1.0 EinleitungVorfälle wie der "Erlanger Fall", der "Eppendorfer Strahlen-Skandal" oder der "Herzklappen-Skandal" bildeten in den vergangenen Jahren den Auslöser für zahlreiche, zumeist öffentlich geführte Diskussionen zu den Themen
Mehr und mehr rückten Überlegungen zur Qualität und Effizienz der
medizinischen Versorgung daher in den Mittelpunkt sozial- und wirtschaftspolitischen
Denkens, was sich letztendlich in einer Änderung der Gesetzgebung niederschlug: Mit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 1.1.1993 wurde
die Qualitätssicherung als unverzichtbarer Bestandteil der ärztlichen Versorgung
rechtsbindend festgelegt (9. Abschnitt SGB V, §§135-139). Zur Qualitätssicherung in der
stationären Versorgung verlautet §137 (Auszug): "Die nach §108 zugelassenen Krankenhäuser sowie die Vorsorge-
und Rehabilitationseinrichtungen, mit denen ein Vertrag nach §111 besteht, sind
verpflichtet, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Die Maßnahmen
sind auf die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der
Behandlungsergebnisse zu erstrecken. Sie sind so zu gestalten, daß vergleichende
Prüfungen ermöglicht werden. ...". Für die Ärzteschaft ist die Verpflichtung zur Qualität an sich
nichts neues, erste schriftliche Überlieferungen gehen zurück auf die Gesetzgebung des
Hammurabi von Babylon (ca. 2000 v. Chr.). Qualitätssicherung ist mithin seit jeher als
eine der medizinischen Versorgung immanente Pflichtaufgabe aufgefaßt worden, wobei diese
- nach ärztlichem Verständnis - in erster Linie auf eine gute Patientenversorgung unter
Berücksichtigung des medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts abzielt. Diesem
Leitmotiv sind Effizienzdenken, forensische Absicherung und sozialpolitische Überlegungen
untergeordnet. Dennoch existieren erst wenige praktikable Lösungsansätze zu einem
Qualitätsmanagement an deutschen Krankenhäusern, die den erforderlichen Bedingungen -
Belegbarkeit, Kontrollierbarkeit, Vergleichbarkeit - Rechnung tragen. Ursache für die bislang zögerliche Entwicklung der
Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung sind
Nachdem die Leistungsträger prinzipiell eine Bereitschaft zu
Aufwandsentschädigungen für qualitätssichernde Maßnahmen signalisiert haben und die
Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Qualitätssicherung auch durch die
Bundesärztekammer, den Bundesgesundheitsminister und das Bundesministerium für Forschung
und Technik Unterstützung findet, ist es jetzt an der Zeit, maßgebliche
Weichenstellungen zur Einrichtung einer flächendeckenden, strukturierten
Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung vorzunehmen. Von besonders hoher Priorität ist die Etablierung eines
funktionsfähigen Qualitätswesens an den Universitätskliniken, begründet durch deren
Reputation und Vorbildfunktion für das Gesundheitswesen. Im Vorfelde konzeptueller Überlegungen zu QS-Maßnahmen an der Medizinischen Universität zu Lübeck sollten die Grundlagen der Qualitätssicherung im medizinischen Bereich - Historie, Ursachen, Ziele, Objektive, rechtliche Bestimmungen, Organisation - einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Ziel des vorliegenden Skriptes ist 1. Die "Bewußtmachung" von Qualitätsproblemen in
der Medizin 2. Die Interessensförderung zu aktiver Mitgestaltung des Qualitätswesens. Das Skript entstand in Anlehnung an einen Vortrag des Autors zum Thema "Qualitätssicherung" an der Medizinischen Universität zu Lübeck vom 29.6.1994.
|
|
|