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Das Palliativmedizinische Team - Übermittlung
schlechter Nachrichten:
Allgemeine Aspekte bei der Übermittlung
schlechter Nachrichten
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Grundsätzliche Aspekte
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Schlechte Nachrichten zu übermitteln ist belastend
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Ein sehr belastender Bestandteil der Arbeit mit schwer kranken
und sterbenden Menschen besteht in der Übermittlung schlechter Nachrichten. Dies
erfordert von den betreffenden Ärzten und Pflegekräften ein hohes Maß
an Einfühlungsvermögen. Es ist außerdem eine Quelle für ausgeprägte
Belastungen. Natürlich ist es unumgänglich, den einzelnen Patienten - je nach
dessen individuellem Informationsbedürfnis - zu informieren. Dabei dürfen auf der
einen Seite keine Informationen zurückgehalten werden. Auf der anderen Seite
sollte man das Informationsbedürfnis des einzelnen Patienten ermitteln, bevor
man ihn mit unter Umständen unerwünschten Informationen bedrängt. Dazu sind in
der Regel mehrere Gespräche erforderlich.
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Mehrere Gespräche
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Ganz allgemein sollten schlechte Nachrichten im Rahmen mehrerer
Gespräche überbracht werden und nicht als Einzelinformation. Damit ist jedoch
nicht gemeint, einzelne Informationen zunächst bewusst zurückzuhalten. Vielmehr
dienen Folgegespräche nach einem ersten Gespräch dazu, entstandene Fragen des
Patienten zu beantworten, Unklares zu erläutern (auch mehrfach) und auf Gefühle
einzugehen. Es versteht sich von selbst, dass derartige Gespräche vertraulich
sind und nicht in Anwesenheit anderer Patienten in einem Mehrbettzimmer geführt
werden sollten. Zudem ist vor den einzelnen Gesprächen zu klären, ob der Patient
gerne von einem oder mehreren Angehörigen begleitet werden möchte. Diese
familiäre Unterstützung kann bei der Bewältigung der schwierigen Situation eine
große Hilfe sein. Außerdem kann sich der Patient besser mit seinen
Angehörigen besprechen und beraten, wenn diese ebenfalls gut informiert sind.
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Schlechte Nachrichten nicht verschweigen
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Auf keinen Fall dürfen schlechte Nachrichten zurückgehalten werden, um
den Patienten vor Sorgen und Ängsten zu schützen. Meistens ist das auch gar
nicht möglich, weil der Patient seine Situation häufig erahnt. Außerdem gelangen
Informationen oft "am Rande" eines Gesprächs zum Patienten. Zudem
ist es unfair, dem Patienten Informationen vorzuenthalten, die er zu kennen
wünscht. Das Argument, den Patient durch Vorenthalten von Informationen schützen
zu wollen, ist häufig vorgeschoben, wenn man sich eigentlich selbst vor der
unangenehmen Situation schützen möchte.
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Inhalte schlechter Nachrichten
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Behinderung, Abhängigkeit und Tod
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Eine schlechte Nachricht kann verschiedene Inhalte haben. Einige
Beispiele sind im Folgenden aufgeführt:
- Eine Krebserkrankung schreitet trotz Therapie voran, sodass keine
Heilung mehr möglich ist.
- Eine Krebserkrankung ist bereits weiter vorangeschritten als zunächst
erwartet, was zur Folge hat, dass die Heilungsaussichten schlechter sind.
- Der Tod eines Patienten ist früher zu erwarten, als der Patient und
seine Angehörigen damit gerechnet haben.
- Eine fortschreitende Erkrankung wird aller Wahrscheinlichkeit nach zu
einer zunehmenden Beeinträchtigung und Abhängigkeit des Patienten von
fremder Hilfe führen. Dies kann beispielsweise bei schweren neurologischen
Erkrankungen wie
Multiple Sklerose oder Amyotrophe Lateralsklerose
der Fall sein.
- Durch das Voranschreiten einer Erkrankung sind unangenehme Beschwerden
wie Schmerzen oder Luftnot zu erwarten (die im Rahmen der
palliativmedizinischen Behandlung jedoch in der Regel gut gelindert werden
können).
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Gründe für die Übermittlung schlechter Nachrichten
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Auch wenn die Übermittlung schlechter Nachrichten sowohl für den Überbringer
der Nachricht (in der Regel der behandelnde Arzt) als auch für den Patienten und
seine Angehörigen sehr unangenehm und bisweilen schockierend sein kann, darf
dies nicht unterbleiben.
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Der Patient hat ein Recht auf Information
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Dies hat mehrere wichtige Gründe.
Beispielsweise hat der Patient ein Recht darauf, über seinen momentanen
Gesundheitszustand und auch über den zu erwartenden Verlauf seiner Erkrankung
informiert zu werden. Sofern es der Patient wünscht, sind auch die Angehörigen
zu informieren. Letzteres darf jedoch nur mit Einverständnis des Patienten
erfolgen. Auf keinen Fall sollte man davon ausgehen, dass der Patient eine
Information der Angehörigen über seinen Gesundheitszustand automatisch wünscht.
Es kann verschiedene familiäre Gründe geben, die dagegen sprechen. Dies kann
beispielsweise ein angespanntes Verhältnis zu einzelnen Familienmitgliedern
sein, der Wunsch, nahe stehende Angehörige vor Kummer zu schützen, oder der
Wunsch nach Wahrung der eigenen Privatsphäre auch gegenüber den
Familienmitgliedern.
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Ungewissheit beheben
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Ein weiterer wichtiger Grund, der für die Überbringung auch
schlechter Nachrichten spricht, ist die Beseitigung von Ungewissheit. Für viele
Menschen ist es erheblich schwieriger, Ungewissheit auszuhalten, als mit einer
schlechten Nachricht konfrontiert zu werden. Bei bestehender Ungewissheit über
die eigene Gesundheit und die Zukunft, ist es schwer, sich auf eine konkrete
Situation einzustellen. Jedoch gelingt es vielen Patienten nach Überwindung des
ersten Schocks, sich auf eine ungünstige Situation einzustellen.
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Unerledigtes bereinigen
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Wenn schwer
kranke und sterbende Patienten um ihren Zustand wissen, können sie die
verbleibende Zeit noch für Dinge nutzen, die ihnen sehr wichtig sind.
Beispielsweise kann es einem sterbenden Patienten ein großes Anliegen sein, eine
seit Langem bestehende Streitigkeit mit einem Familienmitglied oder mit einem
Freund beizulegen. Eventuell möchte ein schwer kranker Patient auch noch seine
Angelegenheiten regeln, damit er vor seinem Tod innere Ruhe findet.
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Intensivierte Beziehung
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Zudem können
Beziehungen im Angesicht eines nahenden Todes an Tiefe gewinnen, was in der
Regel sowohl für den sterbenden Patienten als auch für die Angehörigen und
Freunde eine echte Bereicherung darstellt.
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Art des Sterbens besprechen
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Sehr wichtig ist für einen sterbenden
Menschen zudem die Gelegenheit, Wünsche bezüglich des Sterbens zu äußern. So
kann der Patient zusammen mit seinen Angehörigen besprechen, wo er gerne sterben
möchte, wer ihn dabei begleiten soll und welche medizinischen Maßnahmen er in
Anspruch nehmen beziehungsweise ablehnen möchte. Wenn diese Dinge geklärt sind,
können Patienten und Angehörige dem nahenden Tod häufig etwas gelassener
entgegensehen.
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Ängste vor der Übermittlung schlechter Nachrichten
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Gründe für Ängste bei der Überbringung schlechter Nachrichten
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Die Übermittlung schlechter Nachrichten und die Kommunikation
mit den Patienten allgemein haben im Rahmen der medizinischen Ausbildung leider
nur einen geringen Stellenwert. Dies trägt dazu bei, dass sich Ärzte und
Krankenschwestern beziehungsweise Krankenpfleger in einer derartigen Situation
häufig unwohl fühlen und diese entsprechend vermeiden. Allerdings tragen auch
noch andere Gründe dazu bei, dass schlechte Nachrichten nicht, nur unzureichend
oder ungern übermittelt werden. Einige mögliche Gründe sind im Folgenden
aufgeführt:
- Das Eingeständnis, dass ein Patient nicht mehr zu heilen ist, wird als
persönliches Versagen oder als Versagen der Medizin empfunden.
- Die Sorge, der Patient könnte sich durch das Wissen um seinen schlechten
Gesundheitszustand von der Medizin verlassen fühlen oder er könnte schwere
Ängste oder Verzweiflungsgefühle durchmachen, führt zu einem Schutzbedürfnis
gegenüber dem Patienten und damit zu einem Zurückhalten der schlechten
Nachricht.
- Der Überbringer der schlechten Nachricht hat Angst davor, für die
schlechte Nachricht verantwortlich gemacht zu werden.
- Ein Arzt, der einem Patienten eine schlechte Nachricht überbringt, hat
unter Umständen Angst vor der eigenen Unsicherheit und auch davor, nicht
alle Fragen des Patienten und seiner Angehörigen beantworten zu können.
- Es besteht eine Angst vor dem Leiden und dem Tod des Patienten. Diese
Angst führt unter Umständen dazu, schlechte Nachrichten zurückzuhalten, um
sich selbst nicht mit dem Leiden und dem Tod des Patienten auseinandersetzen
zu müssen.
- Das Überbringen schlechter Nachrichten löst häufig auch Gedanken über
die eigene Sterblichkeit und den eigenen Tod aus, was auch viele Ärzte und
Krankenschwestern beziehungsweise Krankenpfleger gerne vermeiden.
- Eine schlechte Nachricht löst beim betroffenen Patienten und seinen
Angehörigen verständlicherweise heftige Gefühle aus. Einige Menschen zeigen
diese Gefühle nicht und bleiben nach außen ruhig. Andere wiederum reagieren
sehr heftig, beispielsweise mit Weinen oder Schreien. Auch die Furcht vor
diesen heftigen Gefühlsausbrüchen kann dazu führen, das Übermitteln
schlechter Nachrichten zu vermeiden.
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Vorgehen bei der Übermittlung schlechter Nachrichten
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Das Team sollte ein Teammitglied für die Vermittlung schlechter
Nachrichten bestimmen
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Von den Autoren Girgis und Sanson-Fisher wurden einige
Empfehlungen und Feststellungen zur Übermittlung schlechter Nachrichten
entwickelt. Dazu gehört unter anderem, dass das palliativmedizinische Team sich
auf eine Person einigen sollte, welche dem Patienten die Nachricht übermittelt.
Diese Person sollte das Team kontinuierlich über den Informationsstand des
Patienten auf dem Laufenden halten. Beispielsweise sollte jeder, der den
Patienten betreut, darüber informiert sein, was dem Patienten bereits mitgeteilt
wurde, was er davon sicher verstanden hat und wie seine Reaktion darauf aussah.
Auf diese Weise lässt sich Unsicherheit der einzelnen Teammitglieder bei der
Kommunikation mit dem Patienten verringern. Die Auswahl eines
"Nachrichtenübermittlers" vermeidet zudem, dass einzelne Teammitglieder in
verschiedenen Gesprächen mit dem Patienten unterschiedliche Informationen
weitergeben, die sich unter Umständen widersprechen und den Patienten
verunsichern. Außerdem kann derjenige, der die Kommunikation übernimmt, einzelne
Gespräche sorgfältig planen und vorbereiten. Dies betrifft unter anderem den
Zeitpunkt und die Räumlichkeiten des Gesprächs, aber auch die Inhalte und den
geplanten Gesprächsverlauf.
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Der Patient hat ein Recht auf Information
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Girgis und Sanson-Fisher betonen zudem, dass jeder Patient
sowohl einen rechtlichen als auch einen moralischen Anspruch auf Information
hat. Kein Arzt und keine Krankenschwester beziehungsweise kein Krankenpfleger
darf sich anmaßen, dem Patienten Informationen vorzuenthalten oder sogar Fragen
des Patienten nicht wahrheitsgemäß zu beantworten, auch wenn er oder sie der
Meinung ist, im besten Sinne des Patienten zu handeln. Die wichtigste
Verantwortung ist immer diejenige gegenüber dem Patienten.
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Verständnis prüfen
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Weiterhin ist es wichtig, das Verständnis des Patienten zu
beurteilen. Beispielsweise kann sich ein schwer kranker oder sterbender Patient
gar nicht bewusst sein, wie ernst sein Zustand ist. Dies ist unter Umständen auf
fehlende Informationen zurückzuführen, kann aber auch durch Verdrängung und
Nicht-wahrhaben-Wollen bedingt sein. Daher muss der Arzt, der den Patienten
informieren möchte oder unter Umständen eine schlechte Nachricht zu übermitteln
hat, erst einmal feststellen, was der Patient schon weiß. Geht der Patient
beispielsweise davon aus, dass seine schwere Krebserkrankung geheilt werden kann
und er wieder gesund wird, muss der Arzt sehr einfühlsam und behutsam mitteilen,
dass keine Heilung mehr möglich ist. Dies kann auch in mehreren Schritten
erfolgen, da sich eine derart schwerwiegende Information oft nicht beim ersten
Mal in voller Tragweite erfassen lässt. Außerdem dienen Folgegespräche dem
Beantworten von Fragen, dem gemeinsamen Planen des weiteren Vorgehens und dem
Eingehen auf Gefühle. Hilfreich kann es sein, den Patienten vor Überbringen der
schlechten Nachricht zu fragen, wie viel er wissen möchte. Einige Patienten
bevorzugen klare Aussagen, andere deuten unter Umständen an, dass sie gar nicht
umfassend informiert werden möchten. Eventuell ahnen sie bereits, dass ihre Lage
ernst ist, und diese Ahnung reicht ihnen aus; ein konkretes Aussprechen der
schlechten Nachricht würden sie als zu direkt und sogar als brutal empfinden.
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Gespräch ankündigen und Termin vereinbaren
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Vor dem eigentlichen Mitteilen der schlechten Neuigkeiten sollte
der Patienten bereits darauf vorbereitet werden, dass man unerfreuliche
Nachrichten hat. Beispielsweise kann man ein Gespräch folgendermaßen ankündigen:
"Ich möchte mit Ihnen gerne ein Gespräch über Ihre Situation führen und Ihnen
erläutern, wie es um Ihre Gesundheit steht. Es sind einige Schwierigkeiten
absehbar, die wir gemeinsam besprechen sollten. Wir sollten dies ganz in Ruhe
tun und daher einen Termin vereinbaren." Auf diese Weise kann sich der Patient
innerlich darauf vorbereiten, dass es eventuell schlechte Nachrichten gibt, und
wird dann im Gespräch nicht überrumpelt. Jedoch sollte man das Übermitteln der
schlechten Nachricht auch nicht hinauszögern, sondern den Patienten informieren,
sobald der entsprechende Befund feststeht.
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Persönliches Gespräch in einem ruhigen Raum ohne Unterbrechungen
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Es versteht sich von selbst, dass das Überbringen schlechter
Nachrichten nicht telefonisch, sondern im Rahmen eines persönlichen Gesprächs
geschieht. Das Gespräch sollte zudem nicht zwischen Tür und Angel stattfinden,
sondern in einem ruhigen Raum mit angenehmer Atmosphäre. Zudem sollte der Arzt
sicherstellen, dass keine anderen Personen mithören und dass während der Dauer
des Gesprächs keine Unterbrechungen stattfinden (beispielsweise durch das
Klingen des Telefons, das Signal des Piepers oder das Öffnen der Tür). Falls der
Patient jedoch die Anwesenheit von Angehörigen wünscht, sind diese in das
Gespräch mit einzubeziehen. Zudem kann es hilfreich sein, ein anderes Mitglieds
des palliativmedizinischen Teams hinzuzuziehen, sofern der Patient damit
einverstanden ist. Dies kann beispielsweise eine Krankenschwester sein, zu der
der Patient ein gutes Verhältnis entwickelt hat und die moralischen Beistand
leistet (oder die Hand des Patienten hält, ihn in den Arm nimmt oder ein
Taschentuch reicht).
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Zuverlässige Informationen
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Die Informationen, die der Patient erhält, sollten akkurat und
zuverlässig sein, sofern dies möglich ist. Beispielsweise kann der Arzt dem
Patienten erklären, dass die meisten Menschen mit einer vergleichbar schweren
Krebserkrankung nur noch wenige Monate zu leben haben, dass man dies für den
einzelnen Patienten aber nie voraussagen kann. Die Aussagen des Arztes sollten
zudem ehrlich sein und mit einer Wortwahl erfolgen, die allgemeinverständlich
ist. Auf eine unnötig direkte und unter Umständen brutale Ausdrucksweise ist
jedoch zu verzichten. Beispielsweise kann man statt des Ausdrucks "tumorbedingte
Knochenzerstörung" die Formulierung "Tumorwachstum in den Knochen" wählen.
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Das Zeigen von Gefühlen zulassen
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Weiterhin wird empfohlen, die Gefühle des Patienten während des
Gesprächs zuzulassen und den Patienten zu ermutigen, diese auszudrücken. Auch
wenn es für den Arzt und die eventuell anderen anwesenden Mitglieder des
palliativmedizinischen Teams unter Umständen unangenehm ist, wenn ein Patient
als Reaktion auf eine schlechte Nachricht weint oder verzweifelt ist, sollte der
Patient seine Gefühle nicht zurückhalten müssen. Das Zulassen der Gefühle ist
häufig bereits ein erster wichtiger Schritt, um sich der schwierigen Situation
zu stellen und im Laufe der Zeit damit umzugehen. Als Reaktion auf heftige
Gefühle eines Patienten kann der Arzt beispielsweise Verständnis äußern, die
Normalität der Gefühle betonen oder den Patienten einfach in den Arm nehmen.
Wichtig ist in dieser Situation auch zu betonen, dass der Patient nicht allein
gelassen wird. Es muss deutlich werden, dass das palliativmedizinische Team den
Patienten betreut und seine Beschwerden lindern wird, auch wenn keine Heilung
der Erkrankung mehr möglich ist. Der Patient darf auf keinen Fall das Gefühl
erhalten, aufgegeben zu werden, weil seine Erkrankung nicht mehr heilbar ist.
Eine teilnahmsvolle Kommunikation lässt sich neben ruhiger Stimme und passender
Wortwahl zudem durch Augenkontakt und freundliche Körpersprache unterstützen. So
sollte man sich beispielsweise nicht hinter einem Schreibtisch verschanzen und
auch nicht die Arme vor dem Körper verschränken. Man wirkt offener und
zugänglicher, wenn man die Arme locker vor oder neben dem Körper hält, sich dem
Gegenüber leicht zuneigt, Blickkontakt hält und keine größeren Gegenstände
zwischen sich und dem Gesprächspartner platziert.
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Möglichkeiten der Therapie verständlich erklären
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Im ersten Gespräch und/oder im Rahmen der folgenden Gespräche sollten Arzt
und Patient dann gemeinsam besprechen, welche medizinischen Möglichkeiten
bestehen und welche davon der Patient wünscht. Dazu ist sicherzustellen, dass
der Patient den Zweck sowie Vor- und Nachteile einzelner Therapiemöglichkeiten
verstanden hat. Beispielsweise kann der Arzt erklären, dass eine Opiatgabe den
Zweck hat, Schmerzen zu lindern, worin gleichzeitig ihr Vorteil besteht.
Mögliche Nachteile sind eine Darmträgheit und Müdigkeit. Auch alle anderen
Teammitglieder, welche in die Betreuung einbezogen sind, sollten über die
besprochenen Therapiemöglichkeiten und den Informationsstand des Patienten
Bescheid wissen.
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Dolmetscher hinzuziehen
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Haben Arzt und Patient verschiedene Muttersprachen, sodass sich
eventuell Verständigungsschwierigkeiten ergeben können, ist ein Dolmetscher
hinzuzuziehen. Der Patient sollte mit der Person des Dolmetschers voll
einverstanden sein, da es ja um sehr persönliche Gesprächsinhalte geht, die
übersetzt werden sollen. Zudem ist es hilfreich, wenn der Arzt den Dolmetscher
im Vorfeld auf die zu erwartenden Schwierigkeiten hinweist. Auch kulturelle,
religiöse und soziale Hintergründe des Patienten können in diesem Zusammenhang
relevant sein, sodass man sich diesbezüglich informieren sollte. Hier kann
häufig ebenfalls der Dolmetscher, der eventuell einen ähnlichen kulturellen,
religiösen und/oder sozialen Hintergrund hat wie der Patient, weiterhelfen.
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Eigene Ängste berücksichtigen
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Als letzter Punkt sollte sich der Nachrichtenübermittler vor "schwierigen Gesprächen"
die eigenen Ängste, Unzulänglichkeiten und Schwierigkeiten in derartigen
Situationen vergegenwärtigen. Auf diese Weise kann er sich bereits im Vorfeld
überlegen, wie er beispielsweise auf einen Tränenausbruch des Patienten
reagieren kann und möchte. Auch ein vorbereitendes Gespräch mit einem erfahrenen
Kollegen stellt eine gute Hilfe dar.
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