Krebs - Onkologie

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Nicht immer gibt es Heilung.

Nicht immer kann eine Krebserkrankung geheilt werden. Das bedeutet aber nicht, dass nichts mehr für den Betroffenen getan werden kann bzw. dass ihn nur noch Schmerzen und Leid erwarten. Es gibt viele Möglichkeiten, bestehende Symptome zu therapieren und Beschwerden zu lindern. Die Betreuung kann, je nach Wunsch des Betroffenen und den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, im Krankenhaus, zu Hause oder in einem Hospiz erfolgen.

 

Schmerzen müssen nicht sein.

Wichtiger Aspekt der Patientenbetreuung ist die Bekämpfung von Schmerzen. Durch die Anwendung des so genannten Stufenschemas der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) ist Schmerzfreiheit in der Regel immer erreichbar. Es wird nach 3 Stufen vorgegangen, wobei immer auf der niedrigst möglichen Stufe begonnen wird. Gibt der Patient weiterhin Schmerzen an oder nehmen diese an Intensität zu, wird auf die nächsthöhere Stufe übergegangen. Dabei gibt es keine Höchstdosis für starke Schmerzmedikamente, die Dosis richtet sich nach den Schmerzen des Betroffenen. Erhebliche Nebenwirkungen oder eine Abhängigkeit sind nicht zu befürchten.

 

Optimale Pflege orientiert sich an den Bedürfnissen des Betroffenen.

Neben der Schmerzfreiheit steht eine optimale Pflege des Betroffenen im Mittelpunkt der Bemühungen. Bei einer häuslichen Betreuung ist es in der Regel möglich, dass die Angehörigen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Insbesondere wenn Medikamente in Form einer Spritze verabreicht werden müssen, ist die Hilfe einer Krankenschwester häufig erforderlich. Auch sind regelmäßige ärztliche Hausbesuche notwendig. Die Pflege richtet sich nach den Wünschen und dem Wohlbefinden des Betroffenen, muss aber auch einige wichtige medizinische Punkte beachten.

 

Dekubitus entsteht bei mangelnder Durchblutung und kann verhindert werden.

Um der Entstehung von Druckstellen (Dekubitus) vorzubeugen, sind regelmäßige Lageveränderungen notwendig, damit das Körpergewicht gleichmäßig auf mehrere Auflagepunkte verteilt wird. Dem Betroffenen sollte mindestens alle 2 Stunden geholfen werden, sich vom Rücken auf die Seite zu drehen bzw. umgekehrt oder die Seite zu wechseln. Sinnvolle ergänzende Hilfsmittel sind spezielle Matratzen und Pflegesalben. Der Verhinderung von Druckstellen sollte große Aufmerksamkeit gewidmet werden, da diese oft nur sehr schwer oder auch gar nicht mehr abheilen und somit eine ständige Wunde darstellen, die sich zudem infizieren und dadurch den Körper zusätzlich belasten kann.

 

Die richtige Körperlage erleichtert das Atmen.

Die richtige Körperlagerung ist auch für eine unbeschwerte Atmung wichtig. Ein Abknicken des Oberkörpers oder das Zusammensinken der Schultern sollten vermieden werden. Weiterhin ist auf ausreichende Frischluftzufuhr zu achten. Falls erforderlich, ist Sauerstoff über eine einfach aufzusetzende Maske oder einen in ein Nasenloch eingesetzten kleinen Schlauch zuzuführen. Bei starker Schleimbildung kann dieser mit speziellen Absauggeräten entfernt werden, was das Atmen erheblich erleichtert. Das Absaugen kann von den Angehörigen selbst oder aber von der ambulanten Krankenpflege durchgeführt werden.

 

Mundentzündungen sollte vorgebeugt werden.

Gelegentlich entwickeln sich durch Mundtrockenheit oder auch als Begleiterscheinung der Krebserkrankung bzw. als Nebenwirkung einer Krebstherapie Entzündungen im Bereich der Mundschleimhaut. Diese sind häufig sehr schmerzhaft und beeinträchtigen zudem die Nahrungsaufnahme. Daher ist eine regelmäßige Mundpflege mit milden Pflegelösungen erforderlich. Vorbeugend können zur Feuchthaltung des Mundraumes künstlicher Speichel in Sprühform verwendet oder Kaugummi gekaut werden. Erfrischend ist zudem das Lutschen von Eiswürfeln oder Speiseeis. Auch eine Befeuchtung der Atemluft mit Verneblergeräten ist möglich.

 

Medikamente lindern die häufigsten Beschwerden.

Weitere Krankheitssymptome oder Therapienebenwirkungen - wie z. B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Darmträgheit/Verstopfung - können durch entsprechende Medikamente wirkungsvoll therapiert werden.

 

Essen was schmeckt.

Eine spezielle Ernährung ist in der Regel nicht erforderlich. Die Ausnahme sind Betroffenen, die zuckerkrank sind oder an einer Erkrankung der Verdauungsorgane leiden. Die Krebskranken sollten essen und trinken, was sie gerne mögen und gut vertragen. Dabei sind häufige kleine Mahlzeiten normalerweise besser zu bewältigen als wenige große. Wenn Kauen und Schlucken als zu anstrengend empfunden werden, ist eine Umstellung auf Flüssignahrung hilfreich. In besonderem Maße ist auf eine ausreichende Trinkmenge zu achten, um die Nierenfunktion aufrechtzuerhalten und die Schleimhäute des Körpers auch "von innen" zu befeuchten. Unter Umständen können bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr Verwirrtheitszustände entstehen. Einschränkungen der Trinkmenge sind allerdings bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion, Herzschwäche oder übermäßiger Schleimbildung in den Atemwegen zu beachten.

 

Umfangreiche Informationen und Hilfen finden Sie unter "Deutsche Stiftung Patientenschutz".

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz unterhält auch eine Schiedsstelle, die bei Konflikten um Patientenverfügungen berät und zwischen den Beteiligten vermittelt. Auch Nicht-Mitglieder, egal ob Ärzte oder Angehörige, können sich an die Schiedsstelle wenden. Patientenverfügungen werden dann binnen 2 Werktagen gebührenfrei geprüft.

Vielfach bestehen Ängste der Patienten, einer Krebserkrankung hilflos ausgeliefert oder in einem fortgeschrittenen Erkrankungsstadium von Geräten und Medikamenten abhängig zu sein. Das Thema "Sterbehilfe" geht zudem häufig durch die Medien. Diese kann nicht aktiv durchgeführt werden, jedoch können sich Patienten durch so genannte Patientenverfügungen gegen lebensverlängernde Therapiemaßnahmen aussprechen, wenn keine Heilung ihres Leidens mehr zu erwarten ist.

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