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9.0 Historischer Abriß
ca. 2000 v. Chr. Babylon: Hammurabis Gesetzgebung sieht bei
Fehlbehandlung drastische Bestrafung des durchführenden Arztes vor (Hinrichtung und
Mutilation). Die Beurteilung eines positiven / negativen Behandlungserfolg beschränkt
sich auf eindeutige, durch den Laien überprüfbare Kriterien (Todesfolge, Verletzung,
Verschlimmerung der Krankheit). Die Gesetze scheinen auf 1000 Jahre älteren Texten
sumerischer Herkunft zu basieren.
- ca. 2000 v. Chr. bis ca. 1750 n.Chr Verweigerung der Behandlung
unheilbar Kranker von der Antike -Ägypten, Griechenland,
Indien, Römisches Reich- über das europäische Mittelalter bis in die Neuzeit zwecks
Präservation des "Ansehens" und der "Güte" ärztlicher
Berufsausübung
- seit ca. 1750 Regelmäßige Sektionen, Einführung von
Obduktionsprotokollen im Zeitgeist der Forschung
- 1847 Semmelweis' deduktive Methode zur Erkennung des Kindbettfiebers
und Begründung der Hygiene nach einem intuitiven Qualitätssicherungsprogramm (Paradigma)
- 1910 Durchführung erster Audits durch Codman (USA)
- 1915 Flexner entwirft ein Struktur-Analyse-Programm zur Anwendung an
Krankenhäusern
- 1951 Gründung der Joint Commission on Accreditation of Hospitals
(JCAH) basierend auf den Ideen Flexners und Codmans
- 1952 Lembcke entwickelt das bis heute übliche Medical Audit
- 1953 PSRO - Qualitätsicherungsprogramme (USA)
- 1963 Gründung der "Stichting Medische Registratie" in den
Niederlanden
- 1975 Erste Perinatalerhebungen in Bayern
- 1990 Das "White Paper" bewirkt in England binnen 3 Jahre
die breitflächige Etablierung von QS-Programmen
- 1993 SGB V, §§ 135-9: Gesetzliche Verpflichtung zur
Qualitätssicherung für Ärzte in Deutschland
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