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Operative Maßnahmen bei Arthrose
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Die meisten Operationen werden arthroskopisch durchgeführt.
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Operationen können eingesetzt werden, um Symptome zu verbessern, die
Funktionsfähigkeit eines Gelenkes zu erhalten, ein Gelenk zu versteifen oder ein Gelenk
völlig zu ersetzen. Dabei wird die überwiegende Mehrzahl der operativen Eingriffe mit
Hilfe der Arthroskopie durchgeführt. Arthroskopie wird häufig allgemein als
Gelenkspiegelung bezeichnet. Dabei werden feine Geräte über winzige Schnitte in das
Gelenk eingeführt. |
Operative Maßnahmen zur Linderung der Symptome:
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Zur Linderung von Symptomen können eingesetzt werden Lavage, Shaving und
Débridement. Bei der Lavage wird das Gelenk gespült und dabei von Entzündungsstoffen
und Knorpelabrieb gereinigt. Die Lavage wird heute praktisch nur noch zusätzlich
durchgeführt. Beim Shaving werden Auffaserungen und Lappenbildung des Knorpels entfernt
und Knorpelränder geglättet. Daran schließt sich eine Lavage an. Von einem Débridement
spricht man, wenn zusätzlich noch eingerissene Meniskusränder rekonstruiert werden. Es
können auch freie Gelenkkörper und Osteophyten abgetragen und entfernt werden. Manchmal
wird auch eine teilweise Entfernung der Gelenkinnenhaut durchgeführt. |
Gelenkerhaltende Operationen:
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Zu den gelenkerhaltenden Operationen, die eingesetzt werden können,
zählen die Umstellungs-Osteotomien. Bei diesen Operationen werden X-Beine oder O-Beine
begradigt. Das führt dazu, dass die Gelenkflächen besser aufeinander passen und so der
Druck auf das Gelenk optimiert wird. Diese Eingriffe sind besonders bei noch nicht sehr
weit fortgeschrittenen Arthrosen sinnvoll. Sie werden häufig auch eingesetzt, um das
eigene Gelenk so lange wie möglich funktionsfähig zu erhalten. |
Gelenkversteifungen:
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In einigen Fällen ist es sinnvoll, ein betroffenes Gelenk zu versteifen.
In der Fachsprache nennt sich das Arthrodese. Diese Maßnahme kann sinnvoll sein für
Gelenke, die sich nicht durch eine Prothese ersetzen lassen. Häufig wird z. B. das obere
Sprunggelenk versteift. Die Schmerzen verschwinden, ohne dass sich eine große
Funktionseinschränkung im Alltag bemerkbar macht. Für Knie oder Hüfte kommt diese
Maßnahme nicht in Frage. Angewandt werden diese Maßnahmen im oberen und unteren
Sprunggelenk, Großzehengrundgelenk, Fußwurzel- und Mittelfußknochengelenke, Handgelenk,
Fingerendgelenke, Fingermittelgelenke, evt. Daumengrundgelenk und Daumensattelgelenk. |
Gelenkersatz:
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Ein künstlicher Gelenkersatz (Prothese) beseitigt die Arthose
vollständig. Diese Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn alle anderen Maßnahmen nicht
mehr ausreichen. Besonders bewährt haben sich Prothesen beim Hüftgelenk und beim
Kniegelenk. Es ist aber prinzipiell durchaus möglich, auch andere Gelenke zu ersetzen.
Obwohl die Beschwerden schlagartig verschwinden sind Prothesen nicht unproblematisch. Die
künstlichen Gelenke sind nicht unbegrenzt haltbar und sie können sich auch lockern. Die
Lebensdauer der Prothesen beträgt durchschnittlich 15 bis 20 Jahre. Die Lebensdauer einer
zweiten Prothese ist in der Regel kürzer. Deshalb wird versucht, das natürliche Gelenk
so lange wie möglich zu erhalten. Eine starre Altersgrenze für eine Prothese besteht
heute nicht. Wichtig ist die individuelle medizinische Situation und der Leidensdruck der
Betroffenen. Der Erfolg der Operation hängt u.a. davon ab, das geeignete Material
auszuwählen. Es sollte in jedem Fall gut verträglich, belastbar, lange haltbar und in
der Größe und der Form anpassungsfähig sein. Natürlich ist auch das präzise Einsetzen
der Prothese und eine schonende Operationstechnik wichtig. Außerdem sollte unbedingt eine
zielgerichtete frühe Rehabilitation einsetzen, um die Bewegungsfähigkeit so schnell wie
möglich wieder herzustellen. Häufig werden auch sportliche Aktivitäten wie Aquajogging,
Walking, therapeutisches Klettern oder Radfahren unter Wasser in die Rehabilitation mit
eingebaut. Diese Maßnahmen haben sich sehr bewährt.
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