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Festbetragsaufzahlung für Arzneimittel

 

Die Kasse bezahlt den Festbetrag

Für ein vom Arzt verordnetes Medikament übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur bis zu Höhe des für diesen Wirkstoff vereinbarten Festbetrages. Liegen die Kosten für das verordnete Medikament höher, als dieser Festbetrag, so muss der Differenzbetrag vom Patienten bezahlt werden.

 

Differenzbetrag

Den Differenzbetrag, der auch Festbetragsaufzahlung genannt wird, muss der Patient auch dann bezahlen, wenn er eigentlich von der Zuzahlung befreit ist. In diesem Fall muss aber der Arzt den Patienten vorher darüber informieren, dass er ihm ein solches Medikament verschrieben hat.

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