Die Indikation ist die sogenannte Heilanzeige. Im Rahmen der Arzneimittel
beschreibt sie das Anwendungsgebiet. Allgemein beschreibt Indikation den Grund für die
Anwendung einer bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme im Falle einer
Erkrankung. Die Anwendung muss hinreichend gerechtfertigt sein. Der Arzt ist
grundsätzlich zur Aufklärung des Patienten über die diagnostische oder therapeutische
Maßname verpflichtet.
Es werden zwingende Gründe (absolute Indikation) z. B. bei Lebensgefahr von weniger
zwingenden Gründen (relative Indikation) unterschieden. Weniger zwingende Gründe
erlauben unter Umständen alternative Maßnahmen. Nebenwirkungen sind zu beachten und zu
berücksichtigen.
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