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Die Veröffentlichung hier im Internet erfolgt mit freundlicher Genehmigung durch den Verlag Eckardt, Berlin, der diese Texte auch als Supplement zu "Klinik & Forschung" herausgibt.. H. Eckardt Verlag, Grossgörschenstr. 5, D-10827 Berlin, Germany.

Siehe auch den MedizInfo-Bereich "Hygienemanagement"

Hygienemanagement - eine Aufgabe für alle

C. Binkhoff, Peißenberg

Hygiene im Krankenhaus

Nach wie vor haben nosokomiale Infektionen eine erhebliche gesundheitspolitische Bedeutung; so wird die Anzahl der davon betroffenen Patienten in Deutschland pro Jahr mit ungefähr 940000 beziffert [1]. Zusätzlich berücksichtigt werden muß hierbei, daß eine nosokomiale Infektion zu einer Verlängerung der Krankenhausverweildauer von ca. 10 Tagen führt [2] und in der Bundesrepublik Deutschland (alte Länder) jährlich ca. 40000 Todesfälle als direkte oder indirekte Folge von Krankenhausinfektionen zu verzeichnen sind [3]. Dies sind mehr Todesfälle als durch Unfälle im Straßenverkehr entstehen. Ein Drittel dieser Infektionen gilt unter Experten als vermeidbar [3].

Die vielfältigen Aspekte der Krankenhaushygiene lassen kaum einen Krankenhausbereich unberücksichtigt. Insofern kann gelebte und praktizierte Krankenhaushygiene keine Aufgabe für Einzelkämpfer sein. Die Umsetzung muß in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den betroffenen Krankenhausbereichen erfolgen. Unter diesen Aspekten kann Krankenhaushygiene nur als eine von allen Berufsgruppen des Krankenhauses erbrachte Gemeinschaftsleistung angesehen werden.

Neben RKI-Richtlinien, Krankenhaushygiene-Verordnungen der Länder, Normen und Unfallverhütungsvorschriften bieten auch Sachverständigengutachten in der Rechtsprechung Hinweise zu den Sorgfaltspflichten des Hygienebereiches. Hygiene muß - wie die Beachtung der persönlichen Sorgfaltspflichten bei jeder Leistungserbringung - als individuelle arbeitsplatzbezogene Aufgabe verstanden und praktiziert werden. Nur so ist eine Verbesserung des Hygienestandards zu erzielen.

Voraussetzung hierfür ist allerdings das Bewußtsein der Krankenhausleitung, der Hygiene im gesamten Krankenhaus ihren notwendigen Stellenwert einzuräumen und den Mitarbeitern/innen dies glaubhaft und vorbildlich zu verdeutlichen.

Im Vordergrund steht dabei sicherlich das Interesse des Patienten. Die Ursache für seinen Krankenhausaufenthalt soll durch die Berücksichtigung hygienischer Maßnahmen nicht unnötig verlängert oder mit zusätzlichen Komplikationen belastet werden.

Natürlich besteht auch ein Eigeninteresse von Krankenhausträger, Ärzten und Pflegepersonal an der Einhaltung hygienischer Maßnahmen im Krankenhausalltag.

Für den Krankenhausträger stehen die wirtschaftlichen Aspekte im Vordergrund. Durch mangelnde Hygiene entstandene Komplikationen erschweren und verlängern die Behandlung und führen somit zu unnötigen zusätzlichen Kosten. Ein Aspekt, der mit zunehmender Infragestellung der Gesundheitskosten seitens des Gesetzgebers jetzt und in Zukunft an Bedeutung steigen wird.

Juristische Konsequenzen, die sich aus den Ergebnissen einer mangelhaften Berücksichtigung hygienischer Erfordernisse einstellen, werden zunehmend bedeutender für Ärzte und Pflegepersonal. Durch die Beachtung allgemein gültiger Richtlinien, Gesetze und hygienerelevanter Qualitätsstandards in der Medizin können diese Haftungsrisiken erheblich vermindert werden.

Als richtungsweisend ist in diesem Zusammenhang der Entwurf zur Krankenhaushygieneverordnung des Saarländischen Krankenhausgesetzes anzuerkennen. Hier wird die Grundpflicht jeder einzelnen Person eingefordert, in ihrem Tätigkeitsbereich die Einhaltung der Grundsätze der Hygiene zu achten.

Lübecker Workshop

Der Lübecker Workshop zum Thema Hygiene anläßlich des 2. Symposiums Qualitätsmanagement der Medizinischen Universität vom 14.12.1996 hat die Zielsetzung, den unterschiedlichen Stellenwert der Krankenhaushygiene durch die einzelnen Krankenhausberufsgruppen - Verwaltungsleiter, Ärzte und Pflegepersonal - zu verdeutlichen.

Anhand der Ergebnisse wird aufgezeigt, wie die unterschiedlichen Gesichtspunkte zu einer gemeinsamen, von allen Berufsgruppen getragenen ganzheitlichen Krankenhaushygiene zusammengefaßt und umgesetzt werden können.

Literatur

[1] Zastrow KD: Bundesgesundheitsblatt 35, Heft 9 (1992) 470

[2] Entwurf einer Verordnung über Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen (Krankenhaushygiene-Verordnung - KHygV), Saarland (Stand: 6. August 1992)

[3] Zastrow KD, Schöneberg I: Die nosokomiale Infektion als Todesursache. Gesundheitswesen 56 (1994) 122 - 125

[4] Möllenhoff H: Krh.Hyg. + Inf.verh. 17, Heft 5 (1995) 140

[5] Schneider A: Hyg.Med. 19, Number 9 (1994), 487

Autorenkontakt:

Carola Binkhoff, CeBe Hygienemanagement, Feldstraße 10, 82380 Peißenberg


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