Keimverschleppung trotz vorschriftsmäßiger Hautdesinfektion?

von Olaf Stolz

Teil II
hier finden Sie Teil I

Hautdesinfektion vor Venenpunktionen, i.m.-s.c.- und i.c.-Injektionen

Allgemein ist darauf hinzuweisen, daß zur Hautdesinfektion vornehmlich Mittel auf der Wirkstoffbasis von Alkoholen verwendet werden sollten. Diese Präparate müssen frei von bakteriellen Sporen sein. Bei allen Hautdesinfektionsmitteln handelt es sich um zulassungspflichtige bzw. Zugelassene Arzneimittel. Hierfür gilt das Arzneimittelgesetz.

Im Rahmen der Anwendung gibt der Hersteller von Arzneimitteln Empfehlungen, welche aus juristischen Gründen bei der Anwendung am Patienten einzuhalten sind. Die Anwendungsempfehlungen für Hautdesinfektionsmittel basieren auf standardisierten Testverfahren der Desinfektionskommission der DGHM. Diese Testverfahren bedingen differente Einwirkzeiten gegenüber früheren Empfehlungen gemäß RKI-Richtlinie.

Während in der RKI-Richtlinie gefordert wird, daß zur Durchführung der Hautdesinfektion bei diesen Eingriffen sterilisierte Tupfer, welche bis zur Verwendung vor Rekontamination geschützt aufbewahrt werden, zu verwenden sind, haben wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, daß der Keimreduktionseffekt durch das alleinige Aufsprühen des Hautdesinfektionsmittels und Abwarten der Einwirkzeit dem Tupferverfahren gleichwertig ist. Daher ist es für diese Eingriffe als ausreichend anzusehen, wenn das entsprechende Hautareal mit dem Desinfektionsmittel eingesprüht wird, ohne daß ein Tupfer verwendet wird. Die Einwirkzeit beträgt je nach Präparat zwischen 15 Sekunden und einer Minute, wobei aus Gründen der Praktikabilität vorzugsweise solche mit möglichst geringer Einwirkzeit verwendet werden sollten. Während der Einwirkzeit ist das Hautareal feucht zu halten, was nicht bedeutet, daß das Hautareal über die gesamte Einwirkzeit mit dem Desinfektionsmittel bearbeitet werden muß.

Von der Verwendung sterilisierter Tupfer, bereitgestellt in Tupferboxen, ist aufgrund folgender Ergebnisse abzuraten: Bei der Abklatschuntersuchung von primär sterilen Tupfern nach der nur einmaligen Öffnung der Tupferbox konnten sowohl aerobe wie anaerobe Sporen nachgewiesen werden. Eine Inaktivierung dieser Sporen, die über kontaminierte Tupfer bei der Desinfektion auf das betreffende Hautareal aufgebracht wurden, war bei der Einwirkzeit von bis zu einer Minute nicht zu erreichen.

Hautdesinfektion vor Punktionen von Gelenken und sterilen Körperhöhlen

Gemäß RKI-Richtlinie soll die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels mindestens zweimal zweieinhalb Minuten betragen. Es sind dabei sterile Tupfer zu benutzen. Auch hier sollten vornehmlich Präparate auf Wirkstoffbasis von Alkoholen verwendet werden. Die Präparate müssen auch hier frei von Keimen, insbesondere von bakteriellen Sporen sein, wofür der Hersteller allgemein eine Garantie übernimmt. Die Präparate selbst sind in geschlossenen Behältnissen aufzubewahren, so die Forderung der RKI-Richtlinie.

Auch hier sind neue Erkenntnisse zu beachten, denen zufolge Einwirkzeiten von insgesamt fünf Minuten in talgdrüsenreichen Hautarealen nicht ausreichend sind. Diese sind festgelegt in den Richtlinien der DGHM beziehungsweise in Anwendungsempfehlungen. Bei Zugrundelegen der neuen Testverfahren für Hautdesinfektionsmittel müssen in diesen Hautarealen (Kopfhaut, Stirn, Axilla, vordere und hintere Schweißrinne des Thorax) mindestens zehn Minuten Einwirkzeit eingehalten werden, was allerdings den Praxisbedürfnissen entgegenläuft. Diese neuen Erkenntnisse zeigen andererseits, daß für talgdrüsenarme Hautregionen die Einwirkzeit von einer Minute als ausreichend anzusehen ist. Auch hier werden die Anforderungen erfüllt, wenn das entsprechende Hautareal mit dem Hautdesinfektionsmittel lediglich eingesprüht wird und auf Tupferbenutzung verzichtet wird.

Hautdesinfektion vor operativen Eingriffen

Diese Empfehlungen haben auch Gültigkeit für kleinere operative Eingriffe, auch auf der Intensivpflegestation, wie Venae-Sektio. Bei diesen Eingriffen sind sterile Tupfer zu benutzen. Das entsprechende Hautareal, an welchem im Bedarfsfall kurz zuvor eine Haarentfernung stattgefunden hat, ist über die gesamte Einwirkzeit und unter laufendem Wechsel steriler Tupfer mit dem Desinfektionsmittel zu bearbeiten, d.h., während dieser Zeit ist die Haut ständig feucht zu halten.

Tab. 2: Empfohlene Desinfektionsmaßnahmen bei angegebenen Techniken

Eingriffsart Venenpunktion i.m.-,s.c.,-i.c.-Injektion Punktionen von Gelenken und sterilen Körperhöhlen operative Eingriffe
Technik Aufsprühen des Hautdesinfektionsmittels Tupfer sind nicht erforderlich Aufsprühen oder mittels steriler Tupfer aufbringen Wischverfahren mit sterilen Tupfern
Einwirkzeit** mindestens 15 Sekunden bis zu 1 Minute talgdrüsenarme* Hautregionen: mindestens 1 Minute talgdrüsenreiche*Hautregionen mindestens 10 Minuten talgdrüsenarme* Hautregionen: mindestens 2,5 Minuten talgdrüsenreiche*Hautregionen mindestens 10 Minuten
Hinweise: * talgdrüsenreiche Hautregionen: Kopfhaut, Stirn, Axilla, vordere und hintere Schweißfurche
  * talgdrüsenarme Hautregionen: alle Regionen außer den oben genannten
  ** grundsätzlich sind die Herstellerinformationen zu beachten (Rote Liste, Beipackzettel, Originalgebinde)


Bei der Behandlung talgdrüsenarmer Hautregionen sollte eine Einwirkzeit von mindestens zweieinhalb Minuten eingehalten werden. Für talgdrüsenreiche Hautareale gilt die im Vorkapitel genannte Erkenntnis, die Einwirkzeit auf mindestens zehn Minuten zu verlängern. Tabelle2 zeigt eine Übersicht der Desinfektionsmaßnahmen nach Eingriffsart.

Schlußfolgernd ist zu sagen, daß bei Beachtung der vorgestellten Hautdesinfektionsmaßnahmen und deren korrekter Durchführung eine Keimverschleppung weitestgehend auszuschließen ist.

 

zum Teil I

Sie können den Autor unter <Zimmermann@aol.com>erreichen.

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