Gegenanzeige:
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Der Begriff "Gegenanzeige" bezeichnet man Erkrankungen,
Beschwerden oder andere Umstände, die die Anwendung eines bestimmten Arzneimittels oder
einer bestimmten Therapie ausschließen oder nur nach Abspreche mit dem Arzt erlauben. Im
medizinischen Fachjargon wird für den gleichen Sachverhalt der Begriff Kontraindikation
gebraucht. |