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Nebenwirkungen bei Impfungen
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Eine lokale Impfreaktion ist erwünscht
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Impfempfehlungen bestehen nur für Impfstoffe, bei denen Komplikationen
durch die Erkrankung deutlich häufiger sind, als die sehr selten auftretenden
Impfkomplikationen. Doch kein Impfstoff kann trotz intensiver Überwachung völlig
nebenwirkungsfrei sein. Eine lokale Impfreaktion ist sogar erwünscht, da sie als Zeichen
für eine gute Immunantwort gilt. Als "Impfreaktion" kann an der
Injektionsstelle eine Rötung und schmerzhafte Schwellung auftreten. Auch leichtes Fieber
über 2-3 Tage, Abgeschlagenheit, Kopf und Gliederschmerzen sind nicht besorgniserregend. |
Selten kommt es zu einer schweren Impfreaktion
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In seltenen Fällen können Lebendimpfstoffe
zu einem Ausbruch der Krankheit führen, gegen die geimpft wurde. Beispielsweise treten
die so genannten Impfmasern in 3-5 Prozent der Impfungen gegen Masern auf. Die Symptome
von Masern (Ausschlag, Fieber) treten aber zumeist in leichterer Form als bei der
richtigen Erkrankung auf. |
Allergische Reaktionen gegen Inhaltsstoffe
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Sehr selten kann es auch zu einem allergisch-anaphylaktischen Schock gegen
die Inhaltsstoffe einer Impfdosis kommen, z.B. gegen Konservierungsstoffe oder Stoffe, die
mit der Herstellung des Impfstoffs in Verbindung stehen, z.B. Hühnereiweiß. Jeder
impfende Arzt muss deshalb über eine entsprechende Ausrüstung und Übung verfügen, um
lebensbedrohliche allergische Reaktionen behandeln zu können. |
Meldeverpflichtung bei Impfreaktionen
Meldeformulare des PEI hier abrufbar
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Seit dem 01.01.2001 gilt für Ärzte in Deutschland die im
Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhobene "Meldeverpflichtung eines Verdachts einer
über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen
Schädigung". Gemeldet werden soll jeder Verdacht, unabhängig davon, ob ein
Zusammenhang zwischen Impfung und mutmaßlicher Reaktion besteht. Jeder Verdachtsfall auf
Impfkomplikationen wird im Paul-Ehrlich-Institut in einer Nebenwirkungsdatenbank
registriert.
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