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Das Palliativmedizinische Team - Allgemeine ethische Prinzipien der palliativmedizinischen Arbeit:
Gutes Tun und Schaden vermeiden
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Einfacher Grundsatz
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Das Ziel der palliativmedizinischen Behandlung lässt sich auch
folgendermaßen zusammenfassen: dem Patienten Gutes tun und Schaden vermeiden. Beispielsweise kann man Gutes tun, indem man die Schmerzen
des Patienten lindert. Die Abwendung von Schaden ist unter anderem durch
Vermeidung unnötiger, nebenwirkungsträchtiger Therapien möglich.
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Umfassende Information ist wichtig
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Dabei ist selbstverständlich zu berücksichtigen, dass "Gutes"
und "Schaden" für jeden einzelnen Patienten unterschiedliche Bedeutungen haben
können, je nach vorliegender Erkrankung, allgemeinem körperlichen Zustand sowie
der Persönlichkeit und den individuellen Prioritäten des Einzelnen.
Beispielsweise kann ein Patient die als Nebenwirkung einer Schmerztherapie
auftretende Nebenwirkung als "Schaden" für sein Wohlbefinden ansehen, während
für einen anderen Patienten das "Gute" der Schmerzlinderung im Vordergrund
steht. Damit jeder Patient für sich entscheiden kann, was er als positiv und
negativ empfindet, muss er jedoch umfassend informiert worden sein
(beispielsweise darüber, dass einige Nebenwirkungen starker Schmerzmedikamente
mit der Zeit nachlassen und dass eine Therapie mit starken Schmerzmitteln nicht
zu einer Lebensverkürzung führt). Außerdem sollte immer auch die Möglichkeit
bestehen, eine begonnene Therapie bei Auftreten zu belastender Nebenwirkungen
anzupassen.
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Der Wille des Patienten ist entscheidend
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Um die individuellen Wünsche und Vorstellungen der einzelnen
Patienten zu berücksichtigen, ist es wichtig, den einzelnen Patienten und
eventuell auch seine Angehörigen in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Wichtige Entscheidungen dürfen nie ausschließlich innerhalb des
palliativmedizinischen Teams ohne Rücksprache mit dem Patienten getroffen
werden. Ein Beispiel: Die einzelnen Mitglieder des
palliativmedizinischen Teams übereinstimmend der Meinung sein, dass das Anlegen
einer Magensonde und eine künstliche Ernährung über diese Sonde für den
Patienten von Nutzen sind, z. B. weil er aufgrund eines großen Tumors
in der Speiseröhre nur noch geringe Mengen an flüssiger Nahrung zu sich nehmen
kann. Der Patient sieht die Magensonde jedoch unter Umständen als unerträglich
an und lehnt eine künstliche Ernährung grundsätzlich ab. Er möchte lieber weniger
Nahrung zu sich nehmen, als über eine Magensonde
künstlich ernährt zu werden. Dieser Wunsch muss akzeptiert werden. In keinem
Fall darf das palliativmedizinische Team Entscheidungen gegen den Willen des
Patienten treffen.
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Angehörige fragen
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Bei Patienten, die sich selbst nicht mehr mitteilen können,
stellen Angehörige häufig eine wertvolle Hilfe dar. Viele Patienten haben sich
im Verlauf ihrer Erkrankung bereits einmal oder mehrmals dazu geäußert, ob sie
beispielsweise künstlich ernährt oder mit Hilfe eines Beatmungsgerätes beatmet
werden möchten.
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Möglichkeiten Gutes zu tun
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Die Autoren tenHave und Clark haben einige Möglichkeiten
zusammengefasst, wie die einzelnen Mitglieder des palliativmedizinischen Teams
ihren Patienten Gutes tun können:
- keinen Schaden anrichten (z. B. keine Durchführung einer
belastenden Operation mit zweifelhaftem Nutzen)
- der Entstehung eines Schadens vorbeugen
- "Reparatur" beziehungsweise Beseitigung eines eingetretenen Schadens
- Ergreifen konkreter Maßnahmen, die "Gutes tun"
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