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Operative Maßnahmen bei Arthrose

Die meisten Operationen werden arthroskopisch durchgeführt.

Operationen können eingesetzt werden, um Symptome zu verbessern, die Funktionsfähigkeit eines Gelenkes zu erhalten, ein Gelenk zu versteifen oder ein Gelenk völlig zu ersetzen. Dabei wird die überwiegende Mehrzahl der operativen Eingriffe mit Hilfe der Arthroskopie durchgeführt. Arthroskopie wird häufig allgemein als Gelenkspiegelung bezeichnet. Dabei werden feine Geräte über winzige Schnitte in das Gelenk eingeführt.

 

Operative Maßnahmen zur Linderung der Symptome:

Zur Linderung von Symptomen können eingesetzt werden Lavage, Shaving und Débridement. Bei der Lavage wird das Gelenk gespült und dabei von Entzündungsstoffen und Knorpelabrieb gereinigt. Die Lavage wird heute praktisch nur noch zusätzlich durchgeführt. Beim Shaving werden Auffaserungen und Lappenbildung des Knorpels entfernt und Knorpelränder geglättet. Daran schließt sich eine Lavage an. Von einem Débridement spricht man, wenn zusätzlich noch eingerissene Meniskusränder rekonstruiert werden. Es können auch freie Gelenkkörper und Osteophyten abgetragen und entfernt werden. Manchmal wird auch eine teilweise Entfernung der Gelenkinnenhaut durchgeführt.

 

Gelenkerhaltende Operationen:

Zu den gelenkerhaltenden Operationen, die eingesetzt werden können, zählen die Umstellungs-Osteotomien. Bei diesen Operationen werden X-Beine oder O-Beine begradigt. Das führt dazu, dass die Gelenkflächen besser aufeinander passen und so der Druck auf das Gelenk optimiert wird. Diese Eingriffe sind besonders bei noch nicht sehr weit fortgeschrittenen Arthrosen sinnvoll. Sie werden häufig auch eingesetzt, um das eigene Gelenk so lange wie möglich funktionsfähig zu erhalten.

 

Gelenkversteifungen:

In einigen Fällen ist es sinnvoll, ein betroffenes Gelenk zu versteifen. In der Fachsprache nennt sich das Arthrodese. Diese Maßnahme kann sinnvoll sein für Gelenke, die sich nicht durch eine Prothese ersetzen lassen. Häufig wird z. B. das obere Sprunggelenk versteift. Die Schmerzen verschwinden, ohne dass sich eine große Funktionseinschränkung im Alltag bemerkbar macht. Für Knie oder Hüfte kommt diese Maßnahme nicht in Frage. Angewandt werden diese Maßnahmen im oberen und unteren Sprunggelenk, Großzehengrundgelenk, Fußwurzel- und Mittelfußknochengelenke, Handgelenk, Fingerendgelenke, Fingermittelgelenke, evt. Daumengrundgelenk und Daumensattelgelenk.

 

Gelenkersatz:

Ein künstlicher Gelenkersatz (Prothese) beseitigt die Arthose vollständig. Diese Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn alle anderen Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Besonders bewährt haben sich Prothesen beim Hüftgelenk und beim Kniegelenk. Es ist aber prinzipiell durchaus möglich, auch andere Gelenke zu ersetzen. Obwohl die Beschwerden schlagartig verschwinden sind Prothesen nicht unproblematisch. Die künstlichen Gelenke sind nicht unbegrenzt haltbar und sie können sich auch lockern. Die Lebensdauer der Prothesen beträgt durchschnittlich 15 bis 20 Jahre. Die Lebensdauer einer zweiten Prothese ist in der Regel kürzer. Deshalb wird versucht, das natürliche Gelenk so lange wie möglich zu erhalten. Eine starre Altersgrenze für eine Prothese besteht heute nicht. Wichtig ist die individuelle medizinische Situation und der Leidensdruck der Betroffenen. Der Erfolg der Operation hängt u.a. davon ab, das geeignete Material auszuwählen. Es sollte in jedem Fall gut verträglich, belastbar, lange haltbar und in der Größe und der Form anpassungsfähig sein. Natürlich ist auch das präzise Einsetzen der Prothese und eine schonende Operationstechnik wichtig. Außerdem sollte unbedingt eine zielgerichtete frühe Rehabilitation einsetzen, um die Bewegungsfähigkeit so schnell wie möglich wieder herzustellen. Häufig werden auch sportliche Aktivitäten wie Aquajogging, Walking, therapeutisches Klettern oder Radfahren unter Wasser in die Rehabilitation mit eingebaut. Diese Maßnahmen haben sich sehr bewährt.

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