Chronische Schmerzen

 

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Regeln der Analgetikatherapie
  Inhaltsübersicht
Unzeitgemäßer Einsatz von Medikamenten
Fünf Regeln für die Anwendung von Analgetika
Neurolytische Blockade
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Unzeitgemäßer Einsatz von Medikamenten
Medikamente sind der Grundpfeiler der Therapie. Die medikamentöse Behandlung bei chronischen Schmerzen ist ein Grundpfeiler jeder Schmerztherapie. Grundlagen dafür sind neue Erkenntnisse aus der Schmerz- und Analgetikaforschung sowie langjährige Erfahrungen mit dem WHO-Stufenschema und Empfehlungen der einzelnen Fachgesellschaften. Trotzdem sind etwa 65 Prozent aller Patienten mit chronischen Schmerzen unterversorgt oder sogar gar nicht versorgt.

 

Nicht nur Tumorschmerzen unterversorgt. Es geht hier nicht nur um die Patienten, die Tumorschmerzen haben sondern auch um die viel größere Gruppe der Patienten, die aus anderen Gründen an chronischen Schmerzen leidet.

 

Viele leiden unnötig. Diese Patienten müssen meist ganz unnötig starke Schmerzen ertragen, obwohl eine adäquate Linderung in den meisten Fällen möglich wäre. Sehr häufig ist in Deutschland die Pharmakotherapie gerade in diesem Bereich von Unkenntnis und von Vorurteilen geprägt. Dies betrifft im besonderen Maße die Indikationen für Opioidanalgetika.

 

Opioide verursachen bei Schmerzpatienten keine Sucht. Die Vorstellung, daß die Opioidtherapie zwingend Suchtverhalten erzeugen muß, gehört nach Ansicht von Schmerztherapeuten ins Reich der Fabeln. Medikamentöse Behandlungsregeln, die verfügbar sind, werden in Deutschland nicht oder nicht konsequent angewendet - nicht einmal bei Patienten mit Krebsschmerzen.

 

Ängste und Hemmnisse bei der Verordnung von Opioiden sind international weit verbreitet. Sucht ist ein ausgesprochen seltenes Problem bei Schmerzpatienten, daß haben viele Untersuchungen der letzten Jahre ergeben. Dennoch sind Vorurteile und Ängste die größten Hemmnisse bei der Verordnung von Opioiden. Eine internationale Umfrage des INCD (International Narcotics Control Board) bei 65 Regierungen ergab 1996:
  • 72 % haben Angst vor Sucht,
  • 59 % fühlen sich ungenügend ausgebildet,
  • 59 % fürchten die restriktive Gesetze,
  • 47 % der Ärzte und Apotheker haben Angst vor legalen Sanktionen,
  • 38 % haben Angst vor Diebstahl,
  • 38 % fürchten die aufwendigen Bestimmungen und
  • 34 % bemängeln die unzureichende Verfügbarkeit aufgrund von Import oder Herstellung.

 

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Fünf Regeln für die Anwendung von Analgetika
Regel 1: Die Einzeldosis wird so festgelegt, daß die Schmerzmittel ihren Zweck erfüllen, das heißt, sie dürfen nicht unterdosiert werden, aber wegen unerwünschter Begleiteffekte sollen sie auch nicht überdosiert sein. Hier richtet sich in der Regel der Therapeut nach dem pharmakologischen Wirkprofil der Substanz und nach den eigenen Erfahrungen.

 

Regel 2: Die Medikamenteneinnahme soll nach einem festen Zeitplan erfolgen, der sich an der Wirkdauer des Medikaments orientiert und nicht nach dem Bedarf. Es werden dabei konstante Plasmaspiegel erzielt und die Schmerzen bleiben gerade bei diesem antizipatorischen Vorgehen anhaltend gelindert. Das Führen eines Schmerztagebuches ist sowohl in der Einstellungsphase als auch zur laufenden Therapiekontrolle hilfreich.

 

Regel 3: Aufgrund einer gleichförmigen und langanhaltenden Wirkung sind die retardierten Analgetika-Darreichungsformen allgemein vorzuziehen. Die nicht-retardierten Medikamente nutzt man dagegen, um die intermittierenden Schmerzspitzen zu kupieren.

 

Regel 4: Wenn die oralen Applikationsformen keine zufriedenstellende Schmerzlinderung bewirken oder die Nebenwirkungen unbeherrschbar werden, sollte der Therapeut frühzeitig auf andere Applikationsformen übergehen.

 

Regel 5: Keine sinnlosen Kombinationen oder Mischpräparate einsetzen.

 

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Neurolytische Blockade
Neurolytische Blockaden werden eingesetzt, wenn das WHO-Stufenschema versagt. Wenn es nicht möglich ist, eine zufriedenstellende Linderung der Schmerzen mit einer medikamentösen Therapie nach dem WHO-Stufenschema zu erzielen, stehen darüber hinaus lokale Betäubungsvarianten zur Verfügung. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um rückenmarksnahe Betäubungen, Blockierungen der großen Nervengeflechte und der vegetativen Ganglien im Bauchraum, besonders des Ganglion coeliacum. Mit einem Lokalanästhetikums sorgt man entweder für eine zeitweilige oder für eine dauerhafte Blockade. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer einmaligen sogenannten neurolytischen Blockade mit einem Mittel, das das Nervengewebe zerstört.

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