HNO - Erkrankungen der Ohren

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Toxische Innenohrschädigung

Hören und Gleichgewicht können gestört sein

Unter einer toxischen Innenohrschädigung versteht man eine Schädigung des Innenohrs, die auf die Einwirkung giftiger (toxischer) Substanzen zurückzuführen ist. Dabei können sowohl die für das Hören wichtige Schnecke als auch das Gleichgewichtsorgan betroffen sein (vgl. Anatomie des Ohr).

 

Giftige Substanzen

Die Liste der für das Ohr schädlichen Substanzen ist lang. Sie umfasst unter anderem:

  • Medikamente:
    • Antibiotika (zur Bekämpfung bakterieller Infektionen) aus der Gruppe der Aminoglykoside (ohrschädigende Wirkstoffe: Streptomycin, Gentamycin, Tobramycin, Netilmicin, Amikacin; diese schädigen direkt die Haarzellen im Innenohr)
    • Diuretika zur Steigerung der Wasserausscheidung, zum Beispiel bei Bluthochdruck oder Nierenfunktionseinschränkungen (ohrschädigende Wirkstoffe: Furosemid, Etacrynsäure)
    • Chemotherapeutika zur Hemmung des Tumorwachstums bei Krebserkrankungen (ohrschädigende Wirkstoffe: Cisplatin, Cyclophosphamid; Cisplatin schädigt direkt die Haarzellen im Innenohr)
    • Chinin zur Therapie der Malaria
    • Azetylsalizylsäure zur Behandlung von unter anderem Erkältungssymptomen und Kopfschmerzen
  • gewerbliche Stoffe:
    • Lösungsmittel (Aminobenzole, Nitrobenzolverbindungen)
    • Schwermetallverbindungen (Blei, Quecksilber, Arsen)
    • Flourverbindungen
    • Schwefel- und Tetrachlorkohlenstoffe
    • organische Phosphatverbindungen
    • Kohlenmonoxid
  • Sucht- und Genussmittel:
    • Alkohol
    • Heroin
    • Tabak
    • Kokain

 

Beschwerden

Eine toxische Innenohrschädigung macht sich in der Regel durch beiderseitig gleichermaßen ausgeprägte Hörstörungen und Ohrgeräusche bemerkbar, außerdem durch Gleichgewichtsstörungen. Die Beschwerden können unterschiedlich stark ausgeprägt sein, je nach der Dosis der giftigen Substanz und der individuellen Empfindlichkeit. Die Symptome können auch nach Vermeidung der schädigenden Substanz bestehen bleiben. Sie können sich aber auch wieder zurückbilden, beispielsweise bei Schädigungen durch das Diuretikum Furosemid, das Malariamittel Chinin oder das Erkältungs- und Kopfschmerzmittel Azetylsalizylsäure.

 

Die Funktion der Nieren sollte geprüft werden

Bei der Gabe von Antibiotika aus der Gruppe der Aminoglykoside ist insbesondere auf die Nierenfunktion des Patienten zu achten. Bei einer Einschränkung der Nierenfunktion, beispielsweise bei einer durch eine Zuckerkrankheit bedingten Nierenschädigung, werden Aminoglykosidantibiotika nur noch eingeschränkt aus dem Blut filtriert und mit dem Urin ausgeschieden. In der Folge reichern sie sich im Blut an, was die Blutkonzentration dieser Substanzen erhöht. Eine erhöhte Blutkonzentration wiederum führt zu einer Anreicherung der Aminoglykosidantibiotika in den Flüssigkeitsräumen des Innenohrs, wo sie ihre ohrschädigende Wirkung entfalten können. Dasselbe gilt auch für das Chemotherapeutikum Cisplatin, vor deren Verabreichung ebenfalls sorgfältig die Nierenfunktion zu prüfen ist.

 

Vorbeugung

Eine toxische Innenohrschädigung, die sich nicht von selbst zurückbildet, kann in der Regel nicht behandelt werden. Die wirksamste Maßnahme ist daher die Vorbeugung. Dazu zählen:

  • Meiden ohrschädigender Substanzen
  • Überprüfung der Nierenfunktion vor Verabreichung ohrschädigender Medikamente
  • Vermeidung der Gabe ohrschädigender Medikamente, wenn bereits eine Schädigung des Innenohrs besteht
  • regelmäßige Messung der Blutkonzentrationen ohrschädigender Medikamente, um eine Überdosierung zu vermeiden

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