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Scharlach |
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Kinderkrankheiten bei
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Kurzinfo:
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Scharlach |
Symptome |
Bakterieninfektion.
Fieber, Kopf- und Halsschmerzen, Erbrechen, Rötungen an den Innenseiten der Oberschenkel,
Schluckbeschwerden wegen Mandelentzündung (Tonsillitis) oder Halsentzündung
(Pharyngitis), erst weiß belegte, dann himbeerrote Zunge, rötliche Ausschläge in
Leisten und in den Armbeugen, die sich über den ganzen Körper ausbreiten. Schwere
Verläufe können lebensbedrohend sein. Komplikationen bei Erwachsenen häufiger:
Mittelohr-, Nieren- und Herzmuskelentzündung
oder rheumatisches Fieber. |
Inkubations-
zeit |
2
- 4 Tage |
Ansteckungs-
gefahr |
Mit den ersten Symptomen bis 2 Tage nach Beginn der
Behandlung mit Penicillin. |
Immunität |
Keine
klare Aussage möglich. |
Vorbeugung |
keine |
Therapie |
Antibiotika über 10 Tage, häufig Penicillin. Bei
Penicillinallergie ist Erythromycin sinnvoll. Es besteht Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. |
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Scharlach
ist eine typische Kinderkrankheit. |
Scharlach
oder Scarlatina ist eine ansteckende bakterielle Erkrankung des Kindesalters. Obwohl es
sich um eine typische Kinderkrankheit handelt, können sich auch Erwachsene mit Scharlach
infizieren. Sie wird verursacht durch eine Infektion mit Streptokokken-Bakterien, die ein
Toxin produzieren. Durch dieses Gift kommt es zur Bildung von Antikörpern. |
Die
Beschwerden geben ein deutliches Bild. |
Nach
der Ansteckung, die häufig in der Schule, oder im Kindergarten erfolgt, besteht eine
Inkubationszeit von 2-4 Tagen. Sie erfolgt durch Tröpfcheninfektion oder durch infizierte
Gegenstände. Danach können folgende Symptome auftreten:
- Fieber,
- Kopf- und Halsschmerzen,
- Erbrechen,
- Rötungen an den Innenseiten der Oberschenkel,
- Schluckbeschwerden wegen
- Mandelentzündung (Tonsillitis) oder
- Halsentzündung (Pharyngitis),
- erst weiß belegte, dann himbeerrote Zunge,
- rötliche Ausschläge in Leisten und in den Armbeugen, die
sich über den ganzen Körper ausbreiten.
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Wichtiger
Hinweis: Der Mundbereich ist nicht gerötet. |
Die
Rötungen bestehen aus stecknadelgroßen Papeln, die infolge ihrer dichten Anordnung, der
Haut einen samtartigen Charakter geben. Die Mund- und Kinngegend wird jedoch
charakteristischerweise von den Rötungen verschont. Die Ausprägung und Verteilung der
Rötungen sind von den körpereigenen Abwehrkräften des betroffenen Kindes (oder
Erwachsenen) abhängig. |
Schwere
Verläufe sind selten. |
In
manchen Fällen kann Scharlach einen schweren Verlauf annehmen. Das von den Bakterien
produziertes Gift kann zu Schläfrigkeit, Fieber über 41°C, Krämpfen, Kreislaufkollaps
und sogar zum Tod führen. |
Komplikationen
sind auch noch nach Wochen möglich. |
Wie
bei allen Erkrankungen, die durch Streptokokken-Bakterien verursacht werden, können
wenige Wochen nach dem Scharlach Komplikationen eintreten. Zu ihnen gehören Mittelohr-,
Nieren- und Herzmuskelentzündung oder rheumatisches Fieber auftreten. |
Penicillin
wirkt am besten. |
Zur
sicheren Diagnose braucht der Arzt ein Blutbild und einen Abstrich der Rachenschleimhaut.
Therapeutisch werden Antibiotika über 10 Tage verabreicht, wobei Penicillin sehr gut
wirksam ist. Bei Penicillinallergie ist Erythromycin sinnvoll. Die Rötung und das Fieber
verschwinden nach einigen Tagen. Danach kommt es zu einer großflächigen Abschälung der
Haut an Händen, Füßen.
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Meldepflicht besteht nur in einigen Bundesländern |
Zur Meldepflicht bei
Scharlach schreibt das Robert-Koch-Istitut: "Gemäß
IfSG (Infektionsschutzgesetz)
besteht keine bundesweite Meldepflicht. In einigen
Bundesländern Deutschlands (Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen) ist gegenwärtig die Erkrankung an Scharlach
meldepflichtig.
Für die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen (definiert im
§ 33 des IfSG) besteht gemäß § 34 (6) IfSG die Pflicht,
das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das zur
Kenntnis gelangte Auftreten bestimmter Infektionen und
Erkrankungen, bei denen die Gefahr der Weiterverbreitung
besteht, zu benachrichtigen und dazu krankheits- und
personenbezogene Angaben zu machen. Dies betrifft nach
§ 34 (1) IfSG auch
Impetigo contagiosa sowie Scharlach oder sonstige
Streptococcus-pyogenes-Infektionen.
Die nach § 6 (1) 5 b IfSG bestehende allgemeine
Meldepflicht im Falle des Auftretens von zwei oder mehr
gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer
Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird“,
dürfte dagegen auf
Streptococcus-pyogenes-Infektionen und Scharlach
in der Regel nicht zutreffen, weil bei diesen
Krankheiten eine gleichzeitig geforderte „schwerwiegende
Gefahr für die Allgemeinheit“ nicht gegeben ist.
Allerdings sind gehäuft auftretende
nosokomiale (im
Krankenhaus auftretende) Streptokokken-Infektionen nach § 6 (3) IfSG unverzüglich als Ausbruch an das
zuständige Gesundheitsamt zu melden." Top |
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