Schädigung des ungeborenen Kindes vorbeugen
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Mädchen sollten sich spätestens zwischen dem 11. und 16. Lebensjahr
gegen Röteln impfen lassen, falls sie bis dahin noch nicht geimpft worden sind. Damit
wird einer möglichen Erkrankung während einer späteren Schwangerschaft mit schweren
Schäden des Ungeborenen (Rötelnembryopathie) vorgebeugt. Wer eine Schwangerschaft plant,
sollte vorher den Impfstatus überprüfen lassen. |