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Begriffe und was sie bedeuten

 

Indikation:

Die Indikation ist die sogenannte Heilanzeige. Im Rahmen der Arzneimittel beschreibt sie das Anwendungsgebiet.

Allgemein beschreibt Indikation den Grund für die Anwendung einer bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme im Falle einer Erkrankung. Die Anwendung muss hinreichend gerechtfertigt sein. Der Arzt ist grundsätzlich zur Aufklärung des Patienten über die diagnostische oder therapeutische Maßname verpflichtet.

Es werden zwingende Gründe (absolute Indikation) z. B. bei Lebensgefahr von weniger zwingenden Gründen (relative Indikation) unterschieden. Weniger zwingende Gründe erlauben unter Umständen alternative Maßnahmen. Nebenwirkungen sind zu beachten und zu berücksichtigen.

 

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