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Rezepte und Verordnungen verstehen

Heilpflanzen - Pflanzliche Therapie

Rezeptformulare verstehen

Von einem Arzt verordnete Medikamente, die Sie in einer Apotheke erhalten, müssen auf einem Rezeptformular verordnet werden. Dieses Formular enthält viel mehr, als nur den Namen des verordneten Medikamentes. Alle Angaben sind für eine korrekte Abrechnung der Apotheke mit der Krankenkasse notwendig. Auch gesetzliche Bestimmungen zur Kostendämpfung finden auf dem Rezeptformular ihren Platz. Was es da so alles gibt, finden Sie anhand des Musterrezept erklärt.

 

Musterrezept:

Rezeptformulare verstehen

 

Diese Angaben gelten für Rezeptformular für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen

1. Am äußeren linken Rand des Rezeptformulars sind so genannte Rezeptstatusfelder zu finden. Wenn sie angekreuzt sind, hat das Auswirkungen auf die Abrechnung und den Anteil, den der Patient dazubezahlen muss.
  • gebührenfrei: Der Patient braucht keinen Rezeptanteil zu bezahlen. Festbetragsaufzahlungen müssen aber gezahlt werden.
  • gebührenpflichtig: Der Patient muss sowohl den Rezeptanteil, als auch die Festbetragsaufzahlungen bezahlen.
  • noctu: Wenn dieses Kästen angekreuzt ist, so übernimmt die Krankenkasse den Nachtdienst-Zuschlag, den die Apotheke erhebt, wenn der Patient das Rezept nach Ladenschluss einlöst.
  • sonstige: ohne besondere Bedeutung
  • Unfall: Dieses Kästen wird angekreuzt, wenn die Verordnung in Zusammenhang mit einem Unfall von Bedeutung ist.
  • Arbeitsunfall: Dieses Kästen wird angekreuzt, wenn die Verordnung in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall von Bedeutung ist.

2. In das oberste Feld wird die Krankenkasse des Patienten eingetragen.

3. Name, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten.

4. Nummer der Krankenkasse

5. Versichertennummer

6. Status des Patienten, das ist ein Zahlencode, der für den Versicherten, Rentner, Kind, alter Mensch etc. eingetragen wird.

7. Nummer des Vertragsarztes

8. Gültigkeitsdatum der Versichertenkarte.

9. Ausstellungsdatum des Rezeptes. Bei der Vorlage des Rezeptes in der Apotheke sollte dieses Datum nicht älter als 4 Wochen sein. Sonst gilt das Rezept als ungültig.

10. aut idem: Ist dieses Kästen für ein Medikament angekreuzt, so erhält der Patient genau das, was der Arzt verordnet hat. Die Apotheke darf dann kein Präparat eines anderen Herstellers mit dem gleichen Wirkstoff, Wirkstoffgehalt und Zubereitung abgeben. Jedes aut idem Kästen gilt für die nebenstehende Verordnung.

11. Feld für die genaue Verordnung. Jedes Rezept darf nur für maximal 3 Verordnungen genutzt werden. Deshalb sind auch drei aut idem Kästen auf dem Rezeptformular zu finden.

12. Platz für den Arztnamen. Es müssen Name, Anschrift, Telefonnummer und die Arztnummer in scanbarer Schrift und die Unterschrift des Arztes auf dem Rezept sein, sonst ist das Rezept ungültig.

13. Diese Felder werden für besondere Verordnungen benötigt:

  • BVG: Verordnung nach dem Bundesversorgungsgesetz sind alle zuzahlungsfrei
  • Hilfsmittel: z. B. Inkontinenzeinlagen, Gehilfen
  • Impfstoffe: Anzukreuzen bei von der  Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut genehmigten Vorsorgeimpfungen
  • Sprechstundenbedarf

14. Feld für die Apothekennummer, die die abgebenden Apotheke eindeutig identifiziert. Sie wird bei der Abgabe der Medikamente auf das Rezept gedruckt.

15. Felder zum Bedrucken. Damit die Rezepte maschinell ausgewertet werden können, druckt die abgebende Apotheke hier in scanbarer Schrift Angaben wie die Pharmazentralnummer, die Zuzahlung und den Krankenkassenpreis auf das Rezept.

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