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Wie komme ich an das Geld?

Krankenversicherung und Pflegeversicherung unter einem Dach. Pflegeversicherung und Krankenversicherung sind nicht dasselbe. Sie befinden sich aber häufig unter dem "selben Dach". Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert ist, auch in die Pflegeversicherung einzahlen muss. Die Einzahlung erfolgt normalerweise in die Pflegeversicherung, die der gleichen Krankenkasse zugeordnet ist. Jemand, der in der AOK krankenversichert ist, wird auch in die AOK-Pflegeversicherung einzahlen. Jemand der in der BEK krankenversichert ist, wird auch in die BEK-Pflegeversicherung einzahlen.

 

Das Gesetz bestimmt: Jeder muss sich versichern.

Nur wer freiwillig krankenversichert ist, hat die Möglichkeit, sich bei einem privaten Unternehmen gegen Pflegebedürftigkeit zu versichern. Er kann aber erst dann aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ausscheiden, wenn er dort den Beweis vorgelegt hat, dass er auch wirklich privat einen Pflegeversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Menschen, die privat krankenversichert sind, sind gesetzlich verpflichtet, sich auch privat gegen Pflegebedürftigkeit zu versichern. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass nahezu jeder pflegeversichert ist.

 

Wer Geld will, muss einen Antrag stellen.

Wer Geld aus der Pflegeversicherung bekommen möchte, muss grundsätzlich immer bei der Krankenkasse einen Antrag stellen. Oft denken Betroffene und Angehörige: "Eigentlich müsste die Krankenkasse doch wissen, dass ich Hilfe brauche. Schließlich bekommt sie ja die Diagnose und ist über die Schwere der Krankheit informiert." Aber so ist das nicht. Die Krankenkasse wird nur dann tätig, wenn Sie einen Antrag stellen.

 

Bevor der Antrag bewilligt wird, kommt ein Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit prüft.

Der Antrag sollte am besten schriftlich an Ihre Pflegeversicherung gestellt werden. Das kann der Betroffene selbst oder seine Angehörigen tun. Normalerweise ist ein formloses Schreiben ausreichend, in dem etwa folgendes steht: "Hiermit beantrage ich Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung, weil ich pflegebedürftig bin." Eine ausführliche Begründung ist jetzt noch nicht erforderlich. Es geht lediglich darum, dass Sie die entsprechenden Unterlagen zugeschickt bekommen. Wichtig ist aber, dass Sie wirklich Hilfe benötigen. Denn die Bewilligung von Geld erfolgt nicht automatisch. Vorher kommt ein Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit beurteilt. Ein "vorsorglicher" Antrag, weil etwas sein "könnte", ist nicht sinnvoll.

 

Der Maßstab für die Gutachter ist gesetzlich festgelegt.

Gutachter oder Gutachterin sind Ärzte bzw. Angestellte des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), die beurteilen sollten, ob eine erhebliche Pflegebedürftigkeit bei einem Betroffenen bestehen. Dazu wird bewertet, inwieweit Betroffene bei den "Verrichtungen des täglichen Lebens", wie sie in § 14 des SGB XI dargestellt werden, beeinträchtigt sind.

 

Häufig haben Betroffene und Angehörige Angst vor dem Besuch des Gutachters. Wer wird schon gerne "beurteilt". Das ist immer unangenehm. Damit alles gut geht, finden Sie hier einige Hinweise, wie Sie sich auf den Besuch vorbereiten können.

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