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Phytopharmaka: Was ist die Kommission E
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Die Kommission ist eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes
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Die Kommission E ist eine selbständige wissenschaftliche Kommission des
ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA), das heutige Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM). In den Jahren von 1980 bis 1994 bestand die Aufgabe der
Kommission E darin, wissenschaftliches und erfahrungsheilkundliches Material zu
erwünschten und unerwünschten Wirkungen pflanzlicher Drogen zusammenzutragen,
auszuarbeiten und zu bewerten. Daraus entstanden die bis heute gültigen Monographien, die
als Grundlage für die Neuzulassung und Nachzulassung pflanzlicher Arzneimittel gelten. |
Die Mitglieder wechseln alle 3 Jahre
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Die Mitglieder der Kommission E sind Sachverständige mit besonderen
Kenntnissen der wissenschaftlichen und/oder praktischen Phytotherapie. Die Kommission ist
interdisziplinär zusammengesetzt und enthält Experten für Toxikologie, experimentelle
Pharmakologie, Biometrie, pharmazeutische Biologie sowie Ärzte und Heilpraktiker, die
Phytopharmaka praktisch einsetzen. Die Mitglieder der Kommission E werden alle 3 Jahre neu
berufen.
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