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Das Palliativmedizinische Team - Allgemeine ethische Prinzipien der palliativmedizinischen Arbeit:
Besprechung und Erläuterung der verschiedenen
Behandlungsmöglichkeiten
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Der Patient entscheidet
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Bei jeder Entscheidung für oder gegen eine Behandlung
(beispielsweise Schmerztherapie mit Opioiden) sind die Wünsche des Patienten zu
berücksichtigen und zu respektieren. Idealerweise treffen Arzt und Patient
derartige Entscheidungen gemeinsam.
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Umfassende Information verständlich formuliert
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Dazu ist es jedoch erforderlich, den Patienten zunächst
umfassend zu informieren. Dadurch wird dieser in die Lage versetzt, auf der
Basis einer guten Kenntnis seiner Situation die für ihn besten Entscheidungen zu
treffen. Zu den für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen
gehören unter anderem die Art der Erkrankung des Patienten, der momentane
Gesundheitszustand und die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen
(beispielsweise Blutuntersuchungen oder Kernspintomographie). Diese
Informationen müssen natürlich allgemeinverständlich vermittelt werden,
wobei Fachausdrücke und fremdsprachliche Begriffe zu vermeiden sind
(beispielsweise Verwendung des Ausdrucks "Tochtergeschwülste" statt des
Fachbegriffs "Metastasen" oder Verwendung des Ausdrucks "im Gehirn" statt der
lateinischen Bezeichnung "intrazerebral").
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Gespräch vorbereiten
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Dies ist mitunter nicht ganz einfach, weil Fachausdrücke und fremdsprachliche Begriffe bei Gesprächen zwischen Ärzten
ständig verwendet werden. Ein Arzt sollte daher während des Gesprächs mit einem
Patienten und seinen Angehörigen bewusst auf die eigene Sprache achten und sich
bereits vor dem Gespräch einige gut verständliche Umschreibungen für
Fachausdrücke oder fremdsprachliche Begriffe überlegen.
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Verständnis sicherstellen
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Am Ende eines
Gesprächs sollte der Arzt sich versichern, dass der Patient alles verstanden hat
("Haben Sie noch Fragen? Soll ich ein bestimmtes Detail noch einmal genauer
erklären?"). Auch sollte er darauf hinweisen, dass der Patient und seine
Angehörigen den einzelnen Mitgliedern des palliativmedizinischen Teams auch nach
diesem Gespräch noch Fragen stellen können. Ganz wichtig ist außerdem die
Zusicherung, dass die Entscheidungsgewalt beim
Patienten selbst liegt und dass das palliativmedizinische Team keine
Entscheidungen gegen seinen Willen treffen wird.
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Vor-und Nachteile erläutern
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Damit Arzt und Patient eine gemeinsam getragene Entscheidung
treffen können, muss der Arzt für jede einzelne Beschwerde des Patienten alle
infrage kommenden Behandlungsmöglichkeiten erläutern. Dazu gehören unter anderem
Informationen über die Wirkungsweise, den zu erwartenden Behandlungserfolg und
eventuelle Nebenwirkungen. Dabei kann es hilfreich sein, die Vor- und Nachteile
der einzelnen Behandlungsmöglichkeiten gegenüberzustellen (zum Beispiel: "Die
Schmerztabletten können Sie auch zu Hause nehmen und müssen dafür nicht im
Krankenhaus bleiben. Für eine Bestrahlung der schmerzhaften Tochtergeschwülste
in den Knochen ist es hingegen erforderlich, dass Sie im Krankenhaus bleiben.
Die Bestrahlung hat jedoch den Vorteil, dass sie die Knochenschmerzen
wahrscheinlich besser lindert als die Schmerztabletten."). Nur auf diese Weise
kann der Patient abwägen, welche Therapie für ihn die beste ist.
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Lebensumstände berücksichtigen
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Bei der Entscheidung für oder gegen einzelne
Behandlungsmöglichkeiten sind auch die genaueren Lebensumstände des Patienten
und seiner Angehörigen zu berücksichtigen. So ist bei einer Therapie, die nur im
Krankenhaus stattfinden kann (beispielsweise Operation oder Strahlentherapie),
zu bedenken, dass die Familie eines Patienten eventuell weit entfernt vom
Krankenhaus wohnt und ihn daher nur selten besuchen kommen könnte. Bei einer
Behandlung, die auch in der häuslichen Umgebung des Patienten durchführbar ist
(beispielsweise Schmerztherapie unter Verwendung von Tropfen und Tabletten), ist
zu klären, ob die Angehörigen den Patienten zu Hause versorgen können und
möchten und ob die Möglichkeit besteht, einen ambulanten Pflegedienst
hinzuzuziehen.
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Entscheidungen können widerrufen werden
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Haben Arzt und Patient sich für eine Therapie entschieden,
müssen deren Wirksamkeit und die Verträglichkeit regelmäßig kontrolliert werden.
Beispielsweise ist bei der Verordnung von Schmerztabletten regelmäßig danach zu
fragen, ob damit eine ausreichende Schmerzlinderung erreicht wird und ob
unangenehme Nebenwirkungen wie beispielsweise Müdigkeit oder Übelkeit bestehen.
Falls erforderlich, kann eine Therapie bei ungenügender Wirksamkeit oder
schlechter Verträglichkeit jederzeit verändert werden (zum Beispiel Veränderung
der Dosis eines Schmerzmedikaments oder Auswahl eines anderen Wirkstoffes).
Darauf sollte der Patient schon zu Beginn der Behandlung hingewiesen werden, damit er nicht den
Eindruck erhält, dass eine einmal getroffene Entscheidung unumstößlich ist.
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Es ist nicht einfach, bei diesen Gesprächen einerseits Hoffnung
zu vermitteln und den Patienten sowie seine Angehörigen andererseits auf das
Schlimmste vorzubereiten. Dennoch sollte gerade das immer angestrebt werden.
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