| |
|
Risikomanagement Vogelgrippe
|
Maßnahmen für Menschen mit direktem Tierkontakt
|
Die Empfehlungen des Robert
Koch-Institutes zur Prophylaxe für und zum Management von gefährdete (n) Personen
durch aviäre Influenza (z. B. Influenzavirus A(H5N1) oder A(H7N7) sehen bei einem
Verdachtsfall oder einem bestätigten Fall von Vogelgrippe beim Menschen folgende
Maßnahmen vor: Für Menschen mit direktem Kontakt zu Tieren in Betrieben mit mindestens
einem Fall von Vogelgrippe gilt:
- es dürfen nur Menschen den Tierhaltungsbereich betreten, die absolut notwenige Arbeiten
verrichten müssen
- es ist spezielle Kleidung und Schutzausrüstung erforderlich die vor Verlassen des
Tierhaltungsbereiches abgelegt, in speziellen Behältern aufbewahrt und fachgerecht
desinfiziert werden muss. Dazu gehören z. B. Overalls oder Einmalschutzanzüge,
vollständige Haarabdeckung, desinfizierbare Stiefel, flüssigkeitsdichte
Schutzhandschuhe, Atemschutzhaube, Augenschutz
- nach dem Ablegen der Schutzkleidung müssen die Hände zusätzlich desinfiziert werden
- Vorbeugung durch die Einnahme antiviraler Medikamente. Das RKI empfiehlt den
Neuraminidasehemmer (vgl. Grippetherapie) Oseltamivir, 75 mg
p.o. als Einzeldosis pro Tag. Die Einnahme sollte während der gesamten Zeit der
Vogelgrippeinfektion und noch bis fünf Tage danach durchgeführt werden.
- Risikopersonen (z. B. Geflügelfarmer) sollten sich gegen die menschliche Grippe impfen
lassen, um eine gleichzeitige Infektion mit humaner und aviärer Grippe zu vermeiden (avis
lat. Vogel).
|
Maßnahmen für Angehörige
|
Für Menschen, die im gleichen Haushalt leben, wie ein mit Vogelgrippe
infizierter Mensch, gilt:
- Vorbeugung durch die Einnahme antiviraler Medikamente. Das RKI empfiehlt den
Neuraminidasehemmer (vgl. Grippetherapie) Oseltamivir, 75 mg
p.o. als Einzeldosis pro Tag. Die Einnahme sollte während der gesamten Zeit der
Vogelgrippeinfektion und noch bis fünf Tage danach durchgeführt werden. Dadurch wird die
Möglichkeit einer Mensch-zu-Mensch-Übertragung verringert.
|
Maßnahmen für medizinisches Personal
|
Für Medizinisches Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt:
- Bei Kontakt mit einem an Vogelgrippe infizierten Menschen oder einem Verdachtsfall
sollte die "erweiterte Standardhygiene" angewandt werden mit entsprechender
Händehygiene, Schutzkittel, Nasen-Mund-Schutz und evt. Schutzbrille. Die betroffenen
Patienten sollten von anderen isoliert werden.
- Bei Arbeiten, bei denen sich Aerosole bilden können, z. B. bei einer Bronchoskopie,
sollte das medizinische Personal Atemschutzmasken und Schutzbrillen tragen.
- Vorbeugung durch die Einnahme antiviraler Medikamente. Das RKI empfiehlt den
Neuraminidasehemmer (vgl. Grippetherapie) Oseltamivir, 75 mg
p.o. als Einzeldosis pro Tag bis fünf Tage nach der Exposition.
|
Maßnahmen für Laborpersonal
|
Für Laborpersonal in veterinär- und humanmedizinischen
Untersuchungseinrichtungen gilt die Schutzstufe 2 |
Meldepflicht
|
In jedem Fall besteht bei Auftreten einer Erkrankung eine Meldepflicht. |
Beobachtungsgebiet im Umkreis von 10 km
|
Bei einem Fall von Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb wird ein
Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km festgelegt. Innerhalb dieses
Beobachtungsgebietes gelten die oben stehenden Schutzmaßnahmen. |
|
Für Menschen, die außerhalb des Beobachtungsgebietes leben, werden keine
besonderen Schutzmaßnahmen empfohlen.
|
| |
|