Chronische Schmerzen

 

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Deutscher Schmerzkongress2000
25. - 29. Oktober 2000, Hamburg

Pressemitteilung Der Schmerz, immer noch ein vernachlässigtes Gebiet der Medizin?

Prof. Dr. Manfred Zimmermann, Universität Heidelberg

 

Highlights der schmerztherapeutischen Versorgung. Seit 1975, dem Gründungsjahr der DGSS, hat sich in der Schmerzforschung und der schmerztherapeutischen Versorgung unglaublich viel geändert - einige Highlights seien genannt:
  • Eröffnung des Schmerzzentrums Mainz (1981)
  • Einführung von retardiertem Morphin (1993)
  • Forschungsschwerpunkt „Schmerz" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1985) und der Bundesregierung (1987)
  • Konzept der Schmerzchronifizierung als (Fehl-)Leistung des Nervensystems (1990)
  • 1. Ausgabe des Schmerztherapieführers (1985) als Informationsquelle über schmerztherapeutische Einrichtungen, laufend fortgeschrieben (bis 1996)
  • Leitlinie der WHO zur Behandlung von Tumorschmerzen in deutscher Sprache veröffentlicht (1988)
  • Therapie chronischer Schmerzen im Gegenstandskatalog des Medizinstudiums (1991) und in der ärztlichen Prüfung (1993)
  • Recht auf Schmerzbehandlung, Veröffentlichung durch Bundesrichter Klaus Kutzer (1991)
  • Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes, erstmalig mit deutlichen Verbesserungen bei der Verschreibung von Morphin (1993)
  • Schmerztherapie-Vereinbarung zur Honorierung von Leistungen für chronisch Schmerzkranke (1994)
  • Ärztliche Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie" (1996)
  • Schmerzkonzeption der Landesregierung Baden-Württemberg zur Strukturierung der schmerztherapeutischen Versorgung (1999)

 

Die praktische Versorgung der Betroffenen hängt hinter den Einsichten zurück. Die Liste wichtiger Ereignisse der letzten Jahre liest sich eindrucksvoll. Obwohl diese Entwicklungen auch einen Bewusstseinswandel für den Stellenwert des Schmerzes im Gesundheitssystem reflektieren, konnte die praktische Versorgung von Betroffenen mit chronischen Schmerzen mit den grundsätzlichen Einsichten nicht Schritt halten. In Deutschland gibt es nach wie vor mindestens 5 Mio. Patienten mit schweren Dauerschmerzen, deren Patientenkarriere sich größtenteils fortentwickelt oder die sich resigniert in einen Zustand der Hilflosigkeit zurückziehen. Unter den wenigen „harten Daten" lassen die Zahlen über die Verordnung von verschreibungspflichtigen Analgetika den Schluß zu, dass nur ein Bruchteil der Schmerzpatienten angemessen mit Schmerzmedikamenten versorgt wird. Z.B. lag bei Tumorpatienten mit "BtM-pflichtigen" Schmerzen die Versorgungsquote 1997 erst bei 20%.

 

Wie läßt sich die schmerztherapeutische Versorgung zukünftig verbessern? Das A und 0 ist die Ausbildung der Ärzte, und zwar aller Ärzte.
  • Thematisierung des Schmerzes in der universitären Lehre und Forschung. Die in Vorbereitung befindliche Approbationsordnung sieht einen integrierten Unterricht im Medizinstudium vor: die Algesiologie erfüllt in idealer Weise den Anspruch eines integrationsfördernden Fachs.
  • Schaffung eines Weiterbildungskanons zur Schmerztherapie für alle Ärzte, gefördert und gefordert durch die Ärztekammern. Die Weiterbildungsinhalte müssen praktische Tätigkeiten und theoretische Kurse umfassen. Dies entspricht dem Beschluss des Deutschen Ärztetags von 1996, dass alle Facharztausbildungen auch ein Curriculum zur (gebietsspezifischen) Schmerztherapie vorsehen.
  • Strukturierung des interdisziplinär kooperierenden Bereichs der schmerztherapeutischen Tätigkeit, der besonders zur Abwehr von Chronifizierungsverläufen erforderlich ist: Wann muß ein Schmerzpatient an einen Schmerztherapeuten oder stationär in eine schmerztherapeutische Einrichtung überwiesen werden?
  • Der interdisziplinäre Bereich muss auch die anderen schmerzrelevanten Gesundheitsberufe einbeziehen, v.a. Psychologen, Physiotherapeuten und Pflegeberufe. Ärzte und Nichtärzte sollten gemeinsame Ausbildungseinheiten absolvieren.
  • Erarbeitung und Weiterentwicklung von praktischen Leitlinien für Diagnostik, Therapie, Prävention und Rehabilitation besonders bei chronischen Schmerzen.
  • Einführung schmerzspezifischer Begriffe in den lCD und in die ärztlichen Gebührenordnungen.
  • Einführung einer standardisierten Schmerzdokumentation für jeden Arzt.
  • Konsequente und uneingeschränkte Anpassung des Betäubungsmittelrechts an die Bedürfnisse von Schmerzpatienten und ihren Ärzten.
  • Abbau von Vorurteilen und ‘Mythen" bei der Schmerztherapie.

 

Algesiologie gehört an die Universitäten Die Etablierung einer fächerverbindenden und forschungsintensiven Algesiologie an den Universitäten haben eine Schlüsselfunktion bei der Erreichung der o.g. Ziele, denn ein neues Gebiet der Medizin wird nur ernst genommen, wenn es im akademischen Bereich präsent ist. Dazu gehört die Einrichtung von Instituten und Professorenstellen, die expressis verbis „für Schmerzforschung" ausgewiesen sind.

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