HNO - Heilkunde

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Angeborene Stimmlippenlähmung

Ein- oder beidseitige Lähmung

Eine angeborene Stimmlippenlähmung ist auf eine Schädigung des Nervs zurückzuführen, der die für die Stimmlippenbewegungen erforderlichen Kehlkopfmuskeln mit Nervenimpulsen versorgt. Der entsprechende Nerv (Vagusnerv beziehungsweise genauer: ein Ast des Vagusnervs, der sogenannte Rekurrensnerv) kann ein- oder beidseitig geschädigt sein, sodass entsprechend eine ein- oder beidseitige Stimmlippenlähmung besteht.

 

Ursachen

Ursachen für derartige Nervenschädigungen sind:

  • Meningomyelozelen (Bruch (Zele) der Wirbelsäule mit Vorwölbung von Rückenmarkshäuten (Meningen) und Rückenmark (Myelon), vgl. Spina bifida)
  • Arnold-Chiari-Syndrom (Erkrankung, die mit einer Verlagerung des Kleinhirns in Richtung Wirbelsäule einhergeht)
  • Kopfverletzungen unter der Geburt
  • Tumoren im sogenannten Mittelfellraum des Brustkorbs, in dem der Vagusnerv verläuft
  • angeborene Anomalien des Herzens, der großen Blutgefäße, der Lunge oder der Speiseröhre, da der Vagusnerv in räumlicher Nähe zu diesen Strukturen verläuft
  • Vererbung

Häufig lässt sich aber auch keine Ursache für die Nervenschädigung feststellen (sogenannte idiopathische Lähmung).

 

Symptome

Eine einseitige Stimmlippenlähmung macht sich in der Regel durch die Kraftlosigkeit des Schreiens des Säuglings bemerkbar. Atemstörungen bestehen nicht. Bei einer beidseitigen Stimmlippenlähmung hingegen besteht eine Einengung der Atemwege. Diese führt einerseits zu einem "jauchzenden" Atemgeräusch (Stridor) bei der Einatmung und andererseits zu einer Luftnot. Darüber hinaus kann durch eine unter Umständen parallel bestehende Einschränkung der Sensibilität im Rachenbereich das Schlucken beeinträchtigt sein.

 

Diagnostik

Der Verdacht auf eine ein- oder beidseitige Stimmlippenlähmung ergibt sich durch die entsprechenden Symptome. Die Diagnose wird durch eine Kehlkopfspiegelung gesichert.

 

Therapie

Eine einseitige Stimmlippenlähmung bedarf in der Regel keiner Therapie. Bei einer beidseitigen Lähmung hingegen ist aufgrund der Atemnot eine Behandlung erforderlich. Diese besteht zunächst in einem Luftröhrenschnitt, um die Atmung des Kindes zu sichern. Daran kann sich ein operativer Eingriff anschließen, bei dem eine der gelähmten Stimmlippen zur Seite verlagert wird.

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