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Rabattverträge für Arzneimittel

Kosten senken

Rabattverträge sind ein Instrument, um die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel zu senken. Die Krankenkasse ist sozusagen ein großer "Käufer" von Arzneimitteln. Deshalb ist sie in der Lage, bei einem Hersteller einen Rabatt auszuhandeln.

 

Beispiel

Das funktioniert in etwa so: Eine Krankenkasse weiß, dass bei ihr in jedem Jahr z. B. 10.000 Rezepte über Azetylsalicylsäure (ASS) eingelöst werden. Sie kann dann eine Ausschreibung machen und jeden Pharmahersteller, der ein Medikament mit dem Wirkstoff ASS in den Handel bringt fragen "Was kostet das bei Euch?" und "Wieviel Rabatt gebt ihr mir, wenn alle meine Versicherten euer Medikament bekommen?"

 

Solche abgeschlossenen Verträge können Millionenbeträge einsparen. Für den Versicherten ergeben sich so häufig verringerte oder gar keine Festbetragsaufzahlungen zu verordneten Arzneimitteln.

 

Apotheken müssen austauschen

Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern können seit 01.01.2003 abgeschlossen werden. Wenn ein Arzt auf dem Rezept den Austausch eines Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Präparat (aut idem) nicht ausschließt, ist seit dem 01.04.2007 eine Apotheke außerdem verpflichtet zu prüfen, ob ein Rabattvertrag der Krankenkasse für das verordnetet Arzneimittel besteht.

 

Schwierigkeiten und Probleme bei der Umsetzung

  • Die Umsetzung von Rabattverträgen ist in der Praxis für den Versicherten  und für die Apotheken nicht immer ganz leicht. Neben deutlich höherem Verwaltungsaufwand für die Apotheken müssen Versicherte auch umfangreicher beraten werden, denn sie bekommen ein für sie ungewohntes Arzneimittel. Die Schachtel und auch die Medikamente selbst können anders aussehen. Das ist insbesondere für ältere Patienten oft ein Problem.
  • Weil Rabattverträge häufig mit kleineren Pharmaherstellern geschlossen werden und weil es Anlaufschwierigkeiten und Engpässe bei der Lagerung und Lieferung geben kann, kann es zu Lieferengpässen kommen. Dann muss der Patient auf sein Medikament warten oder in der Zwischenzeit ein anderes Medikament einnehmen.
  • In Einzelfällen hat es Rabattverträge gegeben, die zu einer erhöhten Zuzahlung des Patienten geführt haben.

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