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Pflegeversicherung

Wer ist pflegebedürftig?

Jeder, der Hilfe braucht, soll sie auch bekommen.

Wer Hilfe braucht, stellt sich die Frage: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen. Das Pflegeversicherungsgesetz bestimmt in § 14, dass jeder, der "wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" der Hilfe bedarf, pflegebedürftig ist.

 

Die Beeinträchtigung muss länger als 6 Monate andauern.

Pflegebedürftig nach dem Gesetz ist jeder, der sich nicht mehr selbst versorgen kann. Das gilt aber nicht, wenn der Betroffene z. B. wegen eines Armbruchs vorübergehend beeinträchtigt ist. Die Hilfsbedürftigkeit muss mindestens 6 Monate betragen. Erst dann kann man Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. Oft ist z. B. bei einer Verletzung abzusehen, dass eine Beeinträchtigung zurückbleibt. Dann gilt es, einen Antrag zu stellen, auch wenn die 6 Monate noch nicht vorbei sind.

 

Tägliche Verrichtungen bei der körperlichen Versorgung sind die "Messlatte".

Nur, wer bei den "Verrichtungen des täglichen Lebens" Hilfe braucht, ist pflegebedürftig. Das Hauptaugenmerk liegt deshalb auf der unmittelbaren körperlichen Versorgung, z. B. sich Waschen, der Gang zur Toilette, sich An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Einkaufen gehen, die Wohnung sauber halten etc. Diese Verrichtungen werden durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt. Andere Leistungen, die sich mehr mit dem psychischen Wohlbefinden der Betroffenen befassen, z. B. die Beaufsichtigung von Demenzkranken, werden durch die Pflegeversicherung nicht bezahlt.

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