Umweltmedizin

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Von Menschen und Ratten

Über das Scheitern der Justiz im Holzschutzmittelskandal, Gutachter- und Grenzwertproblematik.

Prof. Dr. Erich Schöndorf, Professor für Umweltrecht, Bad Vilbel

 

Gutachter stehen im Verdacht, einseitig für die Wirtschaft zu arbeiten. Zerstörte Umwelt - kranke Menschen: Das ist auch ein juristisches Problem. Das Haftungsrecht soll die entstandenen Schäden ausgleichen und das Strafrecht will abschreckend auf potentielle Täter wirken. Umweltprozesse werden von Sachverständigen dominiert: Chemiker, Biologen, Ärzte und Toxikologen. Was sie sagen, ist oftmals entscheidend für den Prozeß, schon weil es der Richter nicht versteht. Gutachter stehen allerdings im Verdacht, einseitig für die Wirtschaft zu arbeiten. Da ist etwas dran. Wie das gehen kann, hat der Frankfurter Holzschutzmittelprozeß deutlich gemacht.

 

Haben Holzschutzmittel in den 70er und 80er Jahren Menschen krank gemacht? Haben Holzschutzmittel in den 70er und 80er Jahren Menschen krank gemacht? Vor der Umweltstrafkammer in Frankfurt hat ein Schweizer Toxikologe 1993 dazu Stellung genommen. Er hat "Nein" gesagt und sein Votum unter Hinweis auf nicht überschrittene Grenzwerte gerechtfertigt. Grenzwerte sind die Lieblingskinder der Naturwissenschaftler, denn sie lassen sich mißbrauchen.

 

Der Holzschutzmittelprozeß hat gezeigt, wie Grenzwerte zustande kommen. Der Holzschutzmittelprozeß hat gezeigt, wie Grenzwerte zustande kommen. Es ging dabei konkret um die Frage, ob der in den Farben enthaltene Wirkstoff PCP die menschliche Gesundheit schädigen kann. Der Schweizer Toxikolge, nennen wir ihn Prof. CH, hat einen Tierversuch zu Rate gezogen. Danach vertrugen Ratten 3 mg PCP pro kg Körpergewicht und Tag. Der Stoff war ihnen ins Futter gemischt worden. Daraus folgerte der Wissenschaftler, daß Menschen 0,3 mg pro Tag und kg Körpergewicht vertragen, denn ihre Stoffwechselgeschwindkigkeit, sprich ihre Entgiftung, läuft zehmal langsamer ab. Nachdem Prof. CH nun ausgerechnet hatte, daß Menschen, die sich in behandelten Wohnungen aufhalten, allerhöchstens ein hundertstel dieser Menge aufnehmen, verneinte er die krankmachende Wirkung der Mittel.

 

Der Professor hat gemogelt? - Überall! Stimmt das? Sicher nicht! Wo hat der Professor gemogelt? - Überall! Er hat in bezug auf die Empfindlichkeit gegenüber chemischen Giften Ratten mit Menschen gleichgesetzt. Aber der Mensch ist keine große Ratte und die Ratte ist kein kleiner Mensch. Schon die Tiere reagieren nicht gleichförmig auf Gifteinflüsse. Ein Hamster verträgt 4.000-mal mehr Dioxin als ein Meerschweinchen. Verschwiegen hat Prof. CH zudem, daß der fragliche Versuch ein Fütterungsversuch war, während die Menschen in den behandelten Häusern das Gift vor allem über die Atmung aufgenommen hatten. Eingeatmete Gifte sind aber hundert- bis tausendmal wirksamer als oral aufgenommene. Weiter: Das PCP des Tierversuchs war zuvor gereinigt worden, das in den Holzschutzmitteln aber nicht. Es enthielt als produktionsbedingte Verunreinigung Dioxin - ein Supergift. Und: Der Großteil der Beschwerden, den die mit Holzschutzmitteln belasteten Menschen geltend machten, waren Müdigkeit, Antriebs- und Konzentrationsschwäche, Angst, Depressionen und ähnliches. Diese Beschwerden waren jedoch im fraglichen Tierversuch gar nicht abgefragt worden. Es ging allein um organische Veränderungen, denen man mit Wiegen und Messen auf die Spur kommen wollte.

 

Muß das sein? So einfach machen es sich die Naturwissenschaftler, weil sie mit Juristen leichtes Spiel haben. Muß das sein?

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