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Rabattverträge für Arzneimittel
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Kosten senken
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Rabattverträge sind ein Instrument, um die Ausgaben der Krankenkassen
für Arzneimittel zu senken. Die Krankenkasse ist sozusagen ein großer
"Käufer" von Arzneimitteln. Deshalb ist sie in der Lage, bei einem Hersteller
einen Rabatt auszuhandeln. |
Beispiel
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Das funktioniert in etwa so: Eine Krankenkasse weiß, dass bei ihr in
jedem Jahr z. B. 10.000 Rezepte über Azetylsalicylsäure (ASS) eingelöst werden. Sie
kann dann eine Ausschreibung machen und jeden Pharmahersteller, der ein Medikament mit dem
Wirkstoff ASS in den Handel bringt fragen "Was kostet das bei Euch?" und
"Wieviel Rabatt gebt ihr mir, wenn alle meine Versicherten euer Medikament
bekommen?" |
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Solche abgeschlossenen Verträge können Millionenbeträge einsparen. Für
den Versicherten ergeben sich so häufig verringerte oder gar keine Festbetragsaufzahlungen zu verordneten
Arzneimitteln. |
Apotheken müssen austauschen
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Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern können seit
01.01.2003 abgeschlossen werden. Wenn ein Arzt auf dem Rezept den Austausch eines
Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Präparat (aut idem)
nicht ausschließt, ist seit dem 01.04.2007 eine Apotheke außerdem verpflichtet zu
prüfen, ob ein Rabattvertrag der Krankenkasse für das verordnetet Arzneimittel besteht. |
Schwierigkeiten und Probleme bei der Umsetzung
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- Die Umsetzung von Rabattverträgen ist in der Praxis für den Versicherten und
für die Apotheken nicht immer ganz leicht. Neben deutlich höherem Verwaltungsaufwand
für die Apotheken müssen Versicherte auch umfangreicher beraten werden, denn sie
bekommen ein für sie ungewohntes Arzneimittel. Die Schachtel und auch die Medikamente
selbst können anders aussehen. Das ist insbesondere für ältere Patienten oft ein
Problem.
- Weil Rabattverträge häufig mit kleineren Pharmaherstellern geschlossen werden und weil
es Anlaufschwierigkeiten und Engpässe bei der Lagerung und Lieferung geben kann, kann es
zu Lieferengpässen kommen. Dann muss der Patient auf sein Medikament warten oder in der
Zwischenzeit ein anderes Medikament einnehmen.
- In Einzelfällen hat es Rabattverträge gegeben, die zu einer erhöhten Zuzahlung des
Patienten geführt haben.
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