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Behandlungsgrundlagen bei Herzrhythmusstörungen
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Behandlung der Grunderkrankung ist notwendig.
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Bei einigen Herzrhythmusstörungen kann eine andere Krankheit die Ursache
sein, z.B. kann eine koronare Herzerkrankung der Grund für Störungen der
Erregungsleitung sein. In diesen Fällen stellt die Behandlung der Grunderkrankung auch
die Therapie der Herzrhythmusstörung dar (in diesem Beispiel medikamentöse Behandlung
der koronaren Herzkrankheit zur Verbesserung der
Durchblutung des Herzmuskelgewebes). |
Auslösende Medikamente müssen reduziert oder abgesetzt werden.
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Eine weitere häufige Ursache für Herzrhythmusstörungen sind
Medikamente, z.B. gegen Herzrhythmusstörungen selbst sowie gegen Herzschwäche und hohen Blutdruck. Wenn Medikamentennebenwirkungen zu
Herzrhythmusstörungen führen, ist - je nach individuellem Gesundheitszustand des
Betroffenen - die Dosis zu reduzieren, das Medikament abzusetzen oder gegen ein anderes
auszutauschen. Diese Maßnahmen dürfen aber keinesfalls eigenmächtig durchgeführt
werden. Die Umstellung sollte nur auf Anweisung und unter Anleitung des Arztes erfolgen. |
Genussmittel und Drogen meiden.
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Auch Nikotin, Koffein, Alkohol
und Drogen (z.B. Kokain) können Herzrhythmusstörungen
bedingen. Spätestens bei Auftreten von Herzrhythmusstörungen oder anderen
gesundheitlichen Schäden ist der Gebrauch zu reduzieren oder einzustellen. Falls
notwendig, kann eine ärztlich geführte Entzugsbehandlung durchgeführt werden. Auf jeden
Fall sind die Betroffenen über den Zusammenhang zwischen diesen Substanzen und dem
Auftreten von Herzrhythmusstörungen aufzuklären, um deren wiederholtes Auftreten zu
vermeiden. |
Bei unabhängigen Herzrhythmusstörungen muss nicht immer therapiert
werden.
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Unabhängig von der Therapie einer zugrunde liegenden Erkrankung, der
Anpassung einer Medikamententherapie und z.B. der Beendigung des Rauchens, müssen
Herzrhythmusstörungen behandelt werden, wenn sie z.B. Beschwerden verursachen oder die
Gesundheit gefährden. Auch jene Herzrhythmusstörungen, die ohne erkennbare Ursache
entstehen, müssen bei Bedarf behandelt werden. Für die Therapie von
Herzrhythmusstörungen stehen im Wesentlichen medikamentöse
und elektrische Methoden zur Verfügung. |
Allgemeine Maßnahmen im akuten Fall.
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Als so genannte Allgemeinmaßnahmen kommen im Akutfall zur Anwendung:
- körperliche Schonung (um das aus dem Rhythmus geratene Herz nicht zu überlasten)
- Sauerstoffgabe (zur Unterstützung der Sauerstoffversorgung des Körpers, wenn der
Blutkreislauf durch die Herzrhythmusstörung beeinträchtigt ist)
- Beruhigungsmittel (zur Distanzierung von dem unangenehmen Gefühl eines aus dem Rhythmus
geratenen Herzens)
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Medikamente, die Einfluss auf den Herzrhythmus haben.
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Für die medikamentöse Therapie von Herzrhythmusstörungen stehen eine
Vielzahl so genannter Antiarrhythmika zur Verfügung,
auf deren Unterscheidung und Wirkungsweise hier genauer
eingegangen wird. Neben den "klassischen" Antiarrhythmika können noch weitere
Substanzen für die Behandlung von Herzrhythmusstörungen eingesetzt werden, unter
anderem:
- Elektrolyte, z.B. Kalium und Magnesium (einige Herzrhythmusstörungen sind auf
Störungen des Elektrolythaushalts
zurückzuführen)
- Adenosin (wird zu Behandlung paroxysmaler
supraventrikulärer Tachykardien eingesetzt)
- Sympathomimetika und Parasympatholytika, die auf das vegetative (nicht der Willkür
unterliegende) Nervensystem, welches unter anderem Herz- und Kreislauffunktionen steuert,
wirken
- Digitalis, welches auch zur
medikamentösen Behandlung der Herzschwäche
eingesetzt wird
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