Palliativmedizin

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Allgemeine Aspekte der Palliativmedizin
Das palliativmedizinische Team
Spezial:
Alte Menschen in der Palliativmedizin
Kinder in der Palliativmedizin

Die Sterbephase
Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Patientenverfügung
Krankenpflege in der letzten Lebensphase

Beschwerdenkomplexe:
Dermatologische Beschwerden
Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
Magen-Darm Beschwerden

Lungen- und Atemwegsbeschwerden
Neurologische Beschwerden
Seelische und geistige Beschwerden
Urologische Beschwerden

 

Sterbebegleitung

Nähe und Beistand am Ende des Lebens

Die Sterbebegleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Palliativmedizin. Sie bedeutet intensive Betreuung, Unterstützung und Begleitung sterbender (Palliativ-)Patienten und ihrer Angehörigen. Dabei kommen alle Elemente der Palliativmedizin zur Symptomlinderung zur Anwendung, aber auch die einfache menschliche Nähe und der Beistand sowie regelmäßige Gespräche sind in der Regel unverzichtbar. Auch wenn medizinische und pflegerische Maßnahmen am ehesten von den Mitgliedern des palliativmedizinischen Teams durchgeführt werden, sind vor allem für die Vermittlung von Nähe und Beistand sowie für das Führen von Gesprächen insbesondere die Angehörigen und Freunde des Sterbenden gefragt. Für die Besprechung religiöser oder spiritueller Themen kann zudem die Hinzuziehung eines Geistlichen hilfreich sein.

 

Ausbildung zu Sterbebegleitern

Anleitungen zur Sterbebegleitung sowie die Sterbebegleitung selbst werden von verschiedenen kirchlichen und sozialen Trägern angeboten, beispielsweise der Caritas, dem Malteser-Hilfsdienst, der Diakonie und der Johanniter-Unfallhilfe. Bei diesen Einrichtungen können sich Interessierte auch zu ehrenamtlichen Sterbebegleitern ausbilden lassen.

 

Standpunkt der Bundesärztekammer

Auch die Bundesärztekammer hat sich intensiv mit dem Thema "Sterbebegleitung" befasst und im Mai 2004 die Neufassung der "Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" veröffentlicht. Darin wird auch der hohe Stellenwert von Patientenverfügungen unterstrichen. Die Grundsätze betonen, dass die "in einer Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Ablehnung einer Behandlung für den Arzt bindend ist", "sofern die konkrete Situation derjenigen entspricht, die der Patient in der Verfügung beschrieben hat, und keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche Willensänderung erkennbar sind". Weiterhin äußert sich die Bundesärztekammer im Rahmen dieser Grundsätze dahingehend, dass "die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung nicht unter allen Umständen besteht" und dass ein "offensichtlicher Sterbevorgang nicht durch lebenserhaltende Therapien künstlich in die Länge gezogen werden" soll. Allerdings wird in diesem Zusammenhang auch betont, dass diese Äußerungen auf keinen Fall als Ermunterung zu aktiver Sterbehilfe zu verstehen sind.

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