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Die Hepatitis D wird durch das Hepatitis-D-Virusoid übertragen. Virusoide
oder Satellitenviren sind DNA- oder RNA-Moleküle, die sich nur vermehren können, wenn
dieselbe Zelle gleichzeitig noch von einem zweiten Virus befallen ist, dessen Hilfe sie in
Anspruch nehmen können. |
Hepatitis D kommt nur zusammen mit Hepatitis B vor
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Aus diesem Grund besteht die Besonderheit einer Hepatitis-D-Infektion
darin, dass sich ein Mensch nur dann mit dem Erreger infizieren kann, wenn er sich
zeitgleich mit einer Hepatitis B infiziert oder bereits
daran erkrankt ist. Das Hepatitis-D-Virusoids ist unfähig, bei seiner Vermehrung eigene
Hüllen für die neu entstandenen Virusoide zu bilden. Es ist darauf angewiesen, die
Hüllen des Hepatitis-B-Virus zu nutzen. |
Häufig chronische Verläufe mit ausgeprägten Beschwerden
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Bei einer zeitgleichen Infektion mit dem Hepatitis-D-Virusoid und dem
Hepatitis-B-Virus kommt es bei 5 bis 10 Prozent der Betroffenen zu einem chronischen
Verlauf der Hepatitis D. Besteht bei der Infektion mit dem Hepatitis-D-Virusoid bereits
eine Hepatitis B, so entwickelt sich ein chronischer Verlauf der Hepatitis D bei mehr als
90 Prozent der Betroffenen. In diesen Fällen wirkt sich die parallel auftretende
Hepatitis D negativ auf die bereits bestehende Hepatitis B aus: Die chronische Hepatitis B
schreitet rasch voran, und die Betroffenen entwickeln deutliche Beschwerden (vgl. Chronischer Verlauf der Hepatitis B) bis
hin zur Entstehung einer Leberzirrhose. |
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Etwa 5 Prozent aller Patienten mit chronischer Hepatitis B sind auch von
einer Hepatitis D betroffen, in Deutschland insbesondere Patienten aus Mittelmeerländern
und Drogenabhängige. |
Das Virus wird beim Sex und durch Blut übertragen
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Die Übertragung des Hepatitis-D-Virusoids erfolgt ebenso wie die
Übertragung des Hepatitis-B-Virus durch Geschlechtsverkehr, das Benutzen infizierter
Injektionsnadeln, die Übertragung verunreinigter Blutkonserven sowie durch
Nadelstichverletzungen bei medizinischem Personal. Auch die Übertragung durch
verunreinigte (mehrmals verwendete) Tätowier- und Akupunkturnadeln ist möglich. |
Es besteht Meldepflicht
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Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung)
beträgt 30 bis 180 Tage. Hepatitis D ist eine nach dem Infektionsschutzgesetz
meldepflichtige Erkrankung. Bei Verdacht auf eine Hepatitis D, sicher diagnostizierter
Erkrankung und bei Tod durch Hepatitis D muss der Arzt dies an das Gesundheitsamt melden.
Zudem muss ein Labor, welches bei der Blutuntersuchung eines Patienten eine akute
Infektion feststellt, dies ebenfalls an das Gesundheitsamt melden. |