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Die Wahl des Urlaubsortes
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Der
Arzt sollte sein "Okay" geben. |
Urlaub ist für die meisten Menschen ein freudiges
Ereignis. Auch für Betroffene ist Urlaub etwas Besonderes. Sobald die Rehabilitation für
eine gewisse Zeit unterbrochen werden darf, sollte ein Betroffener an Urlaub denken. Das
kann er natürlich nicht allein entscheiden. Wichtig ist das Urteil seines Arztes. |
Vorausschauend
planen ist entscheidend. |
Gibt der Arzt die Einwilligung für einen Urlaub, egal von welcher
Dauer, so ist die vorausschauende Planung das wichtigste. Nur so kann der Urlaub
erfolgreich werden. |
Geographische
Lage, behindertengerechtes Wohnen und Möglichkeiten der Behandlung sind wichtige
Kriterien. |
Bei der Wahl des Urlaubsortes ist besonders wichtig. Der Ort
selbst sollte eine Höhenlage von 600 m nicht überschreiten. Vielleicht ist es außerdem
möglich, einen Ort zu wählen, an dem sich eine Rehabilitationsklinik für
Schlaganfallpatienten befindet. So könnte ein Betroffener in einem Hotel oder einer
Pension wohnen und außerdem Behandlungsangebote am Ort wahrnehmen. In einem solchen Fall
ist es sinnvoll, vor der Reise bei der Krankenkasse nach einer möglichen Kostenübernahme
zu fragen. Es gibt viele Urlaubsorte, die, auch wenn sie nicht über eine
Rehabilitationsklinik verfügen, auf die Belange Behinderter Menschen eingerichtet sind.
Auch behindertengerechter Ferienwohnungen, die auch auf Rollstuhlbenutzung eingerichtet
sind, werden immer häufiger. Die Reisebüros geben entsprechende Auskünfte. |
Urlaubsziel
mit dem Arzt besprechen. |
In jedem Fall, egal welcher Urlaubsort gewählt wird, sollte
direkte Sonneneinstrahlung und zu starke Hitze vermieden werden. Ein Betroffener sollte
sich überwiegend im Schatten aufhalten und außerdem immer reichlich Flüssigkeit zu sich
nehmen. Taucht die Frage nach möglichen Impfungen auf, so sollte vor der Buchung der Arzt
befragt werden. Grippe- oder Tetanusimpfungen sind in der Regel unproblematisch. Das ist
aber z.B. nicht bei Impfungen gegen Tropenkrankheiten der Fall. Es ist also besser, wenn
das Reiseziel mit dem Arzt abgesprochen wird. |
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Reisen mit dem Auto
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Selbstfahren
ist sehr risikoreich. |
Ist die Frage nach dem Reiseziel geklärt, so ist die nächste
Frage die des Transportmittels. Ein Auto selbst zu fahren, beinhaltet das nicht geringe
Risiko der Blutdrucksteigerung, insbesondere in Stresssituationen wie dichter Stadtverkehr
und Autobahnfahrten. In keinem Fall kann ein Autofahrer vor plötzlich auftretenden
Notsituationen sicher sein, das ist auch für einen vom Schlaganfall Betroffenen, selbst
wenn er sehr vorsichtig ist, nicht möglich. Darum ist vom Selbstfahren abzuraten. |
Der
Arm sollte richtig liegen. |
Fährt ein Betroffener in einem Auto mit, so sollte er daran
denken, dass er seinen Arm, wenn er noch etwas spastisch ist, vor sich im Blickfeld liegen
haben sollte. Dabei ist ein entsprechenden Tischchen oder ein großes Kissen behilflich. |
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Reisen mit der Bahn
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Bahnfahren
ist meistens die beste Lösung. |
Mit der Bahn ist das Reisen entspannter möglich. Eine
Platzreservierung sollte dafür sorgen, dass dem Betroffenen ein Tisch zur Verfügung
steht, auf den er seinen Arm legen kann. In den Interregio-Zügen gibt es Bistro-Wagen und
größere Abteile, wo dies problemlos möglich ist. Bei der Platzreservierung sollte auch
dafür gesorgt werden, dass der Tisch auf der betroffenen Körperseite zur Verfügung
steht. Ansonsten hilft auch hier ein entsprechendes Kissen. |
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Flugreisen
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Bei
langen Flügen ist die Platzwahl wichtig. |
Wird das Urlaubsziel mit dem Flugzeug erreicht, so sollte ein
Betroffener daran denken, dass bei Überseeflügen insbesondere beim Start und bei der
Landung kritische Druckveränderungen in der Kabine auftreten können. Während des Fluges
treten nur geringe Druckveränderungen auf. Sinnvoll ist eine Platzwahl im Schwerpunkt des
Flugzeuges. Bei längeren Flügen sollte ein Betroffener seinen Körper etwa jede halbe
Stunde 5 x aufrichten, um die Blutzirkulation zu fördern. Die Ablage des Armes im
Sehbereich ist auch hier wichtig. |
Wer
zu viel Angst hat, sollte lieber nicht fliegen. |
Wer schon vor der Erkrankung Angst vor dem Fliegen hatte, sollte
lieber ein anderes Beförderungsmittel suchen. Angstgefühle bei gleichzeitigen
Druckveränderungen in der Kabine beim Start und bei der Landung können den Blutdruck
über ein kritisches Maß steigern und die Gefahr einer verschleppten Embolie oder einer
Blutung erhöhen. Das gleiche gilt für Turbulenzen während des Fluges. |
Erkundigen
Sie sich vor der Buchung nach den geltenden Regeln für Begleitpersonen. |
Manche Fluggesellschaften erlauben das Fliegen von Behinderten nur
in Begleitung einer gesunden Person. Vor der Buchung sollte sich ein Betroffener nach
einer entsprechenden Regelung erkundigen. Das gilt auch für die Kostenübernahme, wenn
eine Begleitperson von der Gesellschaft gestellt wird. Hier sind unterschiedliche
Regelungen in Kraft. Auskunft sollte auch bei der Krankenkasse eingeholt werden. |
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Weitere Infos
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Links zum Thema "Reise und Gesundheit"
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Bei folgenden Adressen können Informationen eingeholt werden:
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