung und kann verhindert
werden.
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Um der Entstehung von Druckstellen (Dekubitus) vorzubeugen, sind regelmäßige
Lageveränderungen notwendig, damit das Körpergewicht gleichmäßig auf mehrere
Auflagepunkte verteilt wird. Dem Betroffenen sollte mindestens alle 2 Stunden geholfen
werden, sich vom Rücken auf die Seite zu drehen bzw. umgekehrt oder die Seite zu
wechseln. Sinnvolle ergänzende Hilfsmittel sind spezielle Matratzen und Pflegesalben. Der
Verhinderung von Druckstellen sollte große Aufmerksamkeit gewidmet werden, da diese oft
nur sehr schwer oder auch gar nicht mehr abheilen und somit eine ständige Wunde
darstellen, die sich zudem infizieren und dadurch den Körper zusätzlich belasten kann. |
Die richtige Körperlage erleichtert das Atmen.
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Die richtige Körperlagerung ist auch für eine unbeschwerte Atmung
wichtig. Ein Abknicken des Oberkörpers oder das Zusammensinken der Schultern sollten
vermieden werden. Weiterhin ist auf ausreichende Frischluftzufuhr zu achten. Falls
erforderlich, ist Sauerstoff über eine einfach aufzusetzende Maske oder einen in ein
Nasenloch eingesetzten kleinen Schlauch zuzuführen. Bei starker Schleimbildung kann
dieser mit speziellen Absauggeräten entfernt werden, was das Atmen erheblich erleichtert.
Das Absaugen kann von den Angehörigen selbst oder aber von der ambulanten Krankenpflege
durchgeführt werden. |
Mundentzündungen sollte vorgebeugt werden.
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Gelegentlich entwickeln sich durch Mundtrockenheit oder auch als
Begleiterscheinung der Krebserkrankung bzw. als Nebenwirkung einer Krebstherapie
Entzündungen im Bereich der Mundschleimhaut. Diese sind häufig sehr schmerzhaft und
beeinträchtigen zudem die Nahrungsaufnahme. Daher ist eine regelmäßige Mundpflege mit
milden Pflegelösungen erforderlich. Vorbeugend können zur Feuchthaltung des Mundraumes
künstlicher Speichel in Sprühform verwendet oder Kaugummi gekaut werden. Erfrischend ist
zudem das Lutschen von Eiswürfeln oder Speiseeis. Auch eine Befeuchtung der Atemluft mit
Verneblergeräten ist möglich. |
Medikamente lindern die häufigsten Beschwerden.
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Weitere Krankheitssymptome oder Therapienebenwirkungen - wie z. B.
Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Darmträgheit/Verstopfung - können durch
entsprechende Medikamente wirkungsvoll therapiert werden. |
Essen was schmeckt.
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Eine spezielle Ernährung ist in der Regel nicht erforderlich. Die
Ausnahme sind Betroffenen, die zuckerkrank sind oder an einer Erkrankung der
Verdauungsorgane leiden. Die Krebskranken sollten essen und trinken, was sie gerne mögen
und gut vertragen. Dabei sind häufige kleine Mahlzeiten normalerweise besser zu
bewältigen als wenige große. Wenn Kauen und Schlucken als zu anstrengend empfunden
werden, ist eine Umstellung auf Flüssignahrung hilfreich. In besonderem Maße ist auf
eine ausreichende Trinkmenge zu achten, um die Nierenfunktion aufrechtzuerhalten und die
Schleimhäute des Körpers auch "von innen" zu befeuchten. Unter Umständen
können bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr Verwirrtheitszustände entstehen.
Einschränkungen der Trinkmenge sind allerdings bei Patienten mit eingeschränkter
Nierenfunktion, Herzschwäche oder
übermäßiger Schleimbildung in den Atemwegen zu beachten. |
Die Deutsche Stiftung
Patientenschutz unterhält auch eine Schiedsstelle, die bei Konflikten um
Patientenverfügungen berät und zwischen den Beteiligten vermittelt. Auch
Nicht-Mitglieder, egal ob Ärzte oder Angehörige, können sich an die
Schiedsstelle wenden. Patientenverfügungen werden dann binnen 2 Werktagen
gebührenfrei geprüft.
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Vielfach bestehen Ängste der Patienten, einer Krebserkrankung hilflos
ausgeliefert oder in einem fortgeschrittenen Erkrankungsstadium von Geräten und
Medikamenten abhängig zu sein. Das Thema "Sterbehilfe" geht zudem häufig durch
die Medien. Diese kann nicht aktiv durchgeführt werden, jedoch können sich Patienten
durch so genannte Patientenverfügungen gegen lebensverlängernde Therapiemaßnahmen
aussprechen, wenn keine Heilung ihres Leidens mehr zu erwarten ist.
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