|
Die Veröffentlichung hier im Internet erfolgt mit freundlicher Genehmigung durch den Verlag Eckardt, Berlin, der diese Texte auch als
Supplement zu "Klinik & Forschung" herausgibt.. H. Eckardt Verlag,
Grossgörschenstr. 5, D-10827 Berlin, Germany.
Siehe auch den MedizInfo-Bereich "Hygienemanagement"
Hygienemanagement - eine Aufgabe für alle
C. Binkhoff, Peißenberg
Hygiene im Krankenhaus
Nach wie vor haben nosokomiale Infektionen eine erhebliche
gesundheitspolitische Bedeutung; so wird die Anzahl der davon betroffenen Patienten in
Deutschland pro Jahr mit ungefähr 940000 beziffert [1]. Zusätzlich berücksichtigt
werden muß hierbei, daß eine nosokomiale Infektion zu einer Verlängerung der
Krankenhausverweildauer von ca. 10 Tagen führt [2] und in der Bundesrepublik Deutschland
(alte Länder) jährlich ca. 40000 Todesfälle als direkte oder indirekte Folge von
Krankenhausinfektionen zu verzeichnen sind [3]. Dies sind mehr Todesfälle als durch
Unfälle im Straßenverkehr entstehen. Ein Drittel dieser Infektionen gilt unter Experten
als vermeidbar [3].
Die vielfältigen Aspekte der Krankenhaushygiene lassen kaum einen
Krankenhausbereich unberücksichtigt. Insofern kann gelebte und praktizierte
Krankenhaushygiene keine Aufgabe für Einzelkämpfer sein. Die Umsetzung muß in enger
Zusammenarbeit und Abstimmung mit den betroffenen Krankenhausbereichen erfolgen. Unter
diesen Aspekten kann Krankenhaushygiene nur als eine von allen Berufsgruppen des
Krankenhauses erbrachte Gemeinschaftsleistung angesehen werden.
Neben RKI-Richtlinien, Krankenhaushygiene-Verordnungen der Länder,
Normen und Unfallverhütungsvorschriften bieten auch Sachverständigengutachten in der
Rechtsprechung Hinweise zu den Sorgfaltspflichten des Hygienebereiches. Hygiene muß - wie
die Beachtung der persönlichen Sorgfaltspflichten bei jeder Leistungserbringung - als
individuelle arbeitsplatzbezogene Aufgabe verstanden und praktiziert werden. Nur so ist
eine Verbesserung des Hygienestandards zu erzielen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings das Bewußtsein der
Krankenhausleitung, der Hygiene im gesamten Krankenhaus ihren notwendigen Stellenwert
einzuräumen und den Mitarbeitern/innen dies glaubhaft und vorbildlich zu verdeutlichen.
Im Vordergrund steht dabei sicherlich das Interesse des Patienten. Die
Ursache für seinen Krankenhausaufenthalt soll durch die Berücksichtigung hygienischer
Maßnahmen nicht unnötig verlängert oder mit zusätzlichen Komplikationen belastet
werden.
Natürlich besteht auch ein Eigeninteresse von Krankenhausträger,
Ärzten und Pflegepersonal an der Einhaltung hygienischer Maßnahmen im Krankenhausalltag.
Für den Krankenhausträger stehen die wirtschaftlichen Aspekte im
Vordergrund. Durch mangelnde Hygiene entstandene Komplikationen erschweren und verlängern
die Behandlung und führen somit zu unnötigen zusätzlichen Kosten. Ein Aspekt, der mit
zunehmender Infragestellung der Gesundheitskosten seitens des Gesetzgebers jetzt und in
Zukunft an Bedeutung steigen wird.
Juristische Konsequenzen, die sich aus den Ergebnissen einer
mangelhaften Berücksichtigung hygienischer Erfordernisse einstellen, werden zunehmend
bedeutender für Ärzte und Pflegepersonal. Durch die Beachtung allgemein gültiger
Richtlinien, Gesetze und hygienerelevanter Qualitätsstandards in der Medizin können
diese Haftungsrisiken erheblich vermindert werden.
Als richtungsweisend ist in diesem Zusammenhang der Entwurf zur
Krankenhaushygieneverordnung des Saarländischen Krankenhausgesetzes anzuerkennen. Hier
wird die Grundpflicht jeder einzelnen Person eingefordert, in ihrem Tätigkeitsbereich die
Einhaltung der Grundsätze der Hygiene zu achten.
Lübecker Workshop
Der Lübecker Workshop zum Thema Hygiene anläßlich des 2. Symposiums
Qualitätsmanagement der Medizinischen Universität vom 14.12.1996 hat die Zielsetzung,
den unterschiedlichen Stellenwert der Krankenhaushygiene durch die einzelnen
Krankenhausberufsgruppen - Verwaltungsleiter, Ärzte und Pflegepersonal - zu
verdeutlichen.
Anhand der Ergebnisse wird aufgezeigt, wie die unterschiedlichen
Gesichtspunkte zu einer gemeinsamen, von allen Berufsgruppen getragenen ganzheitlichen
Krankenhaushygiene zusammengefaßt und umgesetzt werden können.
Literatur
[1] Zastrow KD: Bundesgesundheitsblatt 35, Heft 9 (1992) 470
[2] Entwurf einer Verordnung über Verhütung, Erkennung und Bekämpfung
von Krankenhausinfektionen (Krankenhaushygiene-Verordnung - KHygV), Saarland (Stand: 6.
August 1992)
[3] Zastrow KD, Schöneberg I: Die nosokomiale Infektion als
Todesursache. Gesundheitswesen 56 (1994) 122 - 125
[4] Möllenhoff H: Krh.Hyg. + Inf.verh. 17, Heft 5 (1995) 140
[5] Schneider A: Hyg.Med. 19, Number 9 (1994), 487
Autorenkontakt:
Carola Binkhoff, CeBe Hygienemanagement, Feldstraße 10, 82380
Peißenberg
|