Diese Angaben gelten für Rezeptformular für die Abrechnung mit
gesetzlichen Krankenkassen
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1. Am äußeren linken Rand des Rezeptformulars sind so genannte
Rezeptstatusfelder zu finden. Wenn sie angekreuzt sind, hat das Auswirkungen auf die
Abrechnung und den Anteil, den der Patient dazubezahlen muss.
- gebührenfrei: Der Patient braucht keinen Rezeptanteil
zu bezahlen. Festbetragsaufzahlungen müssen
aber gezahlt werden.
- gebührenpflichtig: Der Patient muss sowohl den Rezeptanteil,
als auch die Festbetragsaufzahlungen bezahlen.
- noctu: Wenn dieses Kästen angekreuzt ist, so übernimmt die Krankenkasse den
Nachtdienst-Zuschlag, den die Apotheke erhebt, wenn der Patient das Rezept nach
Ladenschluss einlöst.
- sonstige: ohne besondere Bedeutung
- Unfall: Dieses Kästen wird angekreuzt, wenn die Verordnung in Zusammenhang mit einem
Unfall von Bedeutung ist.
- Arbeitsunfall: Dieses Kästen wird angekreuzt, wenn die Verordnung in Zusammenhang mit
einem Arbeitsunfall von Bedeutung ist.
2. In das oberste Feld wird die Krankenkasse des Patienten eingetragen.
3. Name, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten.
4. Nummer der Krankenkasse
5. Versichertennummer
6. Status des Patienten, das ist ein Zahlencode, der für den Versicherten, Rentner,
Kind, alter Mensch etc. eingetragen wird.
7. Nummer des Vertragsarztes
8. Gültigkeitsdatum der Versichertenkarte.
9. Ausstellungsdatum des Rezeptes. Bei der Vorlage des Rezeptes in der Apotheke sollte
dieses Datum nicht älter als 4 Wochen sein. Sonst gilt das Rezept als ungültig.
10. aut idem: Ist dieses Kästen für ein Medikament
angekreuzt, so erhält der Patient genau das, was der Arzt verordnet hat. Die Apotheke
darf dann kein Präparat eines anderen Herstellers mit dem gleichen Wirkstoff,
Wirkstoffgehalt und Zubereitung abgeben. Jedes aut idem
Kästen gilt für die nebenstehende Verordnung.
11. Feld für die genaue Verordnung. Jedes Rezept darf nur für maximal 3 Verordnungen
genutzt werden. Deshalb sind auch drei aut idem Kästen auf
dem Rezeptformular zu finden.
12. Platz für den Arztnamen. Es müssen Name, Anschrift, Telefonnummer und die
Arztnummer in scanbarer Schrift und die Unterschrift des Arztes auf dem Rezept sein, sonst
ist das Rezept ungültig.
13. Diese Felder werden für besondere Verordnungen benötigt:
- BVG: Verordnung nach dem Bundesversorgungsgesetz sind alle zuzahlungsfrei
- Hilfsmittel: z. B. Inkontinenzeinlagen, Gehilfen
- Impfstoffe: Anzukreuzen bei von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut genehmigten Vorsorgeimpfungen
- Sprechstundenbedarf
14. Feld für die Apothekennummer, die die abgebenden Apotheke eindeutig identifiziert.
Sie wird bei der Abgabe der Medikamente auf das Rezept gedruckt.
15. Felder zum Bedrucken. Damit die Rezepte maschinell ausgewertet werden können,
druckt die abgebende Apotheke hier in scanbarer Schrift Angaben wie die
Pharmazentralnummer, die Zuzahlung und den Krankenkassenpreis auf das Rezept.
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