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Pflegeheim

Schwerste Pflegebedürftigkeit macht häufig die Aufnahme in ein Pflegeheim unumgänglich.

Das Pflegeheim ist eine Einrichtung der stationären Pflege. Die Einweisung in ein Pflegeheim, sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Dennoch gibt es natürlich Situationen, in denen eine Einweisung unumgänglich ist, insbesondere dann, wenn durch keine Maßnahmen die Schwerstpflegebedürftigkeit zu vermeiden ist. Die Schwerstpflegebedürftigkeit wird dann begünstigt, wenn der Betroffene unter hochgradigem Verwirrtsein leidet, wenn eine schwere Depressive Verstimmung auftritt und wenn die Lernfähigkeit auch nach entsprechendem Training fehlt. Bei einem entsprechenden körperlichen Zustand des Betroffenen, z. B. wenn er keinerlei Kontrolle über Stuhl- und Harnabgang hat, macht in ebenfalls zum Schwerstpflegebedürftigen, ebenso wie die Kombination mit anderen chronischen Krankheiten. Möglich es ebenfalls, dass die Wohnung des Betroffenen oder seine Art des Wohnens eine Pflege unmöglich machen. Außerdem kann es auch vorkommen, dass Angehörige des Betroffenen die Pflege verweigern, weil sie z.B. befürchten, die Kosten dafür nicht aufbringen zu können. Hier kann das Sozialamt weiterhelfen.

 

Betroffener, Arzt und Pflegeheim sollten zusammenarbeiten.

Die ärztliche Betreuung in einem Pflegeheim erfolgt normalerweise durch niedergelassene Ärzte. Diese können aber eine Behandlung nur verordnen. Die Durchführung liegt bei anderen, denen der Arzt keine Weisungen geben darf. Wichtig ist es daher, auf den Vertrag mit dem Pflegeheim zu achten und darauf hinzuweisen, dass, wenn der Heimvertrag dies vorsieht, die Behandlung auch im Hause durchgeführt werden kann. Ebenfalls sollte ein Betroffener dem Arzt erlauben, das Pflegeheim über seinen Gesundheitszustand zu informieren. Nur so ist eine sachgerechte Durchführung der medizinischen Behandlung möglich.

 

In Pflegeheimen ist die Pflege oft passiv.

Häufig ist heute die Einweisung in ein Pflegeheim immer noch eine Sackgasse. Die Ursachen liegen in der Kostenentwicklung. Eine passive Pflege ist häufig kostengünstiger, weil sie einfacher und schneller durchzuführen ist. Eine rehabilitative Pflege, die den Patienten anleitet möglichst viel selbst zu tun, braucht Zeit und Geduld. So wird durch die passive Pflege die Unselbständigkeit des Patienten gefördert.

 

Rehabilitative Maßnahmen sollten auch im Pflegeheim unbedingt fortgeführt werden.

Dennoch besteht durchaus die Möglichkeit, den Weg zurück aus dem Pflegeheim zu finden. Notwendig dazu ist in jedem Fall die Durchführung aktivierender Pflegemaßnahmen. Wichtig ist ebenso die Durchführung ständiger rehabilitativer Aktivitäten wie Krankengymnastik und Ergotherapie, Gesprächstherapie mit Psychologen und die Betreuung durch Sozialarbeiter nach einem neurophysiologischen Konzept wie dem Bobath-Konzept. Zumindest wird, wenn wegen der Schwere der Erkrankung der Rückweg aus dem Pflegeheim nicht möglich ist, so der Verlust der Selbständigkeit des Betroffenen aufgehalten.

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