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7002 Ratgeber für Führungskräfte im Gesundheitswesen
Wieviel Werbung ist für Ärzte erlaubt? TEIL 2: Ärzte im Internet und im Telefonbuch 1999/2000

Ratgeber für Führungskräfte im Gesundheitswesen
Wieviel Werbung ist für Ärzte erlaubt?

TEIL 2: Ärzte im Internet und im Telefonbuch 1999/2000

zum Thema internationale Patienten siehe auch 7001.

Welcher Eintrag ist im Telefonbuch drin? Darf es auch ein bischen mehr sein? Wieviel dürfen Ärzte werben, besser gesagt, informieren? Die augenblicklichen Eintragungsformen in den Telefonbüchern, also zum Beispiel auch im Branchen-Telefonbuch Gelbe Seiten, erlauben folgende Daten, allerdings nur in den jeweiligen Ortsnetzen (keine außerbezirklichen Einträge gestattet bis auf besondere Ausnahmen):

Name und Anschrift können erweitert werden mit Service-Informationen wie Zusatzbezeichnungen, Sprechzeiten, Verkehrshinweis, Telefax, Email, Mobiltelefon etc.
Es gelten die Eintragungsvorschriften für Kammerberufe.
Versalschrift oder gestalterische Elemente sind z.Z. nicht erlaubt.

Eintragungsrichtlinien für Ärzte im Internet, folgende Daten dürfen veröffentlicht werden: Name, Arztbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer, Fax, Sprechstundenzeiten, medizinisch anerkannte Grade (andere Grade in Verbindung mit Fakultätsbezeichnung), ärztliche Titel, Gemeinschaftspraxis, Partnerschaft, Privatwohnung, e-mail, Internet-Adresse, Zulassung bei Krankenkassen, Durchgangsarzt, Belegarzt, ggf. Name des Krankenhauses*, Ambulante Operationen*, Praxisklinik*, ggf. Professor; die mit * gekennzeichneten Informationen dürfen nur geführt werden, wenn die in der Berufsordnung genannten Voraussetzungen vorliegen!

Selbstverständlich darf keine vergleichende Werbung stattfinden.
Auch die Auswahl von Bildmaterial unterliegt engen Richtlinien!

Hinsichtlich einer Internetpräsenz empfiehlt es sich im Zweifelsfall, sich bei den zuständigen Kammern zu informieren. Hinsichtlich der Einträge in amtlichen Telefonbüchern sollten die jeweils zuständigen Verlage kontaktiert werden: Hier sind genaue Informationen über zulässige Eintragungsmöglichkeiten für sämtliche Kammerberufe bekannt.

Stand: 9.Februar 1999
(C) Redaktionsdienst

Redaktionsdienst, Postfach 25 04 51, D-90129 Nürnberg
Tel. 0911-5988916
Fax. 0911-5988917

Mehr Infos zum Thema Marketing im Gesundheitswesenfinden Sie bei

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