Artikel-Download-Konditionen
Konditionen für Download

1. Der Redaktionsdienst bietet im Infotainment-Bereich die Ressorts "Gesundheit, Natur, Kultur und Reise&Medizin" im Rahmen von Standard-Themenplänen sowie Volltextversionen mit Bildmaterialien zum sofortigen Download via Internet dem Besteller zur Veröffentlichung in Printmedien an.

2. Bestellte Beiträge aus den Downloads können auflagenunabhängig veröffentlicht werden, jedoch nur einmalig pro Titel bzw. Ausgaben-Nummer/ Jahrgang.

3. Bestellte Beiträge werden unter Angabe der jeweiligen Edition laut mail-order im Archiv übernommen im Volltextversion abgelegt.

4. Bei Mißlingen des Downloads können Beiträge sofort telefonisch nachbestellt werden; auf Anfrage können desweiteren weitere Text- und Bildmaterialien angefertigt sowie sofort übersandt werden. Anschrift:

Impressum

  • Postanschrift: Neu!
    Redaktionsdienst-Magazin
    Postfach 25 04 51
    D-90129 Nuremberg
    Germany
  • Tel: 0 (049) 911 59 88 916
  • Fax: 0 (049) 911 59 88 917
  • Mobil:0 (049) 171-2736290

    Herr Fraedrich, Redaktionsdienst
  • Email:fraedrich.redaktionsdienst@t-online.de

5. Honorare werden im vollen Umfang sogleich nach dem Download bzw. nach der Bestellung fällig. Alle angebotenen Materialien werden zum Seitenpreis DIN A4 für 135,--DM zuzüglich der Mehrwertsteuer, Bilder unabhängig ob 4c oder s/w für 75,-DM zuzüglich Mehrwertsteuer verkauft. Dem Abnehmer geht gesondert eine Rechnungsbescheinigung mit Ausweisung der Mehrwertsteuer als Vorlage beim Finanzamt zu.

6. Der Redaktionsdienst behält sich das Recht vor, Angebote für Editionen zurückzuziehen, die den Charakter oder Philosophie einer Veröffentlichung im Gesundheitswesen verfehlen oder sittenwidrig sind.

7. Gemäß Paragraph 25 Verlagsgesetz ist der Besteller verpflichtet, nach jeder Veröffentlichung ein Belegexemplar kostenlos an den Redaktionsdienst auszuliefern:

Postanschrift: Neu!
Redaktionsdienst
Steinplattenweg 77
D-90491 Nürnberg
Germany

8. Gelieferte Materialien über Kurier oder per Post, insbesondere Farbbilder oder Dias, bleiben stets Eigentum laut Lieferschein. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem Lieferschein oder Email-Fomular angegebenen Nutzungsrechte überlassen.

9. Alle gelieferten Beiträge dürfen mangels ausdrücklicher, schriftlicher oder anderer Vereinbarung nur redaktionell für angegebene Printmedien verwendet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Besteller ist dieser im Innenverhältnis allein etwaigen Dritten schadenersatzpflichtig. Hyperlinks als Querverweise von anderen Online-Angebote sind zulässig.

10. Ausgelieferte Beiträge dürfen im Sinne des §14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. E darf auch nicht in der Tendenz entfremdet oder verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

11. Ein Urhebervermerk im Sinne des Paragraph 13UhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag entnehmen läßt. Sammelnachweise reichen nicht aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers entnehmen läßt. Zitierweise: Redaktionsdienst gesundheit-online; Name des Autors; Quellenangaben.

12. Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Rechts, insbesondere des Urheberrechts der Bundesrepublik Deutschland.

13. Unterbleibt die Namensnennung nach §13UrhG oder verstößt der Besteller gegen §14UrhG, so besteht Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Dies gilt ebenfalls für Punkt 9.

14. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg.

15. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung von teilen eines Unternehmens geschieht (siehe ß34Bas.3UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß §34Abs.4UrhG anzusehen.

16. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die jeweils geltenden Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing bzw. der Mittelstandsgesellschaft Freie Journalisten anzuwenden.


 

 


 


MedizInfo® ©1999


MedizInfo®Homepage
zur Startseite

zur Übersicht
des Unterthemas
zur Übersicht
des Oberthemas