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Ratgeber Krankenversicherung Krank im Ausland? - Krankenschein aus dem Internet
Jetzt hat die Skisaison Ihren Höhepunkt erreicht - Tausende begeisterter Skifahrer zieht
in die Skiregionen in Österreich, der Schweiz oder Frankreich.
Sie freuen sich über Bewegung in freier Natur, das Abenteuer einer rasanten Abfahrt oder
das entspannte Gleiten durch einen verschneiten Winterwald. Ungenügende Vorbereitung,
schlechte Ausrüstung oder Selbstüberschätzung lassen das Vergnügen jedoch immer
häufiger mit einem Unfall enden. Vermeidbar sind in einem solchen Fall aber finanzielle
Sorgen, wenn man sich vor Reiseantritt umfassend informiert.
Im Ausland bietet beispielsweise die BARMER auch einen Versicherungsschutz an, und zwar in
allen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums sowie in Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht. In den meisten Abkommensstaaten ist die ärztliche
Behandlung über den Auslandskrankenschein kostenlos, in einigen hingegen muß sie
zunächst vorfinaziert werden. Die BARMER hält für jedes Urlaubsland ein Merkblatt
bereit, das kostenlso von den Versicherten angefordert werden kann. Besonders Eilige
können den Auslands-Krankenschein auch unter www.barmer.de selbst aus dem Internet
ausdrucken.
"Um ein finanzielles Risiko zu vermeiden, empfehlen wir sich durch eine private
Auslandsversicherung abzusichern", informiert Fred Nagengast, Landesgeschäftsführer
der BARMER in Bayern, den Redaktionsdienst. Sie wird preiswert von Automobilclubs,
Reiseveranstaltern und privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Dies ist schon deshalb
wichtig, weil ein im Ausland erkrankter Urlauber nach geltendem Recht nicht auf Kosten der
deutschen Krankenkasse oder mit deren finanzieller Beteiligung zurückgeholt werden darf.
Bei einem Unfall wie in Ländern, mit denen kein Abkommen besteht, wie z.B. den USA,
können die Kassen bei einem Urlaubsaufenthalt grundsätzlich keine Leistungen zur
Verfügung stellen. Auch hier ist die Absicherung durch eine private
Auslandskrankenversicherung sinnvoll: Jede BARMER-Geschäftsstelle berät gern über den
Krankenversicherungschutz im jeweiligen Urlaubsland.
Stand: 30.Januar 1999 (c)Redaktionsdienst
Text: LGS Bayern BARMER Pressestelle, Stefani Meyer-Mricevic
Bilder 4040 sämtliche: Kerstin Müller, Redaktionsdienst
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