Die einzelnen Bundesländer sind zuständig
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In Deutschland liegt die Überwachung der Strahlenbelastung von
Nahrungsmitteln in den Händen der einzelnen Bundesländer. Die Festlegung von
Grenzwerten für in Deutschland erzeugte und für den Import von radioaktiv
belasteten Nahrungsmitteln erfolgt auf Grundlage des
Strahlenschutzvorsorgegesetz und des Lebensmittelrechts und wird durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
ausgeführt.
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EU-Grenzwerte für dem Import aus Japan
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Am 8. April 2011 haben sich die EU Mitgliedstaaten auf
einheitliche
Grenzwerte für den Import von Nahrungsmitteln aus Japan inklusive Fische und
Fischereierzeugnisse geeinigt. Die zulässigen Höchstwerte betreffen die Elemente
Strontium, Iod, Plutonium und Cäsium. Lebensmittelexporte stehen in Japan unter
starken Kontrollen, und Einfuhren aus Japan in die EU oder nach Deutschland
werden bei ihrer Ankunft kontrolliert und gegebenenfalls in einer Messstelle
radiologisch bewertet.
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Nur wenig Importe
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Japan exportiert kaum Lebensmittel und nur ein ganz geringer
Prozentsatz des von Deutschland importierten Fisches soll aus dem Pazifik
kommen. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) "hat Japan nach dem Unfall in Fukushima Exportbeschränkungen
erlassen und durch die verstärkten Lebensmittelkontrollen, deren Kosten der
Importeur zu tragen hat, ist nicht mit einer Ausweitung der Importe zu rechnen". |