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Behandlungsgrundlagen bei Herzrhythmusstörungen

Behandlung der Grunderkrankung ist notwendig.

Bei einigen Herzrhythmusstörungen kann eine andere Krankheit die Ursache sein, z.B. kann eine koronare Herzerkrankung der Grund für Störungen der Erregungsleitung sein. In diesen Fällen stellt die Behandlung der Grunderkrankung auch die Therapie der Herzrhythmusstörung dar (in diesem Beispiel medikamentöse Behandlung der koronaren Herzkrankheit zur Verbesserung der Durchblutung des Herzmuskelgewebes).

 

Auslösende Medikamente müssen reduziert oder abgesetzt werden.

Eine weitere häufige Ursache für Herzrhythmusstörungen sind Medikamente, z.B. gegen Herzrhythmusstörungen selbst sowie gegen Herzschwäche und hohen Blutdruck. Wenn Medikamentennebenwirkungen zu Herzrhythmusstörungen führen, ist - je nach individuellem Gesundheitszustand des Betroffenen - die Dosis zu reduzieren, das Medikament abzusetzen oder gegen ein anderes auszutauschen. Diese Maßnahmen dürfen aber keinesfalls eigenmächtig durchgeführt werden. Die Umstellung sollte nur auf Anweisung und unter Anleitung des Arztes erfolgen.

 

Genussmittel und Drogen meiden.

Auch Nikotin, Koffein, Alkohol und Drogen (z.B. Kokain) können Herzrhythmusstörungen bedingen. Spätestens bei Auftreten von Herzrhythmusstörungen oder anderen gesundheitlichen Schäden ist der Gebrauch zu reduzieren oder einzustellen. Falls notwendig, kann eine ärztlich geführte Entzugsbehandlung durchgeführt werden. Auf jeden Fall sind die Betroffenen über den Zusammenhang zwischen diesen Substanzen und dem Auftreten von Herzrhythmusstörungen aufzuklären, um deren wiederholtes Auftreten zu vermeiden.

 

Bei unabhängigen Herzrhythmusstörungen muss nicht immer therapiert werden.

Unabhängig von der Therapie einer zugrunde liegenden Erkrankung, der Anpassung einer Medikamententherapie und z.B. der Beendigung des Rauchens, müssen Herzrhythmusstörungen behandelt werden, wenn sie z.B. Beschwerden verursachen oder die Gesundheit gefährden. Auch jene Herzrhythmusstörungen, die ohne erkennbare Ursache entstehen, müssen bei Bedarf behandelt werden. Für die Therapie von Herzrhythmusstörungen stehen im Wesentlichen medikamentöse und elektrische Methoden zur Verfügung.

 

Allgemeine Maßnahmen im akuten Fall.

Als so genannte Allgemeinmaßnahmen kommen im Akutfall zur Anwendung:
  • körperliche Schonung (um das aus dem Rhythmus geratene Herz nicht zu überlasten)
  • Sauerstoffgabe (zur Unterstützung der Sauerstoffversorgung des Körpers, wenn der Blutkreislauf durch die Herzrhythmusstörung beeinträchtigt ist)
  • Beruhigungsmittel (zur Distanzierung von dem unangenehmen Gefühl eines aus dem Rhythmus geratenen Herzens)

 

Medikamente, die Einfluss auf den Herzrhythmus haben.

Für die medikamentöse Therapie von Herzrhythmusstörungen stehen eine Vielzahl so genannter Antiarrhythmika zur Verfügung, auf deren Unterscheidung und Wirkungsweise hier genauer eingegangen wird.

Neben den "klassischen" Antiarrhythmika können noch weitere Substanzen für die Behandlung von Herzrhythmusstörungen eingesetzt werden, unter anderem:

  • Elektrolyte, z.B. Kalium und Magnesium (einige Herzrhythmusstörungen sind auf Störungen des Elektrolythaushalts zurückzuführen)
  • Adenosin (wird zu Behandlung paroxysmaler supraventrikulärer Tachykardien eingesetzt)
  • Sympathomimetika und Parasympatholytika, die auf das vegetative (nicht der Willkür unterliegende) Nervensystem, welches unter anderem Herz- und Kreislauffunktionen steuert, wirken
  • Digitalis, welches auch zur medikamentösen Behandlung der Herzschwäche eingesetzt wird

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Herzrhythmusstörungen

 


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