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Thrombolyse

Thrombolyse bei Phlebothrombose

Durch Medikamente werden bestehende Blutgerinnsel aufgelöst.

Die Auflösung eines bereits bestehenden Gerinnsels nennt sich Thrombolyse. Sie wird auch oft Lysetherapie oder Fibrinolyse genannt. Dabei werden Medikamente verabreicht, die als systemische Gabe den ganzen Körper durchfluten, die Fibrinverbindungen des Gerinnsels auflösen und die Blutgerinnung hemmen. Mit Hilfe dieser Behandlung, die einige Stunden bis zu Tagen dauern kann, wird versucht, die verschlossenen Venen wieder zu öffnen.

 

Die Erfolgschancen sind unterschiedlich.

Der Erfolg ist sehr unterschiedlich und hängt vom Alter der Thrombose ab:
  • Behandlung in den ersten Tagen: vollständige Thrombusauflösung bei 50 bis 60 Prozent der Betroffen.
  • Behandlung in den ersten Tagen: teilweise Thrombusauflösung bei 20 bis 30 Prozent der Betroffen.
  • Behandlung nach 7 bis 14 Tagen: vollständige Thrombusauflösung bei 20 bis 35 Prozent der Betroffenen.
  • Behandlung nach 7 bis 14 Tagen: teilweise Thrombusauflösung bei 30 bis 50 Prozent der Betroffenen erreicht.

 

Je länger die Lysetherapie dauert, desto größer sind die Risiken.

Die Wiedereröffnungsrate der thrombosierten Vene ist bei der Lysetherapie wesentlich höher als bei der Verabreichung gerinnungshemmender Substanzen, z. B. Heparin. Darum kann mit der Lysetherapie ein nachfolgendes postthrombotisches Syndrom eher verhindert werden. Dafür treten bei dieser Therapie häufiger Hirnblutungen auf, als bei der Heparintherapie. Eine Hirnblutung tritt als Komplikation bei 0,8 Prozent der Lyse-Patienten und 0.2 Prozent bei Heparin-Patienten auf. Mit Dauer der Thrombolysetherapie steigt auch das Risiko für Komplikationen.

 

Die Aufklärung des Patienten ist rechtlich vorgeschrieben.

Der behandelnde Arzt braucht die Einwilligung des Patienten zur Durchführung einer systemischen Lysetherapie, soweit der Patient hierzu noch in der Lage ist. Er muss außerdem aufklären über die Therapie und ihre Risiken und er muss alternative Therapiemöglichkeiten und deren Risiken darstellen. Diese Form der Patientenaufklärung ist rechtlich vorgeschrieben.

 

Der Arzt hat die Wahl zwischen verschiedenen fibrinolytischen Substanzen und verschiedenen Behandlungsschemata. An die Lysetherapie schließen sich Heparin- und Cumaringaben an.

 

Indikationen:

Die Lysetherapie kann durchgeführt werden bei:
  • tiefer Venenthrombose mit massiver Schwellung der Gliedmaße.
  • ausgedehnter Lungenembolie, die mit einer Erniedrigung des Blutdrucks und einer Verminderung des arteriellen Sauerstoffpartialdrucks (auf unter 70 mm Quecksilbersäule) einhergeht.
  • Phlegmasia coerulea und Phlegmasia alba dolens, wenn keine Operation durchgeführt wird.

Dabei darf die Thrombose nicht länger als eine Woche bestehen. Bevorzugt wird ein Zeitraum von etwa 2 bis 3 Tagen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Thrombolyse auch noch danach durchgeführt werden. Die Betroffenen sollten nicht älter als 65 Jahre sein.

 

Örtliche Lyse ist nur in speziellen Zentren möglich.

Ist bei einem Betroffenen eine systemische Lysetherapie nicht möglich ist, kann auch eine örtliche Lysetherapie durchgeführt werden. Das ist aber nur an bestimmten Zentren möglich. Bei der örtlichen Thrombolyse wird das Medikament zur Thrombusauflösung direkt an den Ort der Thrombose gespritzt.

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