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Begriffe und was sie bedeuten

 

Off-Label- Verordnung:

Jedes Arzneimittel ist für nur für ein bestimmtes Einsatzgebiet zugelassen. Eine Off-Label-Verordnung ist die Anwendung eines Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete oder eine Abweichung in der Dosierung oder der Behandlungsdauer.

Die Kosten für Off-Label-Verornungen werden von den Krankenkassen nur dann übernommen,

  • wenn es um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung geht,
  • wenn keine andere Therapie verfügbar ist und
  • wenn aufgrund der Datenlage Aussicht besteht, dass mit dem Präparat ein Behandlungserfolgt erzielt werden kann.

Diese Ausnahmeregelungen wurden vom Bundessozialgericht festgelegt.

 

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