Chronische Schmerzen

 

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WHO-Stufenschema
Inhaltsübersicht:
Das Schema
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Weiterführende Behandlung
Ergänzende Maßnahmen
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Das Schema
Wie eine Treppe - wenn es nicht mehr wirkt, eine Stufe höher. WHO-StufenschemaDas WHO-Stufenschema zur Behandlung von Patienten mit Tumorschmerzen hat sich auch in der alltäglichen Schmerzpraxis bewährt. Je nach Intensität , Qualität und Lokalisation der Schmerzen werden inzwischen 4 Stufen der Therapie unterschieden, wobei immer die nächst höhere Stufe indiziert ist, wenn die erforderliche Wirkung nicht ausreicht. Die weiterführende Behandlung wird als Ergänzung bzw. Weiterentwicklung des bisherigen Therapieschemas, angesehen.

 

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Stufe 1
Beispiele für Nichtopioide. Zur Analgesie bei mäßigen Schmerzen stehen Nichtopioid-Analgetika zur Verfügung. Beispiele hierfür sind:
  • ASS bei entzündlichen oder knochenmetastasenbedingten Schmerzen.
  • Metamizol bei viszeralem Schmerz
  • NSAR bei muskulären oder schwellungsbedingten Schmerzen
  • Paracetamol bei schwachen Schmerzen oder bei bestehender Kontraindikation für eines der zur Verfügung stehenden Nichtopioidanalgetika.

 

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Stufe 2
Erste Kombinationen sind möglich. Die Stufe 2 beinhaltet Kombination von schwachen, niedrigpotenten Opioidanalgetika, die nicht der BtMVV unterliegen, mit Nicht-Opioidanalgetika. Hier stehen schwach wirksame Opioide mit etwa gleich starker Wirkung zur Verfügung: Codein, retardiertes Tilidin/Naloxon (Tilidin mit Naloxonzusatz) oder Dextropropoxyphen.

 

BtMVV pflichtige Medikamente. Hinweis: Codein und Dihydrocodein sind seit dem 01.02.98 BtMVV pflichtig, wenn sie Drogenabhängigen verordnet werden.Dabei ist es egal, bei welcher Indikation, also nicht nur, wenn es um eines Substitution geht.

 

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Stufe 3
Stark wirksame Opioide. Ist mit der Kombination eines Nichtopioids plus eines schwach wirksamen Opioids keine zufriedenstellende Wirkung zu erzielen, wird in der dritten Stufe das schwachwirksame gegen ein starkwirksames Opioid ausgetauscht, etwa Morphin, Fentanyl, manchmal auch Methadon oder Buprenorphin, und andere morphinverwandte Substanzen wie Oxycodon oder Hydromorphon.

 

Morphintropfen Patienten, die nicht gut schlucken können, erhalten das Morphin als Tropfen oder als Trinkgranulat.

 

Morphin ist generell BtMVV pflichtig. Alle o.a. Opioide unterliegen in Deutschland generell der BtMVV.

 

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Weiterführende Behandlung
Weiterführende Behandlung: Die weiterführende Behandlung könnte auch als 4. Stufe des Therapieschema angesehen werden. Hier sind die invasiven Verfahren und die nicht-invasiven Verfahren als Modifizierung des alten Schemas aufgeführt.

 

Invasiv: Beispiele hierfür sind: Invasiv: subcutan, intravenös, peridural, intrathekal und intraventrikulär (Morphin)

 

Nicht-invasiv: Nicht -invasiv: Fentanyl transdermal mittels Pflaster, das etwa alle drei Tage gewechselt wird.

 

Verbesserte Hygiene: Zur Verbesserung der Hygiene dient die Implantation eines Katheders oder einer Zuspritz- oder Portkammer, bzw. tragbare, computergesteuerte Pumpen, die die Injektion des Analgetikums übernehmen.

 

Auch hier werden Nichtopioide in der Kombination verabreicht.

 

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Ergänzende Maßnahmen
Medikamente und mehr. Auf jeder Stufe können ergänzende Therapieverfahren und Coanalgetika auch in Kombinationen untereinander eingesetzt werden.

 

Eine interdisziplinäre Schmerztherapie bietet verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem: TENS, Krankengymnastik, Psychotherapie, Schmerzbewältigungsverfahren, Antidepressiva, Antikonvulsiva, Kortikosteroide, Bisphosphonate, Calcitonin, Neuroleptika, Laxantien, Antiemetika, Antihistaminika, Bestrahlung, Chemotherapie.

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