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Impfempfehlung und Impfaufklärung

Impfempfehlungen werden laufend überwacht

Impfempfehlungen werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut in Berlin veröffentlicht. Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Eine Überarbeitung der Impfempfehlungen durch diese Institution, der eine Reihe von kompetenten Wissenschaftlern angehören, findet fortlaufend statt. Die Gesundheitsbehörden der Bundesländer stützen sich bei ihren Empfehlungen der Standardimpfungen auf die STIKO. Infolge dessen tritt der Staat bei auftretenden Impfschäden nach empfohlenen Impfungen in Haftung.

 

Während in früheren Jahren in Deutschland für die Pockenschutzimpfung Impfpflicht bestand, gibt es heute keine Pflichtimpfungen mehr.

 

Der Arzt muss gründlich aufklären

Vor der Impfung kommt dem Arzt die Pflicht zu, über die Impfung und alle ihre Risiken, auch wenn sie selten sind, aufzuklären. Kommt er dieser Pflicht nicht nach oder begeht er einen anderen schwerwiegenden Fehler bei der Impfung, so haftet er bei einem eventuellen Schaden. Die Aufklärung darf dabei per Merkblatt erfolgen. Im Rahmen der Grundimmunisierung ist bei einer zweiten Immunisierung mit demselben Impfstoff keine erneute Aufklärung erforderlich.

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