Off-Label- Verordnung:
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Jedes Arzneimittel ist für nur für ein bestimmtes Einsatzgebiet
zugelassen. Eine Off-Label-Verordnung ist die Anwendung eines Arzneimittel außerhalb der
zugelassenen Anwendungsgebiete oder eine Abweichung in der Dosierung oder der
Behandlungsdauer. Die Kosten für Off-Label-Verornungen werden von den Krankenkassen nur
dann übernommen,
- wenn es um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung geht,
- wenn keine andere Therapie verfügbar ist und
- wenn aufgrund der Datenlage Aussicht besteht, dass mit dem Präparat ein
Behandlungserfolgt erzielt werden kann.
Diese Ausnahmeregelungen wurden vom Bundessozialgericht festgelegt.
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