Palliativmedizin

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Allgemeine Aspekte der Palliativmedizin
Das palliativmedizinische Team
Spezial:
Alte Menschen in der Palliativmedizin
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Die Sterbephase
Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Patientenverfügung
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Seelische und geistige Beschwerden
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Das Palliativmedizinische Team - Allgemeine ethische Prinzipien der palliativmedizinischen Arbeit:
Besprechung und Erläuterung der verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten

Der Patient entscheidet

Bei jeder Entscheidung für oder gegen eine Behandlung (beispielsweise Schmerztherapie mit Opioiden) sind die Wünsche des Patienten zu berücksichtigen und zu respektieren. Idealerweise treffen Arzt und Patient derartige Entscheidungen gemeinsam.

 

Umfassende Information verständlich formuliert

Dazu ist es jedoch erforderlich, den Patienten zunächst umfassend zu informieren. Dadurch wird dieser in die Lage versetzt, auf der Basis einer guten Kenntnis seiner Situation die für ihn besten Entscheidungen zu treffen. Zu den für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen gehören unter anderem die Art der Erkrankung des Patienten, der momentane Gesundheitszustand und die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen (beispielsweise Blutuntersuchungen oder Kernspintomographie). Diese Informationen müssen natürlich allgemeinverständlich vermittelt werden, wobei Fachausdrücke und fremdsprachliche Begriffe zu vermeiden sind (beispielsweise Verwendung des Ausdrucks "Tochtergeschwülste" statt des Fachbegriffs "Metastasen" oder Verwendung des Ausdrucks "im Gehirn" statt der lateinischen Bezeichnung "intrazerebral").

 

Gespräch vorbereiten

Dies ist mitunter nicht ganz einfach, weil Fachausdrücke und fremdsprachliche Begriffe bei Gesprächen zwischen Ärzten ständig verwendet werden. Ein Arzt sollte daher während des Gesprächs mit einem Patienten und seinen Angehörigen bewusst auf die eigene Sprache achten und sich bereits vor dem Gespräch einige gut verständliche Umschreibungen für Fachausdrücke oder fremdsprachliche Begriffe überlegen.

 

Verständnis sicherstellen

Am Ende eines Gesprächs sollte der Arzt sich versichern, dass der Patient alles verstanden hat ("Haben Sie noch Fragen? Soll ich ein bestimmtes Detail noch einmal genauer erklären?"). Auch sollte er darauf hinweisen, dass der Patient und seine Angehörigen den einzelnen Mitgliedern des palliativmedizinischen Teams auch nach diesem Gespräch noch Fragen stellen können. Ganz wichtig ist außerdem die Zusicherung, dass die Entscheidungsgewalt beim Patienten selbst liegt und dass das palliativmedizinische Team keine Entscheidungen gegen seinen Willen treffen wird.

 

Vor-und Nachteile erläutern

Damit Arzt und Patient eine gemeinsam getragene Entscheidung treffen können, muss der Arzt für jede einzelne Beschwerde des Patienten alle infrage kommenden Behandlungsmöglichkeiten erläutern. Dazu gehören unter anderem Informationen über die Wirkungsweise, den zu erwartenden Behandlungserfolg und eventuelle Nebenwirkungen. Dabei kann es hilfreich sein, die Vor- und Nachteile der einzelnen Behandlungsmöglichkeiten gegenüberzustellen (zum Beispiel: "Die Schmerztabletten können Sie auch zu Hause nehmen und müssen dafür nicht im Krankenhaus bleiben. Für eine Bestrahlung der schmerzhaften Tochtergeschwülste in den Knochen ist es hingegen erforderlich, dass Sie im Krankenhaus bleiben. Die Bestrahlung hat jedoch den Vorteil, dass sie die Knochenschmerzen wahrscheinlich besser lindert als die Schmerztabletten."). Nur auf diese Weise kann der Patient abwägen, welche Therapie für ihn die beste ist.

 

Lebensumstände berücksichtigen

Bei der Entscheidung für oder gegen einzelne Behandlungsmöglichkeiten sind auch die genaueren Lebensumstände des Patienten und seiner Angehörigen zu berücksichtigen. So ist bei einer Therapie, die nur im Krankenhaus stattfinden kann (beispielsweise Operation oder Strahlentherapie), zu bedenken, dass die Familie eines Patienten eventuell weit entfernt vom Krankenhaus wohnt und ihn daher nur selten besuchen kommen könnte. Bei einer Behandlung, die auch in der häuslichen Umgebung des Patienten durchführbar ist (beispielsweise Schmerztherapie unter Verwendung von Tropfen und Tabletten), ist zu klären, ob die Angehörigen den Patienten zu Hause versorgen können und möchten und ob die Möglichkeit besteht, einen ambulanten Pflegedienst hinzuzuziehen.

 

Entscheidungen können widerrufen werden

Haben Arzt und Patient sich für eine Therapie entschieden, müssen deren Wirksamkeit und die Verträglichkeit regelmäßig kontrolliert werden. Beispielsweise ist bei der Verordnung von Schmerztabletten regelmäßig danach zu fragen, ob damit eine ausreichende Schmerzlinderung erreicht wird und ob unangenehme Nebenwirkungen wie beispielsweise Müdigkeit oder Übelkeit bestehen. Falls erforderlich, kann eine Therapie bei ungenügender Wirksamkeit oder schlechter Verträglichkeit jederzeit verändert werden (zum Beispiel Veränderung der Dosis eines Schmerzmedikaments oder Auswahl eines anderen Wirkstoffes). Darauf sollte der Patient schon zu Beginn der Behandlung hingewiesen werden, damit er nicht den Eindruck erhält, dass eine einmal getroffene Entscheidung unumstößlich ist.

 

 

Es ist nicht einfach, bei diesen Gesprächen einerseits Hoffnung zu vermitteln und den Patienten sowie seine Angehörigen andererseits auf das Schlimmste vorzubereiten. Dennoch sollte gerade das immer angestrebt werden.

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