Palliativmedizin

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Das Palliativmedizinische Team - Allgemeine ethische Prinzipien der palliativmedizinischen Arbeit:
Gutes Tun und Schaden vermeiden

Einfacher Grundsatz

Das Ziel der palliativmedizinischen Behandlung lässt sich auch folgendermaßen zusammenfassen: dem Patienten Gutes tun und Schaden vermeiden. Beispielsweise kann man Gutes tun, indem man die Schmerzen des Patienten lindert. Die Abwendung von Schaden ist unter anderem durch Vermeidung unnötiger, nebenwirkungsträchtiger Therapien möglich.

 

Umfassende Information ist wichtig

Dabei ist selbstverständlich zu berücksichtigen, dass "Gutes" und "Schaden" für jeden einzelnen Patienten unterschiedliche Bedeutungen haben können, je nach vorliegender Erkrankung, allgemeinem körperlichen Zustand sowie der Persönlichkeit und den individuellen Prioritäten des Einzelnen. Beispielsweise kann ein Patient die als Nebenwirkung einer Schmerztherapie auftretende Nebenwirkung als "Schaden" für sein Wohlbefinden ansehen, während für einen anderen Patienten das "Gute" der Schmerzlinderung im Vordergrund steht. Damit jeder Patient für sich entscheiden kann, was er als positiv und negativ empfindet, muss er jedoch umfassend informiert worden sein (beispielsweise darüber, dass einige Nebenwirkungen starker Schmerzmedikamente mit der Zeit nachlassen und dass eine Therapie mit starken Schmerzmitteln nicht zu einer Lebensverkürzung führt). Außerdem sollte immer auch die Möglichkeit bestehen, eine begonnene Therapie bei Auftreten zu belastender Nebenwirkungen anzupassen.

 

Der Wille des Patienten ist entscheidend

Um die individuellen Wünsche und Vorstellungen der einzelnen Patienten zu berücksichtigen, ist es wichtig, den einzelnen Patienten und eventuell auch seine Angehörigen in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Wichtige Entscheidungen dürfen nie ausschließlich innerhalb des palliativmedizinischen Teams ohne Rücksprache mit dem Patienten getroffen werden. Ein Beispiel: Die einzelnen Mitglieder des palliativmedizinischen Teams übereinstimmend der Meinung sein, dass das Anlegen einer Magensonde und eine künstliche Ernährung über diese Sonde für den Patienten von Nutzen sind, z. B. weil er aufgrund eines großen Tumors in der Speiseröhre nur noch geringe Mengen an flüssiger Nahrung zu sich nehmen kann. Der Patient sieht die Magensonde jedoch unter Umständen als unerträglich an und lehnt eine künstliche Ernährung grundsätzlich ab. Er möchte lieber weniger Nahrung zu sich nehmen, als über eine Magensonde künstlich ernährt zu werden. Dieser Wunsch muss akzeptiert werden. In keinem Fall darf das palliativmedizinische Team Entscheidungen gegen den Willen des Patienten treffen.

 

Angehörige fragen

Bei Patienten, die sich selbst nicht mehr mitteilen können, stellen Angehörige häufig eine wertvolle Hilfe dar. Viele Patienten haben sich im Verlauf ihrer Erkrankung bereits einmal oder mehrmals dazu geäußert, ob sie beispielsweise künstlich ernährt oder mit Hilfe eines Beatmungsgerätes beatmet werden möchten.

 

Möglichkeiten Gutes zu tun

Die Autoren tenHave und Clark haben einige Möglichkeiten zusammengefasst, wie die einzelnen Mitglieder des palliativmedizinischen Teams ihren Patienten Gutes tun können:

  • keinen Schaden anrichten (z. B. keine Durchführung einer belastenden Operation mit zweifelhaftem Nutzen)
  • der Entstehung eines Schadens vorbeugen
  • "Reparatur" beziehungsweise Beseitigung eines eingetretenen Schadens
  • Ergreifen konkreter Maßnahmen, die "Gutes tun"

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